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200155 · 2020-03-03 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Das Anliegen wird von 54 Personen unterstützt. Die Unterschriftenlisten können bei Bedarf eingesehen werden.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Das Anliegen wird von 54 Personen unterstützt. Die Unterschriftenlisten können bei Bedarf eingesehen werden.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Das Anliegen wird von 54 Personen unterstützt. Die Unterschriftenlisten können bei Bedarf eingesehen werden.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.03.2020 6.32 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) vertagt 200155 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Piraten bei Anerkennung der Tagesordnung Inhalt des Bürgerantrages: Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Markusstraße.
angrenzenden Ortsteile, das die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und damit die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, die Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner ausreichend berücksichtigt.
zu diesem Zwecke die Öffentlichkeit zu einer Bürgerversammlung vor Beginn der Arbeiten an der Planung einzuladen. Weiter sollen die Bürger*innen noch einmal nach Erstellung des Konzeptes und vor einer endgültigen Beschlussfassung öffentlich angehört werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Das Anliegen wird von 54 Personen unterstützt. Die Unterschrift
_Gekürzt (1260 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:93361?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 6.10 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) vertagt 200155 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Inhalt des vertagten Bürgerantrags: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Markusstraße.
angrenzenden Ortsteile, das die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und damit die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, die Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner ausreichend berücksichtigt.
zu diesem Zwecke die Öffentlichkeit zu einer Bürgerversammlung vor Beginn der Arbeiten an der Planung einzuladen. Weiter sollen die Bürger*innen noch einmal nach Erstellung des Konzeptes und vor einer endgültigen Beschlussfassung öffentlich angehört werden. Das Anliegen wird von 54 Personen unterstützt. Die Unterschriftenlisten können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 6.6 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) vertagt 200155 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Piraten, LINKE Der vertagte BA lautete: Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Markusstraße.
angrenzenden Ortsteile, das die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und damit die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, die Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner ausreichend berücksichtigt.
zu diesem Zwecke die Öffentlichkeit zu einer Bürgerversammlung vor Beginn der Arbeiten an der Planung einzuladen. Weiter sollen die Bürger*innen noch einmal nach Erstellung des Konzeptes und vor einer endgültigen Beschlussfasung öffentlich angehört werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.4 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) vertagt - mit Maßgabe 200155 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, Piraten, BBB bei Enthaltung AfB Der Bürgerantrag wird vertagt mit der Maßgabe einer ergänzenden Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung zu den bei einem Ortstermin mit Antragstellern und Verwaltung gewonnen Erkenntnissen. Der vertagte Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantragen die Unterzeichner gem. § 24 GO NRW,
Markusstraße.
die angrenzenden Ortsteile, das die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und damit die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, die Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner ausreichend berücksichtigt.
und zu diesem Zwecke die Öffentlichkeit zu einer Bürgerversammlung vor Beginn der Arbeiten an der Planung einzuladen. Weiter sollen die Bürger*innen noch einmal nach Erstellung des Konzept
_Gekürzt (1398 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53072?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.08.2020 6.6 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) geändert beschlossen 200155 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:
1 Parkplatz vor Hausnr. 4 entfällt.
tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot/ VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h). Die Verwaltung erarbeitet eine entsprechende Vorlage für den Rat, in der die Änderung des ursprünglichen Beschlusses vom 12.12.2019 (190442) dargelegt wird. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 8.1 Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) ungeändert beschlossen 200155-3 Abstimmungsergebnis ziffernweise: Ziff. 1: Mehrheit gegen Volt und Rhein-Grün bei Enthaltung Die PARTEI ZIff. 2: Mehrheit gegen Volt bei Enthaltung Rhein-Grün Ziff. 3: einstimmig Ziff. 4: Mehrheit gegen BBB Ergebnis der Anhörung:
Parkregelungen in der Markusstraße aufgehoben
bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnummer 4 entfällt.
entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot / VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h).
Die ziffernweise Abstimmung beantragt Bzv. Fahrenholtz –BBB-. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 5.9 Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) verwiesen 200155-3 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung zur Mitberatung in den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und verwiesen (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der verwiesene Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:
Parkregelungen in der Markusstraße aufgehoben
bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnummer 4 entfällt.
entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot / VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h). Seite 1 von 1
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.6 Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
200155-3
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt
Die bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Parkregelungen in der Markusstraße aufgehoben
bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnummer 4 entfällt.
entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot / VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h).
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 6.10 Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) geändert beschlossen 200155-3 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP Beschluss: Der Ratsbeschluss (190442) unter Punkt 5: „Als erste kurzfristig umsetzbare Maßnahme für die Linie 631 werden die Parkregelungen auf der Eduard-Otto- Straße und der Markusstraße so angepasst, dass ein behinderungsfreier Busverkehr möglich wird (Entfall von ca. 14 Stellplätzen)“ vom 12.12.2019 wird vollumfänglich bestätigt. _ _ _ Der Beschluss geht zurück auf einen mündlichen Änderungsantrag des Stv. Beu (Bündnis 90/Die Grünen). Herr Stv. Schmitt stellte mündlich den folgenden Änderungsantrag: Die Ziffer 4 wird wie folgt ersetzt: Sollte die unter Ziffer 3 beschriebene Regelung nicht funktionieren, unterbreitet die Oberbürgermeisterin der Bezirksvertretung Bonn und dem Stadtrat einen geeigneten Beschlussvorschlag, wie in der Sache weiter verfahren werden soll. Dieser Änderungsantrag wurde nicht gesondert abgestimmt, da der Änderungsantrag von Herrn Stv. Beu von der Ausschussvorsitzenden als weitergehend angesehen wurde, und dieser im Ausschuss eine
_Gekürzt (2129 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52123?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.18 Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 200155-3 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
Parkregelungen in der Markusstraße aufgehoben
bleiben erhalten, 1 Parkplatz vor Hausnummer 4 entfällt.
entfallen tagsüber in der Zeit zwischen 07 und 19 Uhr (absolutes Haltverbot / VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h). Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
__Zu 1: __
Eine Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien ist, wie im Antrag gefordert, Bestandteil der Verbesserung und Förderung einer nachhaltigen Mobilität.
Die Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien erfordert es, eine Umverteilung der Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbunds zu prüfen. Dazu zählt auch die Wegnahme von Parkplätzen, damit eine Begegnung von Bussen an Engstellen ermöglicht wird. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH die Wegnahme der Parkplätze auf der Markusstraße festgelegt, um betrieblich sinnvolle Begegnungsmöglichkeiten der Busse zu schaffen und die Störanfälligkeit auf diesem Streckenabschnitt zu verringern.
Im Rahmen der Umsetzung des Programms zur Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien werden die getroffenen Maßnahmen ausgewertet, um zu erörtern, ob die Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien beitragen. Dies wird auch im Fall der Markusstraße erfolgen.
Daher kann eine Aussetzung des Beschlusses zur Wegnahme der 10 Parkplätze in der Markusstraße nicht empfohlen werden. Nach Auswertung der Daten zu den erzielten Beschleunigungswirkungen bzw. der Erhöhung der Fahrplanstabilität wird über eine Beibeha
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Behandlung/Vertagung des Bürgerantrages zu den Parkregelungen in der Markusstraße (200155) wurde die Verwaltung von der Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 16.06.2020 gebeten, eine ergänzende (schriftliche) Stellungnahme zu den bei einem Ortstermin mit den Antragstellern und Verwaltung gewonnenen Erkenntnissen zu fertigen.
Auf Wunsch der Antragsteller hatte am 08.06.2020 ein Ortstermin mit der Fachverwaltung stattgefunden, um ggfls. einen Konsens hinsichtlich der wegfallenden Parkplätze auf der Markusstraße zu finden.
Als Ergebnis kann Folgendes festgehalten und nach Auffassung der Verwaltung zur Beschlussfassung empfohlen werden:
VZ 283). Zwischen 19 und 07 Uhr kann dann dort geparkt werden.
Eingewöhnungszeit) nach Aussage der SWB nicht funktionieren, wird dort das absolute Haltverbot (VZ 283) grundsätzlich eingerichtet (24 h).
Die Verwaltung w
_Gekürzt._
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2019 DS-Nr. 190442 wurde die Wegnahme von insgesamt 10 Parkplätzen in der Markusstraße zur Beschleunigung der Buslinie 631 beschlossen.
Als Reaktion auf diese Maßnahme, wurde ein Bürgerantrag DS-Nr. 200155 gestellt, der die Beibehaltung der Parkplätze in der Markusstraße zum Thema hatte.
Auf Anregung der BV Bonn fand daher am 08.06.2020 ein Ortstermin mit den Antragsteller*innen statt, in dem ein Konsens hinsichtlich der wegfallenden Parkplätze in der Markusstraße gefunden werden konnte.
Durch den Beschluss der BV Bonn vom 25.08.2020, werden für den Bus der Linie 631 dennoch betrieblich sinnvolle Begegnungsstellen in der Markusstraße geschaffen. Sollten von der SWB Fahrzeitverluste aufgrund von Nichtbeachtung der neuen Parkregelungen gemeldet werden, wird wie unter 3. beschrieben ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Ratsbeschluss bezüglich der Parkregelungen in der Markusstraße aufzuheben und die vorgeschlagenen Parkregelungen umzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat die schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn zum Vorschlag der Verwaltung und dem Parken in der Markusstraße eingeholt.
Die Stellungnahme hat den folgenden Wortlaut:
„Bei der Neuordnung der Parkregelungen in der Markusstraße handelt es sich um eine der ersten Umsetzungen der erarbeiteten Optimierungsvorschläge. Die hier verkehrende Linie 631 gehört zu den verspätungsanfälligsten Linien im Stadtgebiet, weshalb sich ein vordringlicher Bedarf ergibt. Da das Platzangebot im urbanen Raum nur begrenzt ist, sind Neuaufteilungen der Verkehrsflächen notwendig, um so den Umweltverbund zu stärken und die Verkehrswende weiter voranzutreiben, wovon letztendlich die Gesellschaft als Ganzes profitiert.
Der von der Stadtverwaltung und den Antragstellern des Bürgerantrags erarbeitete Konsens stellt aus Sicht der SWBV keine hinreichende Alternative dar, weil bei der Umsetzung weiterhin Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei der im Beschluss vom 12.12.2019 vorgeschlagenen Neuordnung der Parkregelungen handelt es sich bereits um einen Kompromiss, welcher die Beibehaltung von zahlreichen Parkplätzen in der Markusstraße sieht. Eine Anpassung des Linien
_Gekürzt._