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200183 · 2020-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen.
Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen.
Der Wohnpark II ist ein Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme Wohn- und Wissenschaftspark Bonn / Sankt Augustin (WTP I).
Die NRW.Urban als beauftragte Entwicklungsträgerin für die Durchführung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I wird nach Vorgaben und Abstimmung mit der Stadt auch die Vermarktung des Wohnpark II vollziehen. Die Vergabe der Grundstücke im Wohnpark II soll den Zielen- und Grundsätzen der Vermarktung von Wohnpark I folgen und wird in Abschnitten durchgeführt.
Der rd. 13, 5 ha große Wohnpark für insgesamt ca. 420 Wohneinheiten wird hierzu in voraussichtlich drei bis vier Erschließungs- und Vermarktungs-abschnitte aufgeteilt.
Der Bebauungsplan gliedert die ca. 75.000 qm große Wohnbaufläche in verschiedene Baufelder und bietet somit die Grundlage für ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohn- und Bauformen.
Das Bebauungskonzept sieht entsprechend der Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorwiegend Wohnraum für junge Familien in Doppel- und Reihenhausbebauung vor. Ergänzt wird das Angebot durch einzelne freistehende Einfamilienhäuser, Flächen für Geschoss-wohnungsbau und Baufelder, die für besondere Wohnformen
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.04.2020 6.2 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200183 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 8.1 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells ungeändert beschlossen 200183 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen Linke bei Enthaltung Grüne , BBB Beschluss: Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Ein mündlicher Vertagungsantrag Bzv. Kern (BBB) wurde mit Mehrheit gegen BBB abgelehnt. Ferner hat BBm Déus (CDU) gebeten, nachfolgenden Passus zu Protokoll zu nehmen: Frau Denny, AL 61 (Erläuterung der ergänzenden Stellungnahme): Das „Expose“ der Interessengemeinschaft für gemeinschaftliches Wohnen ist der Verwaltung zugegangen. Die wichtigsten Inhalte/ Anregungen wurden in der ergänzenden Stellungnahme aufgegriffen. Die Verwaltung begrüßt, dass sich die Interessengemeinschaft für gemeinschaftliches Wohnen mit mehreren Projekten im Wohnpark 2 beworben hat. Die Grundstücke werden ausgeschrieben und man kann sich darauf bewerben. Man muss abwarten wie die Vergabe erfolgt. Im B-Plan sollen aber alle Wohnformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschosswohnungs
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 4.8 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200183 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Wortlaut: Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 6.2 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells ungeändert beschlossen 200183 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen Grüne und BBB Empfehlung an den Rat: Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Seite 1 von 3 Beschlussvorlage öffentlich 200183 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Anhörung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 31.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Begründung: Der Wohnpark II ist ein Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungs- maßnahme Wohn- und Wissenschaftspark Bonn / Sankt Augustin (WTP I). Die
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.19 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells vertagt 200183 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.19 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells ungeändert beschlossen 200183 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und Linke bei Enth. Grüne Beschluss: Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Seite 1 von 1
Sachverhalt
Da es sich um ein Baugebiet handelt, auf das von Seiten der Stadt dank Grundstückseigentum besonderer Einfluss genommen werden kann, sollte angesichts des notwendigen Bedarfs mindestens die Hälfte des neu gewonnenen Wohnraums für Menschen/Familien mit niedrigen bzw. keinem Einkommen zugänglich sein.
Eine kleinteiligere Vermarktung erfordert zwar mehr Aufwand, kommt aber im Zusammenhang mit einer verbindlichen Konzeptvergabe der Gestaltung des Viertels zugute.
Wenn sich wie ansonsten selten dank Grundstückseigentum die Möglichkeit ergibt, soziale, ökologische und baukulturelle Zielsetzungen im Wohnungsbau in besonderer Weise zu verfolgen, sollte diese genutzt werden und nicht hinter finanziellen Erwägungen zurückstehen.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Nach Auffassung der BBB-Fraktion sollte die Veräußerung einer der größten und bedeutendsten Flächen im Eigentum der Stadt durch die zur Gründung beauftragte Stadtentwicklungsgesellschaft (siehe nachgestellte Auszüge) erfolgen. Über diese kann die Entwicklung des Gebietes zielgenauer gesteuert werden. Zudem könnte die beantragte Abwicklung über die stadteigene Entwicklungsgesellschaft sich als monetär einträglicher für die Stadt erweisen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 folgenden Beschluss gefasst (DS 1811565EB4):
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft) unter folgenden Maßgaben zu entwickeln:
Die Gesellschaft sollte
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Beschlussvorschlag
Die städtischen Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf werden nach Einrichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft (Vgl. DS 1811565EB4) auf diese übertragen. Die Vermarktung der Flächen durch die Gesellschaft erfolgt sodann nach den vom Rat dafür festgelegten Grundsätzen.
Sachverhalt
Nach Auffassung der BBB-Fraktion sollte die Veräußerung einer der größten und bedeutendsten Flächen im Eigentum der Stadt durch die zur Gründung beauftragte Stadtentwicklungsgesellschaft (siehe nachgestellte Auszüge) erfolgen. Über diese kann die Entwicklung des Gebietes zielgenauer gesteuert werden. Zudem könnte die beantragte Abwicklung über die stadteigene Entwicklungsgesellschaft sich als monetär einträglicher für die Stadt erweisen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 folgenden Beschluss gefasst (DS 1811565EB4):
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft) unter folgenden Maßgaben zu entwickeln:
Die Gesellschaft sollte
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die städtischen Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf werden nach Einrichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft (Vgl. DS 1811565EB4) auf diese übertragen. Die Vermarktung der Flächen durch die Gesellschaft erfolgt sodann nach den vom Rat dafür festgelegten Grundsätzen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Ausschreibung erfolgt generell nach Konzeptqualität.
Ein entsprechendes Wertungskonzept mit den Kriterien der Konzeptqualität und ihrer Gewichtung ist von der Verwaltung dem Planungsausschuss und allen anderen beteiligten Ausschüssen baldmöglichst vorzulegen.
Die Verwaltung stellt zudem dar, welche Chancen und Risiken eine Aufteilung des Baugebietes in bis zu 10 Vermarktungsabschnitte bietet.