Originalquelle: ALLRIS-Original
200293 · 2020-03-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begrü ndung
Am 12.12.19 hat der Rat der Stadt Bonn dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Flächen nördlich und südlich der Dottendorfer Straße (Ehemaliges Christian-Miesen Grundstück, „In der Raste“) zugestimmt (DS-Nr. __190355__ ).
Das Verfahren ist als nicht-offener, zweistufiger städtebaulicher Planungswettbewerb gemäß den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) vorgesehen, an dem voraussichtlich 20 Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Städtebau, Freiraumplanung und Architektur teilnehmen werden.
Die Wettbewerbsergebnisse bzw. die Siegerkonzepte werden anschließend ausgearbeitet und dienen dann als Grundlage für die erforderlichen Bebauungsplanverfahren sowie die weitere Planung der Verkehrs- und Freianlagen.
Die Preisrichter/-innen und stellvertretenden Preisrichter/-innen nehmen an der Preisrichtervorbesprechung/ Auftaktveranstaltung, der Preisgerichtssitzung Phase 1 und an der finalen Preisgerichtssitzung Phase 2teil.
Die Teilnehmenden erhalten von dem für die Durchführung des Workshop-Verfahren
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.03.2020 10.3 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter geändert beschlossen 200293 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung an Rat: Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
Vorgeschlagen werden: SachpreisrichterIn zu 1) durch Stv. Spoelgen – SPD -, StellverterterIn zu 1) durch Bzv. Behrenbruch – CDU – StellvertreterIn zu 2) durch Stv. Lohmeyer – GRÜNE-. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 11.03.2020 6.3 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter geändert beschlossen 200293 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke und AfB Beschluss: Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
Die Vorschlag für die beiden Teilnehmer am Preisgericht erfolgte durch Herrn Stv. Dr. Redecker –SPD- und Herr Stv. Thomas –FDP-. Seite 1 von 1
Sachverhalt
Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in
Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
Beschlussvorschlag
Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: In seiner Sitzung am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Bonn eine Veränderungssperre für den Bereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Nr. 6718-2 ‚In der Raste‘ beschlossen (DS-Nr. 1911065). Zudem liegt der Verwaltung in diesem Bereich ein Baugesuch vor, welches nicht mit den städtebaulichen Zielsetzungen vereinbar ist und daher am 07.01.2019 zurückgestellt wurde. Um die Einhaltung der damit verbundenen Fristen (Fristablauf am 06.01.2022) gewährleisten und damit Schadensansprüchen gegenüber der Stadt vorbeugen zu können, ist die zügige Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens bzw. die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption sowie die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Nach Fristablauf der Veränderungssperre sind städtebauliche Fehlentwicklungen an diesem bedeutenden Standort zu erwarten, sollte die Schaffung von neuem Planungsrecht nicht fristgerecht erfolgen. Sieht hierzu auch DS-Nr. 1912938 und 200516.
Sollte eine Entscheidung erst in der Ratssitzung am 07.05.2020 fallen, wäre der Terminplan des Wettbewerbsverfahren nicht mehr zu halten (Auslobung 18. KW, Rückfragekolloquium der Teilnehmer 05.05.2020,
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Abfrage bei den Fraktionen für die Dringlichkeitsentscheidung ergab folgende Benennungen als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
Der dritte Platz wurde zwischen den Fraktionen abgestimmt.