Originalquelle: ALLRIS-Original
200300 · 2020-03-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage als Entwurf beigefügten Vertrag mit dem Netzwerk Kinderbetreuung in Familien rückwirkend ab dem 01.09.2019 abzuschließen.
Mit DS-Nr. __190565__ wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Netzwerk Tagespflege einen Kooperationsvertrag zu schließen.
Der zuletzt gültige Kooperationsvertrag, in dem Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen des Netzwerks für die Stadt Bonn im Handlungsfeld Kindertagespflege geregelt sind, endete zum 31.08.2019.
Der nun vorgelegte Kooperationsvertrag wurde mit den Trägern des Netzwerkes Kinderbetreuung in Familien bestehend aus Caritasverband für die Stadt Bonn e. V., Der Kinderschutzbund Bonn e. V., Werkstatt Friedenserziehung, Katholischem Bildungswerk Bonn sowie der Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie im Qualitätsdialog erarbeitet und regelt das künftige Zusammenwirken.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ist für die Förderung der Kindertagespflege zuständig. Dem Jugendamt obliegen die Steuerungsfunktion sowie die Entwicklung von Zielvorgaben und Qualitätsstandards. Weitere Aufgaben sind insbesondere die Erteilung der Erlaubnis zur Kinderpflege, die Gewährung der laufenden Geldleistung, die Erhebung der Elternbeiträge, die Förderung der Zusammenarbeit von Kindertagespflege und Kindertag
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Sachverhalt
In der Beratung zur Qualitätssicherung der Kindertagespflege (DS 1911983) wurde auf das unbefriedigende und für die betroffenen Familien aufwendige und veraltete Anmeldeprocedere des Netzwerks Kinderbetreuung hingewiesen.
Beispielsweise ist die Fachberatung nur 2 Stunden am Tag telefonisch zu zwei unterschiedlichen Telefonnummern (je nach Wochentag und Zuständigkeit des Trägers, im Wechsel Vor- und Nachmittag) erreichbar. Ziel ist eine Beratung und Vermittlung "aus einer Hand".
Durch die lange Bearbeitungsdauer suchen sich die Familien oftmals selbst Tagespflegepersonen. Eine Überarbeitung des Konzeptes wurde in Aussicht gestellt, sofern entsprechende Personalkapazitäten vorhanden sind. Im Jugendhilfeausschuss am 24.6.19 wurde diesem Wunsch entsprochen, die Anzahl der Fachberatungen wurde kurzfristig von 9, 2 Vollzeitäquivalenten auf 14 erhöht. Eine entsprechende Angebotsverbesserung sollte erfolgen und im Kooperationsvertrag definiert werden.
Beschlussvorschlag
Der Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Netzwerk Kinderbetreuung wird um folgende Angaben ergänzt: - definierte Aufgabenverteilung (wer macht was? ) zwischen den vier gemeinnützigen Trägerorganisationen (Caritas, Kinderschutzbund, Werkstatt Friedenserziehung, Katholisches Bildungswerk Bonn).
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=9865