Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=4800) # Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn 200302 · 2020-03-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. ## Beschlussvorschlag Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Der neue Entgelttarif soll ab dem 1. Mai 2020 gelten, um den Vereinen zu Beginn der Freibadsaison eine finanzielle Entlastung gewähren zu können. Eine Behandlung im nachfolgenden Sportausschuss käme somit zu spät. Die fristgerechte Einbringung der Vorlage für den Sportausschuss im März war aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmung nicht möglich. Für alle Schwimmkurse der Vereine, Fördervereine und sonstigen gemeinnützigen Vereine sollen zukünftig immer die günstigeren Tarife für die Schul- und Vereinsnutzung berechnet werden. Deshalb entfällt unter dem Thema „Gewerbliche Nutzung“ der Satz „einschließlich gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine“. Damit möchte die Verwaltung den o.g. Vereinen die Möglichkeit einräumen, mit geringerem finanziellem Aufwand Schwimmkurse insbesondere für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Stadt Bonn unterstützt damit die Bemühungen der Vereine, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dadurch kommt es zu einem Einnahmeausfall des Bäderbetriebes von bis zu 10.000 EUR. ## Beratungsfolge - 2020-03-26 · Rat · ohne Ergebnis - 2020-06-18 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.8 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200302-1 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. Anlage 1 TOP 4.8 - Entgelttarif Seite 1 von 4 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen - und Freibäder der Bundesstadt Bonn alle Preisangaben in EUR in k l. MwSt. _________________________________________________________________ Ein mal - Eintritts karten Erwachsene 4,00 - Abendtarif in den Freibädern, ab 18 Uhr 3,00 ermäßigt* 2,50 Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7 - 18 J. ) 7,50 Gruppe /Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7 - 18 J. ) 11,50 Mehrfachkarten 10er - Karte Erwachsene 35,00 10er - Karte er _Gekürzt (5187 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45215?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200302-1 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn {#nv-5463} **Sachverhalt** Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. **Beschlussvorschlag** Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. **Begründung** Begründung der Dringlichkeit: Der neue Entgelttarif soll ab dem 1. Mai 2020 gelten, um den Vereinen zu Beginn der Freibadsaison eine finanzielle Entlastung gewähren zu können. Für alle Schwimmkurse der Vereine, Fördervereine und sonstigen gemeinnützigen Vereine sollen zukünftig immer die günstigeren Tarife für die Schul- und Vereinsnutzung berechnet werden. Deshalb entfällt unter dem Thema „Gewerbliche Nutzung“ der Satz „einschließlich gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine“. Damit möchte die Verwaltung den o.g. Vereinen die Möglichkeit einräumen, mit geringerem finanziellem Aufwand Schwimmkurse insbesondere für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Stadt Bonn unterstützt damit die Bemühungen der Vereine, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dadurch kommt es zu einem Einnahmeausfall des Bäderbetriebes von bis zu 10.000 EUR. 25.03.2020/02.04.2020 | gez. Sridharan | gez. Rosendahl **Datum** | **Oberbürgermeister** | **Stadtverordnete/r**