Originalquelle: ALLRIS-Original
200305 · 2020-05-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit Beschluss vom 03.09.2019 wurde der Vorplanung der Busspur auf der Eduard-Otto-Straße zugestimmt. Gleichzeitig wurde die in der Planung vorgesehene Linksabbiegespur abgelehnt und damit auch die Entfernung der Bäume für erledigt erklärt (DS 1911747EB4).
Diese Beschlussabänderung, die der Empfehlung des Planungsausschusses widerspricht (DS 1911747EB3), kann nicht ohne folgende negative Wirkungen umgesetzt werden:
Der Abschnitt der Eduard-Otto-Straße zwischen Hausdorffstraße und Bonner Talweg ist rund 190 m lang. Der vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht über die gesamte Länge der Eduard-Otto-Straße den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die regelkonform notwendigen Verkehrsflächen einzurichten. Die dazu notwendige Fahrbahnbreite von ca. 11 Metern kann nur erreicht werden, wenn der Straßenquerschnitt in Richtung des städtischen Schulgrundstücks erweitert und damit auch in den Baumbestand eingegriffen wird. Ohne bauliche Aufweitung des Straßenquerschnitts kann keine dritte Fahrspur eingerichtet werden. Damit wäre eine Busspur bis zur Kreuzung Hausdorffstraße – wie von der Bezirksvertretung Bonn beschlossen – nur zu realisieren, wenn eine Fahrspur des Kfz-Verkehrs als Bus
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.13 Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto- Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme vertagt 200305 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Der vertagte Beschlussvorschlag lautete:
wird zugestimmt.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Baumkommission vom 17.08.2020 4.1 Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto- Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme ungeändert beschlossen 200305 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:
aufgehoben.
Otto-Straße wird zugestimmt.
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