Originalquelle: ALLRIS-Original
200318 · 2020-03-10 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag Dorothea Schmitz
Die Inobhutnahme und Krisenintervention richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in eine akute Not-, oder Konfliktlage geraten sind. Nach § 42 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
a) das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder b) eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert sowie die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und c) ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Die Steigerung der Ausgaben liegt im bundesweiten Trend. Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wächst rasant. Vor allem die Kommunen, aber auch der Bund und die Länder, haben für ihre Angebote und Maßnahmen im Jahr 2016 rund 45 Milliarden Euro ausgegeben – mehr als doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor (Kinder- und Jugendhilfereport 2018). Mit ihrem breiten Angebotsspektrum ist die Kinder- und Jugendhilfe zu einem elementaren Teil des Sozialsystems gewo
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird gebeten:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=13207; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=13278
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 26.05.2020 1.1 Inobhutnahme erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200318 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss betrachtet die Große Anfrage durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt.
Die vorgelegte Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird gebeten:
darzustellen
Kommunen als auch mit Städten vergleichbarer Größe bundesweit zu vergleichen
Verweildauer in der Inobhutnahme gibt. Zu unterscheiden ist dabei zusätzlich nach Aufnahme in eine Bereitschaftspflegefamilie oder in eine Inobhutnahme Einrichtung
Ursprungsfamilie ist und dabei auch den zeitlichen Rahmen darzustellen
Erziehungsberechtigten) ist, deren Kinder in Inobhutnahme sind
_Gekürzt (2241 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58317?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe vom 26.05.2020 1.1 Inobhutnahme erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200318 Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Da die Beantwortung der in der Großen Anfrage (DS-Nr.: __200318__ ) aufgeführten Fragen nur mit großem Aufwand möglich ist und in erheblichem Maße die Bindung personeller Ressourcen erfordert, wird um Vertagung der entsprechenden Beratung in die jeweils nächste Sitzung der in der Beratungsfolge aufgeführten Gremien gebeten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Thematik zudem in die Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe am 30.04.2020 zu verweisen, um diese dort ausführlich unter Beteiligung des freien Trägers „Ev. Jugendhilfe Godesheim g GmbH“ zu behandeln.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zur Großen Anfrage „Inobhutnahme“ (DS-Nr.: 200318) wie folgt Stellung:
Die Aufwendungen für die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII und ab dem Berichtsjahr 2015 auch § 42a SGB VIII) der letzten 10 Jahre sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Die durchschnittlichen Kosten der Inobhutnahme pro Fall pro Jahr zeigt die folgende Tabelle. Dabei wird deutlich, dass die durchschnittlichen Kosten pro Inobhutnahme während der letzten 10 Jahre insgesamt sehr konstant sind. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2016, bedingt durch die sog. Flüchtlingswelle und die damit einhergehende stark gestiegene Fallzahl bzw. längeren Verweildauern bei Inobhutnahmen von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen.
Um die Bonner Fallzahlen und Ausgaben mit anderen Kommunen vergleichen zu können, wäre ein hoher Aufwand erforderlich. Es unterscheiden sich beispielsweise die Zählweisen und auch die Verfahren der einzelnen Kommunen sehr stark voneinander, so dass ein
_Gekürzt._