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Bürgerantrag: Ampelschaltung Kreuzung Reuterstr. / Hausdorffstr.

200326 · 2020-04-21 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag thematisiert eine geänderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Reuterstr. / Hausdorffstr.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag thematisiert eine geänderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Reuterstr. / Hausdorffstr.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-04-21 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 6.14 Bürgerantrag: Ampelschaltung Kreuzung Reuterstr. / Hausdorffstr. vertagt 200326 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Inhalt des vertagten Bürgerantrags: Der Antrag thematisiert eine geänderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Reuterstr. / Hausdorffstr. Seite 1 von 1

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.6 Bürgerantrag: Ampelschaltung Kreuzung Reuterstr. / Hausdorffstr. zurückgezogen 200326 Der von der Antragstellerin zurückgezogene Bürgerantrag thematisiert eine geänderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Reuterstr. / Hausdorffstr.: Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200326-1 ST Bürgerantrag: Ampelschaltung Kreuzung Reuterstr. / Hausdorffstr.

Stellungnahme der Verwaltung

Eine Verlängerung der Grünzeit für die Linksabbiegespur von der Reuterstraße in die Hausdorffstraße hätte massive Auswirkungen auf die anderen Verkehre, insbesondere auf den ÖPNV (Linie 61/62).

Derzeit treten die beschriebenen Störungen aufgrund der wegen der Pandemie geringen Verkehrsbelastung nicht auf. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im August 2021 abgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.