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Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

200341 · 2020-05-07 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde in der vorliegenden Fassung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
  3. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde in der vorliegenden Fassung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
  3. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Begründung

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Diese werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Der Lärmaktionsplan für die Bundesstadt Bonn wurde auf Grundlage des am 10.10.2018 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda beschlossenen Beteiligungskonzeptes (DS-Nr. 1812352) zur Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeschrieben.

Die erste Phase der Beteiligung erfolgte vom 15.11.18 bis zum 15.12.18. Am 15. November 2018 fand eine Auftaktveranstaltung zur Information der Bürgerinnen und Bürger statt. Die Online-Beteiligung auf bonn-macht-mit.de bot die Möglichkeit, sowohl Ruhige Gebiete als auch Lärmprobleme zu benennen. Des Weiteren gab es eine Umfrage zum Thema Ruhige Gebiete.

Die zweite Phase der Beteiligung erfolgte vom 11.11.19 bis

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 4.6 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde vertagt 200341 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Wortlaut: 1.Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde in der vorliegenden Fassung. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. 3.Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Seite 1 von 1

2020-06-03 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2020 6.10 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde geändert beschlossen 200341 Abstimmungsergebnis: einstimmig wie 200341-3 Beschluss:

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3.

Runde in der vorliegenden Fassung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen – soweit sie im

städtischen Einflussbereich liegen – in einen Umsetzungsplan zu überführen, die Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeitplan zu hinterlegen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

  1. Über den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und Maßnahmen

Dritter wird jährlich im Umweltausschuss berichtet.

  1. Es wird geprüft, ob in Rahmen von Straßensanierungen und

Kanalsanierungen der Einsatz von Flüsterasphalt zur Lärmreduzierung an Straßen mit hohen Verkehrsaufkommen sinnvoll ist.

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen

Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in i

_Gekürzt (1311 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:42279?offset=1200_

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.1 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde geändert beschlossen 200341 Abstimmungsergebnis: einstimmig wie Umweltausschuss (03.06.2020) Beschluss:

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3.

Runde in der vorliegenden Fassung. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – in einen Umsetzungsplan zu überführen, die Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeitplan zu hinterlegen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

  1. Über den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und

Maßnahmen Dritter wird jährlich im Umweltausschuss berichtet.

  1. Es wird geprüft, ob in Rahmen von Straßensanierungen und

Kanalsanierungen der Einsatz von Flüsterasphalt zur Lärmreduzierung an Straßen mit hohen Verkehrsaufkommen sinnvoll ist.

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen

Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallen

_Gekürzt (2406 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45233?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200341-1 ST Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

Stellungnahme der Verwaltung

Der Gutachter hat anstelle eines ursprünglich für den AUV am 20.05. geplanten Vortrages die beigefügte Kurzfassung zur Verfügung gestellt.

200341-2 AA Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. RundeBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200341

Sachverhalt

Hohe Lärmbelastungen stellen eiine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität und eine gefährliche gesundheitliche Belastung der davon betroffenen Bonner Bürger dar. Sie durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren und die Betroffenen so zu entlasten, muss ein Schwerpunkt einer auf Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgerichteten Politik für die heimische Bevölkerung sein. Dazu bedarf es einer konsequenten Umsetzung der im Lärmaktionsplan aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten und eines regelmässiges Monitorings.

Beschlussvorschlag

Ziffer 2 wird wie folgt ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Lärmaktionsplan der 3. Runde enthaltenen Maßnahmen, für deren Durchführung die Bundesstadt Bonn zuständig ist, einen Zeit- und Maßnahmeplan samt Kostenermittlung so rechtzeit vorzulegen, dass über die Bereitstellung erster Haushaltsmittel bei der Beratung des Haushaltsentwurfs 2021/2022 entschieden werden kann.

Ziffer 3 erhält folgende Ergänzung:

Die Verwaltung berichtet jeweils in der ersten Sitzung des AUV / Umweltausschusses im Jahr, welche im Lärmaktionsplan der 3. Runde enthaltenen Maßnahmen von den zur Umsetzung externen Zuständigen zur Reduzierung der Lärmbelastung der Bonner Bevölkerung im Vorjahr umgesetzt wurden.

200341-3 AA Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. RundeAntrag zur Vorlage 200341

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde in der vorliegenden Fassung.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – in einen Umsetzungsplan zu überführen, die Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeitplan zu hinterlegen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
  1. Über den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und Maßnahmen Dritter wird jährlich im Umweltausschuss berichtet.
  1. Es wird geprüft, ob in Rahmen von Straßensanierungen und Kanalsanierungen der Einsatz von Flüsterasphalt zur Lärmreduzierung an Straßen mit hohen Verkehrsaufkommen sinnvoll ist.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.