Originalquelle: ALLRIS-Original

Benennung einer Straße nach Christoph Probst

200371 · 2020-03-19 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Sebastian Kelm Felix Kopinski Die Sozialliberalen

Sachverhalt

Christoph Hermann Ananda Probst, geboren am 6. November 1919 in Murnau am Staffelsee, hingerichtet am 22. Februar 1943 in München-Stadelheim, war ein Mitglied der Widerstandgruppe gegen den Nationalsozialismus der „Weißen Rose“. Probst lernte die Geschwister Scholl während seines Medizinstudiums in München kennen, blieb bei den Aktivitäten der „Weißen Rose“ aus Rücksichtnahme auf seine Familie jedoch im Hintergrund. Er verfasste, trotz Einflussnahme auf die Texte, zunächst keines der von der Widerstandgruppe verbreiteten Flugblätter. Probst entwarf jedoch das siebte Flugblatt, das Hans Scholl bei seiner Verhaftung bei sich trug. Somit hatte die Gestapo einen Beweis für die Mitgliedschaft Probsts bei der „Weißen Rose“. Während der Gerichtsverhandlung am Volksgerichtshof bat Probst wegen seiner drei kleinen Kinder und seiner am Kindbettfieber erkrankten Ehefrau vergeblich um Gnade. Wenige Tage nach seiner Festnahme wurde Christoph Probst mit der Guillotine hingerichtet. Da sein Widerstand gegen den Nationalsozialismus ein Symbol für Toleranz, Humanität und Zivilcourage ist, würde die Bundestadt Bonn mit einer Straßenbenennung ein Zeichen für die von Christoph Probst vertretenen Werte

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, eine Straße nach Christoph Probst zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, wird er in die Benennungsliste des Rates für die Benennung städtischer Straßen, Wege und Plätze aufgenommen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-04-23 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 5.18 Benennung einer Straße nach Christoph Probst ungeändert beschlossen 200371 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung Linke beschlossen Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Straße nach Christoph Probst zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, wird er in die Benennungsliste des Rates für die Benennung städtischer Straßen, Wege und Plätze aufgenommen. Seite 1 von 1

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.13 Benennung einer Straße nach Christoph Probst vertagt 200371-2 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Der Name Christoph Probst wird in die Benennungsliste für die städtischen Straßen, Wege und Plätze aufgenommen.

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2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.13 Benennung einer Straße nach Christoph Probst ungeändert beschlossen 200371-2 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Linke Beschluss: Der Name Christoph Probst wird in die Benennungsliste für die städtischen Straßen, Wege und Plätze aufgenommen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200371-1 ST Benennung einer Straße nach Christoph Probst

Stellungnahme der Verwaltung

Derzeit stehen keine Verkehrsflächen zur Benennung an, sodass eine konkrete Straßenbenennung nach Christoph Probst zeitnah nicht realisiert werden kann.

Es besteht aber alternativ die Möglichkeit, den Namen in die __Straßenbenennungsliste__ aufzunehmen. Sofern sich der Hauptausschuss dem Antrag anschließt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Aufnahme des Namens in die Liste für den Rat fertigen, der Beschlusskompetenz hat.

200371-2 Benennung einer Straße nach Christoph Probst

Sachverhalt

Der Name Christoph Probst wird in die Benennungsliste für die städtischen Straßen, Wege und Plätze aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Name Christoph Probst wird in die Benennungsliste für die städtischen Straßen, Wege und Plätze aufgenommen.

Begründung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, die Verwaltung zu bitten, eine Straße nach Christoph Probst zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Name in die Benennungsliste des Rates für die Benennung städtischer Straßen, Wege und Plätze aufgenommen werden. Dieser Beschluss geht zurück auf einen gleichlautenden Antrag der Fraktion Die Sozialliberalen vom 19.02.2020 (DS-Nr. 200371).

Entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung kann der Name zunächst in die vom Rat der Stadt Bonn am 30.10.1985 beschlossene __Straßenbenennungsliste__ , die bei Straßenbenennungen vorrangig zu berücksichtigen ist, aufgenommen werden. Sobald eine adäquate Verkehrsfläche zur Benennung ansteht, wird die Verwaltung der entsprechenden Bezirksvertretung einen konkreten Benennungsvorschlag zur Entscheidung vorlegen. Über die Aufnahme von Vorschlägen in diese Benennungsliste entscheidet nach Empfehlung des Hauptausschusses der Rat.

Erläuterung zu o. g. Benennungsvorschlag:

Christoph Probst : 06.11.1919

_Gekürzt._