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Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103

200376 · 2020-04-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Begründung

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, auf das Areal zwischen der Vorgebirgsstraße, dem Kaiser-Karl-Ring, der Dorotheenstraße sowie der Adolfstraße und umfasst das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59 bis 61 sowie Dorotheenstraße 103.

Das Plangebiet war bislang im Wesentlichen von der Nutzung durch die Deutsche Post AG geprägt, die hier im Schwerpunkt vor allem Büro- und Verwaltungsflächen sowie in Teilbereichen des Erdgeschosses ein Postverteilungszentrum betrieben hat. Im Eckbereich Vorgebirgsstraße / Kaiser-Karl-Ring befindet sich im Gebäude Kaiser-Karl-Ring 63 ein gastronomischer Betrieb ergänzt durch Wohnnutzung in den oberen Etagen. Der Innenblock wurde von der Post vollständig als Stellplatzanlage genutzt.

An das Plangebiet grenzt im Süden das mitsamt seinen Außenflächen unter Denkmalschutz stehende Frankenbad an. Südwestlich des Plangebietes bestehen zwei Hotels. Im Übrigen dominiert im direkten Umfeld des betroffenen Bereiches Geschosswohnungsbau mit einzelnen gewerblichen Einrichtungen in den Erdgeschossen.

Der Flächennutzungsplan stellt das Gelände als Sonderbaufläche mit der näheren Zweckbestimmung Post dar. Ei

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-04-21 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 8.2 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 ungeändert beschlossen 200376 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung an Rat:

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1

2020-04-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.04.2020 6.3 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 ungeändert beschlossen 200376 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

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2020-05-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 4.14 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 vertagt 200376 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Wortlaut: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1

2020-05-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 6.3 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 ungeändert beschlossen 200376 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an den Rat: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 2 Satzung der Bundesstadt Bonn

über ein besonderes Vorkaufsrecht im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 69-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259)

vom 2020

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der zur Zeit ge

_Gekürzt (2425 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97134?offset=1200_

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.30 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 vertagt 200376 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1

2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.30 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Grundstück Kaiser- Karl-Ring 59-61 sowie Dorotheenstraße 103 ungeändert beschlossen 200376 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für das Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259) ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 2 Satzung der Bundesstadt Bonn

über ein besonderes Vorkaufsrecht im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, für d as

Grundstück Kaiser - Karl - Ring 69 - 61 und Dorotheenstraße 103 (Gemarkung Bonn, Flur 69, Flurstück Nr. 259)

vom

2020

Der Rat

der Bundesstadt Bonn

hat in seiner Sitzung am

aufgrund

des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der zur Zeit geltenden

_Gekürzt (2479 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57029?offset=1200_