Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße

200385 · 2020-04-21 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Daher beantrage ich, mindestens die Fußgängerüberquerungsbereiche an der Kreuzung Fahrenheitstraße/Hankelstraße, möglichst jedoch die Bereiche entlang des oben genannten Bereichs der Fahrenheitstraße, mit einer geeigeten Anzahl Poller zu versehen, die einerseits ein Befahren der Gehwege durch zweispurige Fahrzeuge wirksam dauerhaft verhindern. Andererseits sollten diese Poller so beschaffen sein, dass diese durch Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Öffentliche Dienste bei Notfällen und sonstigem berechtigen Bedarf entfernt werden können.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Daher beantrage ich, mindestens die Fußgängerüberquerungsbereiche an der Kreuzung Fahrenheitstraße/Hankelstraße, möglichst jedoch die Bereiche entlang des oben genannten Bereichs der Fahrenheitstraße, mit einer geeigeten Anzahl Poller zu versehen, die einerseits ein Befahren der Gehwege durch zweispurige Fahrzeuge wirksam dauerhaft verhindern. Andererseits sollten diese Poller so beschaffen sein, dass diese durch Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Öffentliche Dienste bei Notfällen und sonstigem berechtigen Bedarf entfernt werden können.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 6.1 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße geändert beschlossen 200385 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen Bzv. Schwarz Beschluss: Die Verwaltung prüft, wie das verbotswidrige Parken im Bereich Fahrenheit- straße/Hankelstraße verhindert werden kann. Dafür ist kurzfristig ein Ortstermin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern durchzuführen. Nach erfolgter Prüfung legt die Verwaltung der Bezirksvertretung Hardtberg zur nächsten Sitzung am 25.08.2020 einen auch für Fußgänger und Rollstuhlfahrer (keine Bordsteinerhöhungen oder Poller) tragfähigen Beschlussvorschlag vor. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen finden insbesondere in den Abendstunden vermehrt Kontrollen statt.

Der Beschluss geht zurück auf mündlich in der Sitzung gestellte Änderungsan- träge von Bzv. Brodhäcker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Bzv. Esser (CDU). Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Daher beantrage ich, mindestens die Fußgängerüberquerungsbereiche an der Kreuzung Fahrenheitstraße/Hankelstraße, möglichst jedoch die Bereiche ent- lang des oben genannten Bereichs

_Gekürzt (1999 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53352?offset=1200_

2020-12-08 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 08.12.2020 6.2 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße vertagt - mit Maßgabe 200385-2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Bezirksvertretung Hardtberg vertagt die Vorlage mit der Maßgabe, dass die Verwaltung im Rahmen einer weiteren ergänzenden Stellungnahme zunächst folgende Fragen beantwortet:

  1. Ist dem Antragsteller bereits versprochen worden, dass die Gehwegflächen,

die verbotswidrig befahren werden, als Sperrflächen (Zeichen 298) markiert werden?

  1. Zu welchen Uhrzeiten haben die Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst

stattgefunden?

Die Vertagung (mit Maßgabe) wurde von Stv. Moll (CDU) mündlich in der Sitzung beantragt, da kein Berichterstatter der Verwaltung anwesend war, der seine Frage (Nr. 1) und die von Bzv. Loosen (SPD/Nr. 2) beantworten konnte. Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird neben den ohnehin angekündigten Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst in den Abendstunden die verbotswidrig befahrenen Gehwegflächen mit Sperrflächen (Zeichen 298) markieren. Seite 1 von 1

2021-03-16 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.03.2021 6.4 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße abgelehnt 200385-2 Abstimmungsergebnis: bei Stimmengleichheit gegen CDU, FDP und AfD Die abgelehnte Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird neben den ohnehin angekündigten Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst in den Abendstunden die verbotswidrig befahrenen Gehwegflächen mit Sperrflächen (Zeichen 298) markieren.

An der Aussprache beteiligten sich Stv. Moll (CDU) und Bzv. Loosen (SPD). Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200385-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße

Stellungnahme der Verwaltung

Bei mehreren Ortsterminen wurden weder auf den Gehwegen zwischen den Parktaschen noch auf den Fußgängerüberquerungs-Lücken verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge angetroffen. Auch die bonnorange AöR teilte mit, dass keine Behinderungen für die Abfallentsorgung festgestellt werden konnten. Aus Sicht der Feuerwehr können verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge immer zu einer Behinderung von Einsatzmaßnahmen führen, im konkreten Fall liegen jedoch keine Hinweise auf besondere Probleme vor. Auch ist hier eine besondere Einsatzhäufung nicht zu verzeichnen.

Die Aufstellung von Absperrpfosten zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens wird in der Rechtssprechung aufgrund der Gesetzeslage kritisch betrachtet, da mit Änderung der StVO mit Wirkung vom 01.09.2009 bloße Absperrpfosten nicht mehr als Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff Straßenverkehrsordnung (StVO) geführt werden. Daher werden solche Pfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmenden Umfang nicht mehr ersetzt.

Es wird nicht ausgeschlossen, dass die im Bürgerantrag beschriebenen Zustände im Einzelfall zutreffen. Der betroffene Bereich ist ausschließlich von Wohnbebauung geprägt; verbotswidriges Parken erfolgt demzufolg

_Gekürzt._

200385-2 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße

Sachverhalt

Die Verwaltung wird neben den ohnehin angekündigten Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst in den Abendstunden

die verbotswidrig befahrenen Gehwegflächen mit Sperrflächen (Zeichen 298) markieren.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird neben den ohnehin angekündigten Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst in den Abendstunden die verbotswidrig befahrenen Gehwegflächen mit Sperrflächen (Zeichen 298) markieren.

Begründung

Die Verwaltung hat sich in der Zwischenzeit mit dem Antragsteller in Verbindung gesetzt und die im Beschlussvorschlag formulierten Maßnahmen abgestimmt.

Die Bezirksvertretung hatte ausdrücklich eine bauliche Lösung mittels Bordsteinerhöhungen oder Pfosten ausgeschlossen.

200385-3 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße - Ergänzende Stellungsnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Bei einer weiteren Ortsbesichtigung am 08.10.20 konnte die Verwaltung erneut keine Verstöße feststellen. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem Ergebnis der durch den Stadtordnungsdienst durchgeführten 53 Sonderkontrollen an dieser Örtlichkeit im Zeitraum April bis Ende August, bei denen lediglich 2 Verstöße geahndet wurden.

Es gibt vergleichbare Stellen in näherer Umgebung, die allesamt nicht zugeparkt waren. Es ist offensichtlich, dass diese Flächen nicht für das Parken vorgesehen sind.

Die Verwaltung kann nicht ausschließen, dass Markierungen an der Örtlichkeit Fahrenheitstraße / Hankelstraße den Eindruck an vergleichbaren Stellen erweckt, dass dort Parken legitim sei. Die Verwaltung hält es für möglich, dass die Stadt aufgefordert wird, diese vergleichbaren Stellen ebenfalls markieren zu lassen, sollte man an der Örtlichkeit Fahrenheitstraße / Hankelstraße Markierungen aufbringen lassen.

Nach alledem sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für Markierungsarbeiten.

200385-04 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße - ergänzende Stellungsnahme

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1:

In einem Telefonat vom 16.07.2020 hat die Verwaltung ausführlich mit dem Antragsteller über die Situation gesprochen. Als Alternative zu den ursprünglich geforderten Maßnahmen hat die Verwaltung die Markierung von Sperrflächen thematisiert, da solche optisch gut auf Halteverbote hinweisen und im Gegensatz zu baulichen Veränderungen keine Nachteile für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer mit sich bringen. Der Antragsteller war damit einverstanden, dass die Beschlussvorlage dahingehend abgeändert wird, dass Sperrflächen markiert werden sollen. Dazu hat die Verwaltung Stellung genommen (200385-2 ST). Dabei handelte es sich aber nicht um ein Versprechen seitens der Verwaltung, die Markierungsarbeiten in jedem Fall anzuordnen.

In der Folge wurde der Bürgerantrag mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung zunächst über das Ergebnis und die Zeitpunkte der Kontrolle berichten soll und dass die Verwaltung eine Einschätzung abgeben soll, ob an anderen vergleichbaren Stellen am Brüser Berg der Eindruck erweckt werden könnte, dass dort das Parken erlaubt sei.

Daraufhin hat die Verwaltung eine weitere Stellungnahme (200385-3 ST) abgegeben.

Unter Berücksichtigung der

_Gekürzt._