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Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De-Gasperi-Straße - Europaring

200386 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Hiermit möchten wir den Antrag stellen, den Verbindungsweg (gelbe Markierung in der beiliegenden Karte) zwischen den Grundstücken 293 (Europaring 25) und 487/481 (Europaring 23) als öffentlichen Weg aufzuheben.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag, der von insgesamt acht Familien unterstützt wird.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Hiermit möchten wir den Antrag stellen, den Verbindungsweg (gelbe Markierung in der beiliegenden Karte) zwischen den Grundstücken 293 (Europaring 25) und 487/481 (Europaring 23) als öffentlichen Weg aufzuheben.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag, der von insgesamt acht Familien unterstützt wird.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag, der von insgesamt acht Familien unterstützt wird.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 6.2 Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De- Gasperi-Straße - Europaring vertagt 200386 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Bzv. Schwarz Der vertagte Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Hiermit möchten wir den Antrag stellen, den Verbindungsweg (gelbe Markie- rung in der der Einladung beiliegenden Karte) zwischen den Grundstücken 293 (Europaring 25) und 487/481 (Europaring 23) als öffentlichen Weg aufzuheben. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem der Einladung beigefügten Bürgerantrag, der von insgesamt acht Familien unterstützt wird.

Die Vertagung wurde sitzungsleitend von BBm. Thorand (CDU) vorgeschlagen, da keine Stellungnahme der Verwaltung vorlag. Seite 1 von 1

2020-12-08 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 08.12.2020 6.1 Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De- Gasperi-Straße - Europaring abgelehnt 200386 Abstimmungsergebnis: bei Stimmengleichheit gegen CDU, FDP und AfD Der abgelehnte Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Hiermit möchten wir den Antrag stellen, den Verbindungsweg (gelbe Markierung in der der Einladung beiliegenden Karte) zwischen den Grundstücken 293 (Europaring 25) und 487/481 (Europaring 23) als öffentlichen Weg aufzuheben. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem der Einladung beigefügtem Bürgerantrag, der von insgesamt acht Familien unterstützt wird.

An der Aussprache beteiligten sich Bzv. Dr. Leonhardt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Stv. Schaumburg (CDU). Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200386-1 ST Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De-Gasperi-Straße - Europaring

Stellungnahme der Verwaltung

Zu dem Bürgerantrag kann seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen werden:

Der im Bürgerantrag angesprochene Verbindungsweg zwischen dem Europaring (zwischen den Häusern 23 und 25) und der De-Gasperi-Straße (Hausnummern 4-12) ist Bestandteil des örtlichen Fußwegenetzes und wird im Bebauungsplan Nr. 7319-12 der Bundesstadt Bonn (rechtskräftig seit dem 14.01.1972) als öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung - Fußweg - ausgewiesen. Er wurde durch die im Amtsblatt der Stadt Bonn Nr. 60 vom 15.12.1999 veröffentlichte Verfügung als öffentliche Verkehrsfläche ausschließlich für den Fußgängerverkehr gewidmet.

Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Beibehaltung der Wegeverbindung vom Europaring zur De-Gasperi-Straße nicht zwingend erforderlich, da innerhalb des Ortsteils Alternativrouten möglich sind.

Es liegen in diesem Teilstück keine Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung. Es befinden sich neben der von den Antragsstellern angesprochenen Straßenbeleuchtung auch Versorgungsleitungen in dem Teilstück. Bei einer möglichen Veräußerung würden Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen einschließlich Tiefbauarbeiten erforderlich. Andernfalls wäre eine Nutzung –

_Gekürzt._

200386-2 ST Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De-Gasperi-Straße - Europaring

Stellungnahme der Verwaltung

Laut Auskunft der Bonn Netz GmbH liegt die grobe Kostenschätzung für die Abtrennung der Wasserleitung und eine Neuverlegung für die Straßenbeleuchtung bei ca. 10.000, - €.

Hinsichtlich der Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Auf welchen Personenkreis werden die Kosten umgelegt? Die Kosten des Rückbaus müssten durch den/ die Erwerber der Fläche getragen werden.
  1. Haben alle Anlieger Interesse am Erwerb der Fläche? Ein konkretes Erwerbsinteresse liegt nur von einer Familie vor, die aber nicht Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, sondern lediglich Mieter ist. Eine Veräußerung der Fläche ist nur zur Arrondierung der angrenzenden Grundstücke an die jeweiligen Eigentümer möglich.
  1. Gibt es Nutzer des Weges, die bei einer Entwidmung Umwege in Kauf nehmen müssten? Um hierzu eine belastbare Aussage machen zu können, müsste vor Ort eine Erhebung durchgeführt werden. Dies wäre mit entsprechendem Aufwand für die Verwaltung verbunden.
  1. Existieren vergleichbare Stichwege in Medinghoven, so dass ein „Dominoeffekt“ zu befürchten wäre, oder stellt der Verbindungsweg De-Gasperi-Straße - Europaring einen Einzelfall dar? Es gibt vergleichbare Wegeverbindungen in Medinghove

_Gekürzt._

200386-03 AA Bürgerantrag: Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Verbindungsweges De-Gasperi-Straße - EuroparingAntrag zur Vorlage 200386

Sachverhalt

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass aus verkehrsplanerischer Sicht die Beibehaltung der Wegeverbindung vom Europaring zur De-Gasperi-Straße nicht zwingend erforderlich ist.

Es befinden sich neben der Straßenbeleuchtung auch Versorgungsleitungen in dem Teilstück. Kostenschätzung Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen für die Abtrennung der Wasserleitung und eine Neuverlegung für die Straßenbeleuchtung werden mit ca. 10.000, - € für den Antragsteller kalkuliert. Von Interesse ist daher weiterhin, welche Prüfungspunkte ergänzend für den Antragsteller relevant werden und mit welchem zeitlichen Rahmen zu rechnen ist.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, welche Prüfungen im Rahmen des Entwidmungs- und Einziehungsverfahrens notwendig sind und wieviel Zeit eine entsprechende Prüfung regelmäßig benötigt.
  1. Die Verwaltung wird außerdem gebeten mitzuteilen, ob dem Interesse des Käufers an der Nutzung der Fläche als Gartenland nach dem Erwerb entsprochen werden kann.