Originalquelle: ALLRIS-Original
190232 · 2019-10-11 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Stv. Dr. Stephan Eickschen, Stv. Angelika Esch, SPD-Fraktion
Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral. Daher beantragen wir:
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Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral. Daher beantragen wir:
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Vorberatung:
__Gremium__ | Sitzung | Ergebnis | Z. * Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz | 10.10.2019 | Mit Mehrheit gg SPD, Linke, So Li bei 1 Enthaltung GRÜNE abgelehnt | 2
„The Global Commission on the Economy and Climate" hat Ende 2018 in ihrem Bericht erneut dazu aufgerufen, dass auch die Städte weltweit ihren Beitrag zur Vermeidung einer beschleunigten Erwärmung des globalen Klimas verstärken sollen. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner letzten Sitzung den Klimanotstand ausgerufen. Dafür müssen sofortige Anstrengungen unternommen werden. Erstes Ziel muss sein, den Anteil von Treibhausgasen zu verringern. Darüber hinaus sollte Bonn als UN Klimastadt eine Vorreiterrolle spielen und sofort klimaneutral werden. Das ist noch nicht lokal möglich, aber in einer Gesamtbetrachtung. Das Ziel muss dabei natürlich dennoch sein, jegliche vermeidbaren Klimagase überhaupt nicht erst freizusetzen (Dämmung, Strommix, Antriebe bei Fahrzeugen). Ausschlaggebend für die Kompensation ist die Qualität. Der Nachhaltigste ist die Förderung von Projekten im Goldstandard (https://klimaohnegrenzen.de/kompensieren/gold-standard), welche vollwertige Kompensation durch CO2 Bindung (bsp
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 31.10.2019 Top 6.7 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579) Empfehlung: Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral. Daher beantragen wir:
dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert.
werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden.
Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen.
mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 2030 eine klimaneutrale Bilanz erreicht.
_Gekürzt (2410 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:87104?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 5.9 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579) geändert beschlossen 190232 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Kansy - FDP- und Stv. Thomas -FDP-. Beschluss: Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral. Daher beantragen wir:
dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert.
werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden.
Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen.
mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 203
_Gekürzt (2408 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:86748?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. November 2018 soll die EU bis 2050 klimaneutral sein. Bis 2030 sieht die Klima- und Energiepolitik der EU eine Senkung der Treibhausgase um mindestens 40% (gegenüber 1990) vor.
Deutschland hat im Klimaschutzplan 2050 ein Leitbild formuliert bis zum Jahr 2050 „weitgehend treibhausgasneutral“ zu sein.
Die Stadtverwaltung Bonn hat sich mit ihrem Vorschlag für ein neues Leitbild (DS-Nr. __1912841__ )- bis 2050 eine klimaneutrale Gesellschaft anzustreben - an den zugrundeliegenden Erkenntnissen für diese nationalen und EU-weiten Zielsetzungen sowie eigenen Erfahrungen zur Reduktion von CO2-Emissionen orientiert.
Gleichwohl ist die Verwaltung bestrebt, das Ziel einer Klimaneutralität auch vor 2050 zu erreichen, wenn sich die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so ändern, dass dies für die Stadt möglich erscheint. Der Oberbürgermeister führt dazu permanent Gespräche, zuletzt auf dem Klimagipfel in New York. Sofern sich neue Erkenntnisse ergeben, würde die Verwaltung eine Aktualisierung des Klimaleitbildes und der Zielsetzungen vorschlagen.
Sachverhalt
Der in Bonn befindliche Gebäudebestand weist einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf. Rund ein Viertel stammt aus der Vorkriegszeit, das Gros aus den 1950-80 Jahren, in denen energiesparende Bauweisen - wenn überhaupt - nur unzureichend Anwendung gefunden haben.
Der Primärenergieverbrauch in Gebäuden wurde im Jahr 2021 zu 70 % durch Raumwärme, zu 14, 5 % durch Warmwasserverbrauch, zu 13 % durch Beleuchtung und zu 2, 5 % durch Klimakälte verursacht*. Diese Zahlen zeigen nochmals eindringlich, welch Potenzial und Nutzen in der energetische Sanierung des Gebäudebestand steckt.
Mit der Anfrage soll die grundsätzliche Situation der städtischen Gebäude hinsichtlich deren Energie- und Sanierungsbedarf eruiert werden. Weiter sollen die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplan und der bisherige Umsetzungsstand erfragt werden.
Das Arbeitspaket 4.1.1.1 des Klimaplans beinhaltet u.a. folgende Anforderungen:
„Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit- und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein?
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
__Antwort der Verwaltung: __
Beim SGB sind 456 Liegenschaften und 872 Gebäude bilanziert. Eine energetische Sanierung ist für den größten Teil der Gebäude notwendig. Einige Gebäude sind bereits energetisch ertüchtigt, z. B. die Schlossbachschule, die Karl-Simrock-Schule und das Gebäude G des Friedrich-List-Berufskollegs, weitere wie z. B. die Sanierung der Bertolt-Brecht-Schule und des Robert-Wetzlar-Berufskollegs sind aktuell in der Umsetzung. Detaillierte Aussagen zu anfallenden Kosten für die energetische Sanierung aller Objekte können erst nach erfolgter Bestandsaufnahme und Festlegung individueller Zielsetzungen in Bezug auf den sinnvollen Umfang der jeweiligen energetischen Sanierung getroffen werden. Eine entsprechende Strategie zur konzentrierten Liegenschaftsaufnahme und energetischen Sanierung der städtischen Gebäude befindet sich in der Entwicklung.
b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend er
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das in 2019 vom Stadtrat ausgerufene Schutzziel für Bonn, bis 2035 kein Treibhausgas mehr zu emittieren, ist in der verbleibende Zeit absehbar aus finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht erreichbar. Daher schlagen die Antragsteller vor, als geänderte Vorgabe die im Bundes-Klimaschutzgesetz normierten Zielsetzungen zu beschließen:
§ 3 Nationale Klimaschutzziele
(1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert:
(2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
(3) Die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, bleibt unberührt.
(4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 not
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag des Bürgerbundes Bonn, den Ratsbeschluss von 2019 (Klimaneutralität bis 2035) aufzuheben, abzulehnen.
Das Pariser Klimaabkommen mit dem erklärten Ziel die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten, wurde von 198 Staaten beschlossen und von 195 Vertragsparteien, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland, völkerrechtlich verbindlich ratifiziert.
Der Bundesstadt Bonn kommt in ihrer Rolle als UN-Stadt und Sitz des Weltklimasekretariats eine Vorbildfunktion zu, die in den vergangenen Jahren sowohl in Deutschland auch als international wahrgenommen wird.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat der Bundestadt Bonn im November 2019 mit einer breiten Mehrheit mit den Stimmen von CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke ein ambitioniertes Ziel zur Klimaneutralität Bonns bis 2035.
Mit dem Beschluss zum Bonner Klimaplan liegt seit 2023 eine fundierte Strategie vor, was zu tun ist, um Klimaneutralität in Bonn zu erreichen. Der Klimaplan enthält Ziele und Reduktionspfade für alle Handlungsfelder und gleichzeitig ein konkretes Arbeitsprogramm für die Verwaltung, das regelmäßig fortgeschrieben wird.
Im Klimaplan ist im Einklang mit dem Pariser Klimaabkomm
_Gekürzt._