Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=497) # Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral(alt: 1912579) 190232 · 2019-10-11 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Stv. Dr. Stephan Eickschen, Stv. Angelika Esch, SPD-Fraktion ## Sachverhalt Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral. Daher beantragen wir: 1. Für städtische Neubauten werden die Energiekonzepte optimiert. Ziel ist dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert. 2. Für den Gebäudebestand ist zu gewährleisten, dass Anreize geschaffen werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden. 3. Die Anstrengungen für ein an ökologischen Zielen orientiertes Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen. 4. Ein Leitbild "Bonn wird klimaneutral" wird erarbeitet. Es enthält Maßnahmen mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 2030 eine klimaneutrale Bilanz erreicht. 5. Alle Entscheidungen, die im Rahmen von INSEK getroffen werden, sind auf ihre Klimawirksamkeit zu prüfen. Dafür ist ein Zertifizierungsverfahren zu entwickeln. 6. Bis zum Zeitpunkt der Klimaneutralität wird die Verwaltung b _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral. Daher beantragen wir: 1. Für städtische Neubauten werden die Energiekonzepte optimiert. Ziel ist dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert. 2. Für den Gebäudebestand ist zu gewährleisten, dass Anreize geschaffen werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden. 3. Die Anstrengungen für ein an ökologischen Zielen orientiertes Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen. 4. Ein Leitbild "Bonn wird klimaneutral" wird erarbeitet. Es enthält Maßnahmen mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 2030 eine klimaneutrale Bilanz erreicht. 5. Alle Entscheidungen, die im Rahmen von INSEK getroffen werden, sind auf ihre Klimawirksamkeit zu prüfen. Dafür ist ein Zertifizierungsverfahren zu entwickeln. 6. Bis zum Zeitpunkt der Klimaneutralität wird die Verwaltung be _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Vorberatung: __Gremium__ | **Sitzung** | **Ergebnis** | **Z. *** Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz | 10.10.2019 | Mit Mehrheit gg SPD, Linke, So Li bei 1 Enthaltung GRÜNE abgelehnt | 2 „The Global Commission on the Economy and Climate" hat Ende 2018 in ihrem Bericht erneut dazu aufgerufen, dass auch die Städte weltweit ihren Beitrag zur Vermeidung einer beschleunigten Erwärmung des globalen Klimas verstärken sollen. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner letzten Sitzung den Klimanotstand ausgerufen. Dafür müssen sofortige Anstrengungen unternommen werden. Erstes Ziel muss sein, den Anteil von Treibhausgasen zu verringern. Darüber hinaus sollte Bonn als UN Klimastadt eine Vorreiterrolle spielen und sofort klimaneutral werden. Das ist noch nicht lokal möglich, aber in einer Gesamtbetrachtung. Das Ziel muss dabei natürlich dennoch sein, jegliche vermeidbaren Klimagase überhaupt nicht erst freizusetzen (Dämmung, Strommix, Antriebe bei Fahrzeugen). Ausschlaggebend für die Kompensation ist die Qualität. Der Nachhaltigste ist die Förderung von Projekten im Goldstandard (https://klimaohnegrenzen.de/kompensieren/gold-standard), welche vollwertige Kompensation durch CO2 Bindung (bsp _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2019-10-31 · Hauptausschuss · geändert beschlossen - 2019-11-07 · Rat · geändert beschlossen - 2023-12-12 · Rat · vertagt - 2024-02-01 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2025-07-03 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-07 · Rat · abgelehnt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2019-10-31 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 31.10.2019 Top 6.7 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579) Empfehlung: Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral. Daher beantragen wir: 1. Für städtische Neubauten werden die Energiekonzepte optimiert. Ziel ist dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert. 2. Für den Gebäudebestand ist zu gewährleisten, dass Anreize geschaffen werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden. 3. Die Anstrengungen für ein an ökologischen Zielen orientiertes Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen. 4. Ein Leitbild "Bonn wird klimaneutral" wird erarbeitet. Es enthält Maßnahmen mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 2030 eine klimaneutrale Bilanz erreicht. 5. Alle Entscheidungen, die im Rahmen von INSEK getroffen wer _Gekürzt (2410 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:87104?offset=1200_ ### 2019-11-07 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 5.9 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579) geändert beschlossen 190232 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Kansy - FDP- und Stv. Thomas -FDP-. Beschluss: Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral. Daher beantragen wir: 1. Für städtische Neubauten werden die Energiekonzepte optimiert. Ziel ist dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert. 2. Für den Gebäudebestand ist zu gewährleisten, dass Anreize geschaffen werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden. 3. Die Anstrengungen für ein an ökologischen Zielen orientiertes Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV ist zu beschleunigen. 4. Ein Leitbild "Bonn wird klimaneutral" wird erarbeitet. Es enthält Maßnahmen mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 203 _Gekürzt (2408 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:86748?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 190232-1 ST Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral(alt: 1912579ST2, FF: Amt 56-LSK) {#nv-499} **Stellungnahme der Verwaltung** Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. November 2018 soll die EU bis 2050 klimaneutral sein. Bis 2030 sieht die Klima- und Energiepolitik der EU eine Senkung der Treibhausgase um mindestens 40% (gegenüber 1990) vor. Deutschland hat im Klimaschutzplan 2050 ein Leitbild formuliert bis zum Jahr 2050 „weitgehend treibhausgasneutral“ zu sein. Die Stadtverwaltung Bonn hat sich mit ihrem Vorschlag für ein neues Leitbild (DS-Nr. [__1912841__](http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/19/1912841.pdf) )- bis 2050 eine klimaneutrale Gesellschaft anzustreben - an den zugrundeliegenden Erkenntnissen für diese nationalen und EU-weiten Zielsetzungen sowie eigenen Erfahrungen zur Reduktion von CO2-Emissionen orientiert. Gleichwohl ist die Verwaltung bestrebt, das Ziel einer Klimaneutralität auch vor 2050 zu erreichen, wenn sich die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so ändern, dass dies für die Stadt möglich erscheint. Der Oberbürgermeister führt dazu permanent Gespräche, zuletzt auf dem Klimagipfel in New York. Sofern sich neue Erkenntnisse ergeben, würde die Verwaltung eine Aktualisierung des Klimaleitbildes und der Zielsetzungen vorschlagen. ### 190232-02 BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035 {#nv-2014937} **Sachverhalt** Der in Bonn befindliche Gebäudebestand weist einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf. Rund ein Viertel stammt aus der Vorkriegszeit, das Gros aus den 1950-80 Jahren, in denen energiesparende Bauweisen - wenn überhaupt - nur unzureichend Anwendung gefunden haben. Der Primärenergieverbrauch in Gebäuden wurde im Jahr 2021 zu 70 % durch Raumwärme, zu 14, 5 % durch Warmwasserverbrauch, zu 13 % durch Beleuchtung und zu 2, 5 % durch Klimakälte verursacht*. Diese Zahlen zeigen nochmals eindringlich, welch Potenzial und Nutzen in der energetische Sanierung des Gebäudebestand steckt. Mit der Anfrage soll die grundsätzliche Situation der städtischen Gebäude hinsichtlich deren Energie- und Sanierungsbedarf eruiert werden. Weiter sollen die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplan und der bisherige Umsetzungsstand erfragt werden. Das Arbeitspaket 4.1.1.1 des Klimaplans beinhaltet u.a. folgende Anforderungen: „Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der d _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein? b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit- und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein? 2. Mit jährlichen Kosten (differenziert nach Haushaltsjahren bis 2027) in welcher Höhe (Kostenschätzung) ist die Sanierung der dringend einer energetischen Ertüchtigung bedürftigen Gebäude zu Frage 1 b) unter Zugrundelegung der beschlossenen Sanierungsquote von 4 % verbunden und in welcher Höhe sind Mittel hierfür im Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 eingestellt? 3. Wurde der energetisch zu ertüchtigende Gebäudebestand Dritten zwecks Abgabe von Angeboten zur Durchführung von Sanierungsarbeiten zur Kenntnis gebracht, und wenn ja, für wie viele Gebäude wurden Angebote angefragt und für welche Anzahl entsprechende Angebote abgegeben? 4. Wie viele städtische Gebäude wurden seit _Gekürzt._ ### 190232-03 ST BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035 {#nv-2015238} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein? __Antwort der Verwaltung: __ Beim SGB sind 456 Liegenschaften und 872 Gebäude bilanziert. Eine energetische Sanierung ist für den größten Teil der Gebäude notwendig. Einige Gebäude sind bereits energetisch ertüchtigt, z. B. die Schlossbachschule, die Karl-Simrock-Schule und das Gebäude G des Friedrich-List-Berufskollegs, weitere wie z. B. die Sanierung der Bertolt-Brecht-Schule und des Robert-Wetzlar-Berufskollegs sind aktuell in der Umsetzung. Detaillierte Aussagen zu anfallenden Kosten für die energetische Sanierung aller Objekte können erst nach erfolgter Bestandsaufnahme und Festlegung individueller Zielsetzungen in Bezug auf den sinnvollen Umfang der jeweiligen energetischen Sanierung getroffen werden. Eine entsprechende Strategie zur konzentrierten Liegenschaftsaufnahme und energetischen Sanierung der städtischen Gebäude befindet sich in der Entwicklung. b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend er _Gekürzt._ ### 190232-03 BBB-Antrag Erreichung des Ziels KlimaneutralitätAllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579) {#nv-2023325} **Sachverhalt** Das in 2019 vom Stadtrat ausgerufene Schutzziel für Bonn, bis 2035 kein Treibhausgas mehr zu emittieren, ist in der verbleibende Zeit absehbar aus finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht erreichbar. Daher schlagen die Antragsteller vor, als geänderte Vorgabe die im Bundes-Klimaschutzgesetz normierten Zielsetzungen zu beschließen: **§ 3 Nationale Klimaschutzziele** (1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert: 1. bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, 2. bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent. (2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. (3) Die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, bleibt unberührt. (4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 not _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Der Beschluss des Rates vom 7. November 2019, nach dem Bonn bis spätestens 2035 klimaneutral werden muss, wird aufgehoben. 2. Die Bundesstadt Bonn bekennt sich stattdessen zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz unter § 3 formulierten Schutzzielen und wird das ihr Mögliche dazu beitragen, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität für ihr Gebiet zu erreichen. ### 190232-04 ST BBB-Antrag Erreichung des Ziels KlimaneutralitätAllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579) {#nv-2023473} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag des Bürgerbundes Bonn, den Ratsbeschluss von 2019 (Klimaneutralität bis 2035) aufzuheben, abzulehnen. Das Pariser Klimaabkommen mit dem erklärten Ziel die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten, wurde von 198 Staaten beschlossen und von 195 Vertragsparteien, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland, völkerrechtlich verbindlich ratifiziert. Der Bundesstadt Bonn kommt in ihrer Rolle als UN-Stadt und Sitz des Weltklimasekretariats eine Vorbildfunktion zu, die in den vergangenen Jahren sowohl in Deutschland auch als international wahrgenommen wird. Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat der Bundestadt Bonn im November 2019 mit einer breiten Mehrheit mit den Stimmen von CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke ein ambitioniertes Ziel zur Klimaneutralität Bonns bis 2035. Mit dem Beschluss zum Bonner Klimaplan liegt seit 2023 eine fundierte Strategie vor, was zu tun ist, um Klimaneutralität in Bonn zu erreichen. Der Klimaplan enthält Ziele und Reduktionspfade für alle Handlungsfelder und gleichzeitig ein konkretes Arbeitsprogramm für die Verwaltung, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Im Klimaplan ist im Einklang mit dem Pariser Klimaabkomm _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2990739&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3000207&OTYP=41)) - Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral(alt: 1912579) ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3028&OTYP=41)) - Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral(alt: 1912579ST2, FF: Amt 56-LSK) ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3034&OTYP=41))