Originalquelle: ALLRIS-Original
200400 · 2020-05-06 · Beschlussvorlage · öffentlich
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
a. Entwicklung einer Bebauung primär auf Flächen der getätigten Ausgrabungen und auf Grundlage der Ergebnisse der noch weiter durchzuführenden Sondierungen des Bodendenkmals zur Vermeidung von Bodeneingriffen und Beschränkung von weiteren Eingriffen auf das unvermeidliche Minimum. b. Keine bauliche und erschließungstechnische Inanspruchnahme der städtischen Flächen nördlich des Flurstücks 2898. Die Einbeziehung des städtischen Flurstücks 2897 für die Nutzung als Freifläche ohne bauliche Anlagen ist möglich. c. Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Anschlusses an die L16 (‚Am Köppekreuz‘/ Niederkasseler Straße). d. Städtebaulich angepasste Planung, die maximal 3-Vollgeschosse mit Staffelgeschoss aufweist. e. Einbeziehung der städtischen Liegensch
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Zu 1.)
Auf Grundlage des Antrages der Fa. Bonava Wohnbau GmbH zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wurde am 21.03.2018 der Zielbeschluss (DS-Nr. 1713634EB6) zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereichs „Am Kommentalweg“ gefasst. Dabei wurde beschlossen, kein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Des Weiteren wurde bereits als Rahmenbedingung der Planung der Umgang mit dem Bodendenkmalschutz thematisiert und in einem sehr frühen Planungsstadium erörtert. Die Fa. Bonava führte bereits teilweise Sondierungs- und Grabungsmaßnahmen im Bereich nördlich der bereits von diesem Investor erstellten Bebauung ‚Am Köppekreuz‘/ Niederkasseler Straße und auf städtischen Flächen im Innenbereich (Gartenhinterland) durch. Im Ergebnis wurde ein hochkarätiges Bodendenkmal (fränkisches Gräberfeld) festgestellt. Der Erhalt dieses besonderen Bodendenkmals, das sich durch eine hohe Dichte an Gräbern und der Größe der gesamten Grabstätte auszeichnet, ist aus denkmalpflegerischer Sicht langfristig zu sichern, weitere Eingriffe sind möglichst zu vermeiden.
Mit dem Schreiben vom 26.06.2019 hat die Fa. Bonava den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ‚Am Kommentalweg‘ (DS
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 10.4 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf vertagt 200400 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 5.3 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200400 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 10.2 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf vertagt 200400 Abstimmungsergebnis: vertagt Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 11.08.2020 10.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf geändert beschlossen 200400 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Grüne geändert Ergebnis der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt für die Fläche mit einem Investor eine abgestimmte Planung zu erarbeiten und diese den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Der ursprüngliche Beschluss hatte folgenden Wortlaut: 1.Der Beschluss zur Festlegung von Zielsetzungen für ein Gebiet ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf (Zielbeschluss, DS-Nr.: 1713634EB6), wird aufgehoben. 2.Die Verwaltung wird beauftragt mit der Fa. Bonava entsprechend folgender Prämissen die Herstellung eines städtebaulichen Abschlusses nördlich der bereits von diesem Investor erstellten Bebauung ‚Am Köppekreuz‘/ Niederkasseler Straße zu verhandeln: a.Entwicklung einer Bebauung primär auf Flächen der getätigten Ausgrabungen und auf Grundlage der Ergebnisse der noch weiter durchzuführenden Sondierungen des Bodendenkmals zur Vermeidung von Bodeneingriffen
_Gekürzt (2361 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57320?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.12.2020 10.3 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200400 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200400-05 DA Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der ursprüngliche Antrag lautete:
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 6.6 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 vertagt 200400-3 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt Der abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 6.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 vertagt 200400-3 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Rates vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben. Seite 1 von 1
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.2 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
200400-3
Abstimmungsergebnis: vertagt
Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
200400-3
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Der bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.08.2021
6.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 vertagt
200400-3
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB (s. TOP 2)
Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021
10.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200400 vertagt
200400-05 DA
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der vertagte Antrag lautete: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
6.2 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
200400-3
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Beschluss:
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.10.2021
21.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200400 wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
200400-05 DA
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.3 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 vertagt
200400-3
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO vertagt, Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021
10.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200400 vertagt - mit Maßgabe
200400-05 DA
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Maßgabe: Die Verwaltung wird gebeten, den Tagesordnungspunkt wieder zur Beratung vorzulegen, wenn es etwas Neues zu berichten gibt.
Die Maßgabe geht zurück auf Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linke
Inhalt des mit Maßgabe vertagten Antrages:
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021
21.1 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200400 geändert beschlossen
200400-05 DA
Abstimmungsergebnis: Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Änderungsantrag unter der DS-Nr. 200400-09 AA (TOP 21.1.2) den ursprüngliche Anregung unter DS- Nr. 200400-05 (TOP 21.1) ersetzt. Inhalt der geändert beschlossenen Anregung: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird unter folgender Bedingung aufgehoben. Ein Verkauf der im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Investor im Gegenzug zum Bau einer Kindertagesstätte und zur Schaffung einer angemessenen Anzahl sozial geförderter Wohnungen verpflichtet. Denkmalpflegerische und städtebauliche Anforderungen sind einzuhalten (baulicher Abschluss der Gebäudereihe).
Die Änderung geht zurück den Änderungsantrag DS 200400-09 AA auf Bündnis 90/D
_Gekürzt (1246 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54515?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
6.3 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 200400 verwiesen
200400-3
Abstimmungsergebnis: zur Mitberatung in den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen verwiesen
Beschluss: Die Angelegenheit wird zur Mitberatung in die Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen verwiesen.
Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26.August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Seite 1 von 1
Sachverhalt
Die bereits stattgefunden Sondierungs- und Grabungsmaßnahmen im Bereich des Kommentalwegs haben im Ergebnis ein hochkarätiges Bodendenkmal festgestellt. Der Erhalt dieses besonderen Bodendenkmals, welches sich durch eine hohe Dichte an fränkischen Gräbern und der Größe der gesamten Grabstätte auszeichnet, muss dauerhaft gesichert werden. Daher werden jegliche weiteren Eingriffe abgelehnt.
Aus Umweltgesichtspunkten ist das kleinteilige Gartenland zu erhalten. Hier ist zum einem der Erhalt der Biodiversität aufzuführen und zum anderem wichtige klimaökologische Funktionen dieser unbebauten Flächen. Die kleinteiligen Gärten bieten der Fauna einen wichtigen Rückzugs- und Lebensraum an, der dringend zu erhalten ist.
Aus dem Blickwinkel der Frischlufterhaltung besagen die ZURES Planungshinweiskarten, dass die Flächen sowohl tagsüber wie auch in der Nacht eine hohe bioklimatische Bedeutung haben. Daher sind diese Freiflächen zu erhalten, um als Hitzeentlastung für den versiegelten Umgebungsbereich zu dienen.
Im südlichen Bereich des durch die Bonava Wohnbau GmbH bebauten Gebietes wurden ohne Ausgleichsmaßnahmen schützenswerte Biotope überbaut. Daher sollen die städtischen Flächen naturn
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Vor dem Hintergrund der Vertagung der von der Verwaltung vorbereiteten Vorlage zur Aufhebung des Zielbeschlusses und den dabei vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für die Herstellung eines baulichen Abschlusses der bisherigen Entwicklung und der hierzu erforderlichen Veräußerung städtischer Grundstücke (DS-Nr. 200400) wurden im Juli 2020 noch einmal Gespräche mit der Bonava geführt.
Dabei wurde von der Bonava erklärt, im Rahmen dieses Projektes sich lediglich entweder den Bau einer 3-gruppigen Ki Ta zur Vermietung bzw. Vermarktung sowie im Übrigen freifinanzierten Wohnungsbau, oder aber reinen Wohnungsbau mit 20% Anteil an gefördertem Wohnraum ohne Kita-Bau vorstellen zu können.
Im Ergebnis der verwaltungsinternen Erörterung dieser Position wird dies jedoch nicht als ausreichend erachtet, um den mit der Veräußerung städtischer Grundstücke zu verbindenden öffentlichen Interessen (hier: Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen in einem deutlich unterversorgten Bereich und Vergrößerung des Angebotes an preisgünstigem Wohnraum) Rechnung zu tragen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, mit Bonava weitere Gespräche mit dem Ziel einer Annäherung der Positionen zu führen. Sobald hierzu weitere Ve
_Gekürzt._
Sachverhalt
Am 26. August 2020 hat eine Mehrheit des Planungsausschusses folgenden Beschluss gefasst:
" 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die Fläche mit einem Investor eine abgestimmte Planung zu erarbeiten und diese den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen."
Da sich im Boden des Plangebietes eine für die Stadthistorie wichtige fränkische Gräberstätte befindet und zudem der zur Bebauung vorgesehene Bereich eine klimatisch wertvolle Fläche darstellt, sollte hier auf jegliche Bebauung verzichtet werden.
Beschlussvorschlag
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26. August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Gleichlautender Antrag wurde bereits für die Sitzung des Rates am 10.12.2020 gestellt. Die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 09.12.2020 ist somit die einzige Gelegenheit zur Vorberatung.
Sachverhalt
Am 26. August 2020 hat eine Mehrheit des Planungsausschusses folgenden Beschluss gefasst:
" 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die Fläche mit einem Investor eine abgestimmte Planung zu erarbeiten und diese den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen."
Da sich im Boden des Plangebietes eine für die Stadthistorie wichtige fränkische Gräberstätte befindet und zudem der zur Bebauung vorgesehene Bereich eine klimatisch wertvolle Fläche darstellt, sollte hier auf jegliche Bebauung verzichtet werden.
Beschlussvorschlag
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 26. August 2020 unter Ziffer 2 gefasste Beschluss zur wohnbaulichen Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ wird aufgehoben.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die Weiterführung der Verhandlungen, hin zur Erarbeitung einer abgestimmten Planung, einstellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier auch die Chance auf die Errichtung einer dringend benötigten Kita besteht!
Stellungnahme der Verwaltung
Im Planungsraum fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei Jahren. Der Bedarf für den Bau einer mindestens dreigruppigen Ki Ta wurde im Rahmen des Planverfahrens durch das Fachamt benannt.
Nach Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. __200400__ ) soll die Beurteilung des Vorhabens nach §34 BauGB erfolgen (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Mit dem derzeit laufenden Planverfahren wird seitens des Vorhabenträgers vorgesehen entweder eine dreigruppige Ki Ta oder einen Anteil an gefördertem Wohnungsbau (voraussichtlich 20 %) umzusetzen. Zur Umsetzung der Planung ist der Ankauf von städtischen Grundstücken durch den Vorhabenträger erforderlich. Die städtischen Vorgaben zur Errichtung der Ki Ta können somit im Rahmen der Grundstücksveräußerungen geregelt werden.
Von Seiten der Verwaltung werden die Vorgaben der Bonava zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau oder einer Ki Ta nicht als ausreichend erachtet, um den mit der Veräußerung städtischer Grundstücke zu verbindenden öffentlichen Interessen gerecht zu werden. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwie
_Gekürzt._
Sachverhalt
Laut Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bonn besteht im Bereich des Kommentalwegs der Bedarf für eine Kindertagesstätte. Die Bebauung hat sich aber an die einmalige Denkmalsituation vor Ort zu orientieren und die dort liegenden fränkischen Gräber unangetastet bzw. unzerstört zu belassen. Darüber hinaus ist der Planungsbereich, als einer der letzten grünen Inseln in diesem Bereich, ökologisch und klimatisch bedeutend und sollte eine großen Teilen als Grünzug erhalten bleiben.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in den nächsten zuständigen Fachausschüssen den aktuellen Sachstand, die derzeitigen Rahmenbedingungen sowie die konkreten Knackpunkte darzustellen und darüber hinaus der Politik einen Verfahrensvorschlag inkl. einer möglichen Kompromisslinie zu unterbreiten.
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Ein Verkauf der im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Investor im Gegenzug zum Bau einer Kindertagesstätte und zur Schaffung einer angemessenen Anzahl sozial geförderter Wohnungen verpflichtet. Denkmalpflegerische und städtebauliche Anforderungen sind einzuhalten (baulicher Abschluss der Gebäudereihe).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung informiert über nachfolgend einstimmig beschlossene Anregung de r Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.20 21 unter DS: 200400-09 AA:
"Ein Verkauf der im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Investor im Gegenzug zum Bau einer Kindertagesstätte und zur Schaffung einer angemessenen Anzahl sozial geförderter Wohnungen verpflichtet. Denkmalpflegerische und städtebauliche Anforderungen sind einzuhalten (baulicher Abschluss der Gebäudereihe)."
Sachverhalt
Ein Verkauf der im städtischen Eigentum stehenden Parzellen erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Investor im Gegenzug zum Bau einer Kindertagesstätte und zur Schaffung einer angemessenen Anzahl sozial geförderter Wohnungen sowie einem architektonischen Wettbewerb verpflichtet. Das Gebäude soll min. im Effizienzhausstandard 40 errichtet werden. Denkmalpflegerische und städtebauliche Anforderungen sind einzuhalten (baulicher Abschluss der Gebäudereihe). Soweit die Eigentümerin der privaten Parzellen bei diesen Anforderungen kein Interesse an einer Weiterentwicklung hat, unterbreitet die Stadt ein Angebot zur Übernahme der privaten Parzellen.
Beschlussvorschlag
Ein Verkauf der im städtischen Eigentum stehenden Parzellen erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Investor im Gegenzug zum Bau einer Kindertagesstätte und zur Schaffung einer angemessenen Anzahl sozial geförderter Wohnungen sowie einem architektonischen Wettbewerb verpflichtet. Das Gebäude soll min. im Effizienzhausstandard 40 errichtet werden. Denkmalpflegerische und städtebauliche Anforderungen sind einzuhalten (baulicher Abschluss der Gebäudereihe). Soweit die Eigentümerin der privaten Parzellen bei diesen Anforderungen kein Interesse an einer Weiterentwicklung hat, unterbreitet die Stadt ein Angebot zur Übernahme der privaten Parzellen.
Begründung
erfolgt mündlich.