Originalquelle: ALLRIS-Original
200451 · 2020-04-22 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) ist ein wesentlicher Baustein für die Verkehrswende in Bonn. Daher muss er schnellstmöglich umgesetzt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der Antragstellenden unbedingt genutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=12978; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14776
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.04.2020 6.8 Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200451 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.20 Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vertagt 200451 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.14 Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200451 Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
__Planungsstand__
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2019 (DS-Nr. 1911764EB4) beauftragt, die Planungen zum Umbau des ZOB in Alternativen fortzuführen.
Die in Vorjahren erstellten unterschiedlichen Planungsansätze werden auf der Grundlage der zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse zur Verkehrsführung zurzeit durch ein externes Planungsbüro unter Berücksichtigung folgende Aspekte überprüft und skizzenhaft angepasst:
• Busbewegungen und Belegung der Bussteige anhand der derzeitigen Fahrplanleistungen
• Betriebliche Notwendigkeiten (Fahrer- und Fahrzeugwechsel, Pausenzeiten)
• Zukünftig notwendigen Anzahl von Halteplätzen vor dem Hintergrund von Fördertatbeständen und betrieblichen Zwängen.
• Notwendige Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr und deren Führung
• Liefer- und Ladeverkehr im ZOB-Umfeld einschließlich Wesselstraße und Maximilianstraße
Anschließend wird auf Grundlage dieser Untersuchung eine Vorplanung erstellt.
__Förderung (allgemein)__
Eine Förderung nach dem GVFG des Bundes wird mit anderen Förderungen gebündelt über das ÖPNVG NRW als Landesgesetz organisiert. Der Umbau des ZOB wurde zur Einplanung beim Fördergeber NVR bereits
_Gekürzt._