Originalquelle: ALLRIS-Original
200452 · 2020-04-22 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Die Seilbahn ist ein wesentlicher Baustein für die Verkehrswende in Bonn. Daher muss sie schnellstmöglich umgesetzt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der Antragstellenden unbedingt genutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau der Seilbahn vom Venusberg über den Rhein nach Oberkassel einschließlich der Haltestellen und Umsteigeanlagen zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=12979; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14778
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.21 Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vertagt 200452 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau der Seilbahn vom Venusberg über den Rhein nach Oberkassel einschließlich der Haltestellen und Umsteigeanlagen zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.15 Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200452 Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Fördermaßnahmen für das GVFG Bundesprogramm können grundsätzlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim Nahverkehr Rheinland angemeldet werden.
Wie das Büro Spiekermann in seinem Sachstandsbericht in der Sitzung vom 11.03.2020 dargestellt hat (siehe DS 200101) ist hierfür die Durchführung einer Standardisierten Bewertung mit den Fördergebern zwingend erforderlich. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Der Sachstand ist ebenfalls der o.g. Mitteilungsvorlage zu entnehmen.
Für die Fördermittelbeantragung ist somit zunächst das Ergebnis der Standardisierten Bewertung abzuwarten.
Bei Vorlage eines positiven Ergebnisses wäre dann die Verwaltung durch den Rat per Beschluss zu beauftragen, die Planung des Seilbahnprojektes weiter voranzutreiben, die hierfür notwendigen Finanzmittel in den städtischen Haushalt einzubringen sowie das Projekt spätestens bis zum 31.03.2021 beim NVR für das GVFG anzumelden.