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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Liste II/2020

200476 · 2020-03-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, wird zugestimmt.

Begründung

Die Entscheidung der Stadtkämmerin über die Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, bedarf gemäß Ratsbeschluss vom 31.03.2013 zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Rates.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Liste II/2020 ungeändert beschlossen 200476-1 Abstimmungsergebnis: Ziffern 1. und 3.: Mehrheit gegen BBB bei Enth. AFB Ziffern 2. und 4.: einstimmig bei Enth. AfB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, wird zugestimmt. Anlage 1 TOP 4.9 - Anlage Seite 1 von 2 Erläuterungen: Liste Nr. II/2020 EE = Erhöhung der Einnahme MA = Minderung der Ausgabe Lfd. Nr. Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung Finanzposition Bezeichnung Sachkonto Bisherige Haushalts- ermächtigung Erhöhung um Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung Finanzposition Bezeichnung Sachkonto durch EE/MA um Begründung 1. 1.04.01 141000401 Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 70.1900 Personalauszahlungen dezentral 501900 74.1000 Sonst. Auszahlungen aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit 545100 57.900,00 89.278,33 14.000,00 6.0

_Gekürzt (2945 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45216?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200476-1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Liste II/2020

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

Der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

Der Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, wird zugestimmt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Da aktuell alle Sitzungen der politischen Gremien ruhen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, um die Mittel zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung der Stadtkämmerin über die Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste II/2020 aufgeführt sind, bedarf gemäß Ratsbeschluss vom 31.03.2013 zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Rates.

24.03.2020/01.04.2020 | gez. Sridharan | gez. Dr. Eickschen Datum | Oberbürgermeister | Stadtverordnete/r