Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5176) # Stellplatzsatzung 200486 · 2020-04-22 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Hans Friedrich Rosendahl Allianz für Bonn ## Sachverhalt Als Mittel der Wohnungsbeschaffung wird die Nachverdichtung in zentralen Lagen empfohlen, z.B. durch Dachausbau. In den alten Stadtgebieten fehlt es bauzeitbedingt an Garagen und Stellplätzen, die heute auch kaum geschaffen werden können. Zugleich kommen viele der dortigen Bewohner zunehmend ohne eigenen PKW aus und nutzen andere Verkehrsmittel, was auch politisch erwünscht ist. Andererseits sind die Mietpreise in den begehrten, zentralen Lagen üblicherweise höher als in Randgebieten. Damit die Kosten für das Wohnen nicht durch städtische Abgaben noch weiter und unnötig in die Höhe getrieben werden, sollte die Stadt auf das Vorschreiben von Stellplätzen und die Erhebung von Ablösebeträgen für Stellplätze bei Nachverdichtungsmaßnahmen, z.B. durch Dachausbau in zentralen Lagen, verzichten. Wie schon bei den Änderungen zur Stellplatzsatzung für Wohnung mit öffentlicher Förderung, die am 7.11.2019 beschlossen wurden, sollte auch bei diesem Antrag nicht auf die angekündigten Änderungen der Stellplatzsatzung des Landes gewartet werden. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung möge noch bis zum Sommer dieses Jahres eine Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat vorlegen, nach der die Stadt auf die Einforderung von Stellplatzablösebeträgen im Fall von Verdichtungsmaßnahmen im Wohnungsbestand in zentralen, dicht bebauten Lagen wie Nord-, West- und Südstadt verzichten kann, wenn dort tatsächlich die Schaffung von Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar nicht möglich ist. ## Beratungsfolge - 2020-04-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-05-07 · Rat · vertagt - 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · abgelehnt - 2020-06-18 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-09-01 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2020-09-07 · Rat · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-05-07 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.27 Stellplatzsatzung vertagt 200486 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung möge noch bis zum Sommer dieses Jahres eine Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat vorlegen, nach der die Stadt auf die Einforderung von Stellplatzablösebeträgen im Fall von Verdichtungsmaßnahmen im Wohnungsbestand in zentralen, dicht bebauten Lagen wie Nord-, West- und Südstadt verzichten kann, wenn dort tatsächlich die Schaffung von Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar nicht möglich ist. Seite 1 von 1 ### 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.17 Stellplatzsatzung abgelehnt 200486 Seite 1 von 1 ### 2020-09-07 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 6.11 Stellplatzsatzung nicht abgestimmt 200486 Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde durch den Änderungsantrag AA-2 ersetzt und nicht abgestimmt Der nicht abgestimmte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung möge noch bis zum Sommer dieses Jahres eine Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat vorlegen, nach der die Stadt auf die Einforderung von Stellplatzablösebeträgen im Fall von Verdichtungsmaßnahmen im Wohnungsbestand in zentralen, dicht bebauten Lagen wie Nord-, West- und Südstadt verzichten kann, wenn dort tatsächlich die Schaffung von Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar nicht möglich ist. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200486-1 ST Stellplatzsatzung {#nv-5715} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung wollte ursprünglich mit der Aufstellung einer eigenen Stellplatzsatzung für Bonn abwarten, bis die Stellplatzverordnung des Landes ( StellplatzVO NRW auf Grundlage des §48 BauO NRW ) erlassen wu rd e (siehe u.a. DS-Nr. 1911438 und 1912136). Im Vorgriff auf diese Verordnung wurde letztes Jahr bereits der Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau neu festgelegt (siehe DS-Nr. 190128). Da die Stellplatzverordnung weiterhin nur als Entwurf vorliegt , hat sich die Verwaltung Anfang des Jahres entschieden, nicht mehr länger abzuwarten und nun eine eigene Stellplatzsatzung erarbeiten zu lassen. Einem Büro wurde ein entsprechender Auftrag erteilt. Mit der S atzung sollen insbesondere auch Regelungen für bestimmte Gebiete/Zonen im Stadtgebiet (wie z.B. in den verdichteten Innenstadtbereichen der jeweiligen Stadtbezirke) aufgestellt werden . Diese können dann auch direkt oder indirekt Auswirkungen auf mögliche Ablösen in diesen Gebieten/Zonen haben. Die Verwaltung will die Satzung noch in diesem Jahr den politi schen Gremien zur Beratung vorlegen . ### 200486-2 AA StellplatzsatzungAntrag zur Vorlage 200486 {#nv-6314} **Sachverhalt** Als Mittel der Wohnungsbeschaffung wird die Nachverdichtung in zentralen Lagen empfohlen, z.B. durch Dachausbau. In den alten Stadtgebieten fehlt es bauzeitbedingt an Garagen und Stellplätzen, die heute auch kaum geschaffen werden können. Zugleich kommen viele der dortigen Bewohner zunehmend ohne eigenen PKW aus und nutzen andere Verkehrsmittel, was auch politisch erwünscht ist. Andererseits sind die Mietpreise in den begehrten, zentralen Lagen üblicherweise höher als in Randgebieten. Damit die Kosten für das Wohnen nicht durch städtische Abgaben noch weiter und unnötig in die Höhe getrieben werden, sollte die Stadt auf das Vorschreiben von Stellplätzen und die Erhebung von Ablösebeträgen für Stellplätze bei Nachverdichtungsmaßnahmen, z.B. durch Dachausbau in zentralen Lagen, verzichten. Wie schon bei den Änderungen zur Stellplatzsatzung für Wohnung mit öffentlicher Förderung, die am 7.11.2019 beschlossen wurden, sollte auch bei diesem Antrag nicht auf die angekündigten Änderungen der Stellplatzsatzung des Landes gewartet werden. **Beschlussvorschlag** Der Antrag 200486 wird durch diesen Änderungsantrag modifiziert und ersetzt. Die Verwaltung möge bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat vorlegen, nach der die Stadt auf Stellplätze im Fall von Verdichtungsmaßnahmen verzichten kann , wenn dort tatsächlich die Schaffung von Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar nicht möglich ist. Das von der Verwaltung beauftragte Büro möge dies in seinem Entwurf berücksichtigen.