Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5177) # Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf 200487 · 2020-05-06 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Sachverhalt **Inhalt des Bürgerantrages: ** Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer baulichen Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages: ** Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer baulichen Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=15907 ## Beratungsfolge - 2020-05-06 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - mit Maßgabe - 2020-08-11 · Bezirksvertretung Beuel · erledigt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-05-06 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 6.12 Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf vertagt 200487 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt Seite 1 von 1 ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.3 Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf vertagt - mit Maßgabe 200487 Abstimmungsergebnis: vertagt mit Maßgabe Beschluss: Die Bezirksvertretung Beuel hat den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, die Fachverwaltung möge nochmals prüfen, ob es nicht noch „einfachere“ Lösungen als Markierungen oder andere Maßnahmen gibt. - - - Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer baulichen Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200487-1 ST Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf {#nv-5274} **Stellungnahme der Verwaltung** Bauliche Maßnahmen in Form von Einbauten im Kreuzungs-/Fahrbahnbereich sind aus Verkehrssicherungsgründen nicht möglich. Für Umbaumaßnahmen ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird die Situation mittels Beschilderung (Haltverbot) verdeutlichen, so dass der Verkehrsaußendienst im Rahmen der personellen Möglichkeiten den beschriebenen Bereich effektiver kontrollieren kann. Je nachdem, wie Fahrzeuge abgestellt werden, ist eine Ordnungswidrigkeit nicht in jedem Fall eindeutig festzustellen. __Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe sowie die vorgesehenen Maßnahmen ( zusätzliche Beschilderung und Verkehrskontrollen) informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. ### 200487-2 ST Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung {#nv-6939} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung wird zunächst die Wirksamkeit der Haltverbotsbeschilderung durch regelmäßige Kontrollen überprüfen und sicherstellen. Sofern die erhoffte positive Wirkung ausbleiben sollte, kann mit Markierungen nachgebessert werden. Die Verwaltung geht gleichzeitig davon aus, dass dies zunächst nicht erforderlich sein wird. **Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: ** Der Bezirksvertretung Beuel wird empfohlen, eine bauliche Umgestaltung der Kreuzung abzulehnen und eine Umsetzung der von der Verwaltung in der Stellungnahme vorgeschlagenen Maßnahmen vorzunehmen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.