Originalquelle: ALLRIS-Original
200493 · 2020-04-22 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Holger Schmidt Tobias Haßdenteufel Anatol Koch
Es ist unbestritten, dass aktuelle und in Zukunft ein höherer Anteil von Wohnungen/Wohngebäuden barrierefrei und anteilig auch rollstuhlgerecht sein sollte, um inklusives, eigenständiges und altersgerechtes Wohnen ohne spezifische Sonderbauten zu ermöglichen. Bisheriges Bemühungen über eine eigene städtische Beratungsstelle für Privatinvestor Innen/Erbauer Innen (Drs. 1910183) waren nicht erfolgreich. Ein Antrag, das Kriterium Barrierefreiheit in das „Baulandmodell“ aufzunehmen (Drs. 1412474) wurde 2015 abgelehnt, weil es sich angeblich um kein taugliches Vorgehen handelte. Die Fragesteller sind daran interessiert zu erfahren, wie sich die Entwicklung am Wohnungsmarkt darstellt und ob die Verwaltung mittlerweile weitergehende Maßnahmen befürwortet.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.04.2020 1.6 Barrierefreiheit im Wohnungsneubau zur Kenntnis genommen 200493 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Umfang bei Wohnungsneu- bzw. umbauvorhaben in den Jahren 2018 und 2019 barrierefreie (bzw. zumindest barrierearmer) sowie rollstuhlgerechte Wohneinheiten welcher Größe entstanden? Sofern keine detaillierteren Zahlen verfügbar sind: Ist eine überschlägige Schätzung des Anteils und der durchschnittlichen Quadratmeterfläche möglich? Liegen zahlen darüber vor bzw. sind Einschätzungen möglich, wie sich der Gesamtbestand barrierefreien Wohnraums seit 2014 entwickelt hat?
freiwillig auch im sog. freifinanzierten Wohnungsbau anteilig barrierefreie (sowie auch rollstuhlgerechte) Wohneinheiten verbindlich zu vereinbaren? Welche entsprechenden Regelungen enthalten die letzten drei geschlossenen städtebaulichen Verträge?
01.01.2019 ab Gebäudeklasse
_Gekürzt (2125 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:93197?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1:
Verfügt die Verwaltung über Zahlen bzw. Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Wohnungsneu- bzw. umbauvorhaben in den Jahren 2018 und 2019 barrierefreie (bzw. zumindest barrierearmer) sowie rollstuhlgerechte Wohneinheiten welcher Größe entstanden? Sofern keine detaillierteren Zahlen verfügbar sind: Ist eine überschlägige Schätzung des Anteils und der durchschnittlichen Quadratmeterfläche möglich? Liegen zahlen darüber vor bzw. sind Einschätzungen möglich, wie sich der Gesamtbestand barrierefreien Wohnraums seit 2014 entwickelt hat?
Der Statistikstelle liegen keine konkreten Daten zum Thema „barrierefreies Bauen“ vor. Die Erfüllung der entsprechenden Norm (DIN 18040) wird bisher im Rahmen der amtlichen Baustatistik nicht erhoben.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach §49 BauO NRW grundsätzlich alle Wohnungen in Neubauten der Gebäudeklassen 3-5 (Mehrfamilienhäuser) barrierefrei sein müssen (s.a. Antwort zu Frage 2). Es ist also davon auszugehen, dass nahezu alle seit der Novelle der Landesbauordnung von 2018 genehmigten Neubauwohnungen in größeren Wohngebäuden barrierefrei sind.
Alle im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstandenen Wohnungen sind seit me
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