Originalquelle: ALLRIS-Original
200515 · 2020-04-21 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Alois Saß Angelika Esch Herbert Spoelgen Petra Maur Christoph Grenz Sabrina Lipprandt Dominik Loosen Lutz Beine Felix Kopinski SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD Bezirksfraktion Bonn SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg SPD Bezirksfraktion Hardtberg Die Piraten
Derzeit ist es nicht allen Einwohner*innen möglich, den Sitzungen und Veranstaltungen in den städtischen Sitzungssälen akustisch zu folgen. Hörbeeinträchtigte Personen mit entsprechend ausgerüsteten Hörgeräten können durch die Erweiterung der bereits vorhandenen Mikrofonanlagen um die entsprechenden Induktionsschleifen die akustischen Signale direkt über das Hörgerät empfangen.
Zur barrierefreien Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen zählt auch die barrierefreie akustische Wahrnehmung. Ohne entsprechende Hilfsmittel werden hörbeeinträchtigte Personen
von der aktiven und passiven Teilnahme ausgeschlossen oder beschränkt.
Die Stadt Bonn richtet im
a) Ratssaal
b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen
c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind
induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=11072
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 10.5 Hörschleifen in Sitzungsräumen ungeändert beschlossen 200515 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung an OB: Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 10.5 Hörschleifen in Sitzungsräumen geändert beschlossen 200515 Abstimmungsergebnis: einstimmig geändert Beschluss: Die Bezirksvertretung Beuel hat den Beschluss gefasst, dass der Antrag lediglich als Prüfantrag behandelt werden soll. Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.“
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.05.2020 10.6 Hörschleifen in Sitzungsräumen erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200515 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.25 Hörschleifen in Sitzungsräumen ungeändert beschlossen 200515 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. AfB Beschluss: Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 10.3 Hörschleifen in Sitzungsräumen ungeändert beschlossen 200515 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung: Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Örtlichkeiten im Hinblick auf die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen, die Kosten ermitteln und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.