Originalquelle: ALLRIS-Original
200533 · 2020-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begrü ndung
Entwicklung Gewerbegebiet Bonn-Nord (Verteilerkreis)
Zwischen der Autobahntrasse A 565 (AK Bonn-Nord Richtung Meckenheim), dem Lievelingsweg, der Dorotheenstraße, der Ellerstraße und der DB-Strecke Köln-Koblenz erstreckt sich das Gewerbegebiet Bonn-Nord (Verteilerkreis).
Mit der Aufstellung verschiedener Bebauungspläne wurden Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neustrukturierung eines Teils des Gewerbegebietes Bonn-Nord geschaffen.
Die Ansiedlung großer Autohäuser sowie die Erweiterung der Verpoorten-Zentrale zeugen vom Wandel des Gewerbegebietes Bonn-Nord zu einem modernen Dienstleistungs- und Gewerbestandort. Auch der hochwertige Bürokomplex „Forum Bonn Nord“ im Osten des Gewerbegebietes, der als Standort für innovative und wachstumsstarke Zukunftsbranchen wie Information, Telekommunikation, Dienstleistungsunternehmen, Beratungsunternehmen sowie Forschung, Entwicklung und Wissenschaft bestens geeignet ist, unterstreicht diese Entwicklung. Die gewerblichen Flächen sind heute bis auf wenige einzelne Grundstücke vollständig bebaut und teilweise mit Bebauungsplänen (7623-14, 7623-15, 7523-53, 7623-20) b
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
I. __Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung__
Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt.
Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
fett kursiv kenntlich gemacht und violett im Entwurf der Planzeichnung eingetragen.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 7.2 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" ungeändert beschlossen 200533 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP Empfehlung an den Rat: I. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt.
Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung.
gefolgt.
_Gekürzt (2474 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53119?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.31 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" vertagt 200533 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: I. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt.
Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung.
_Gekürzt (2535 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45285?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.31 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" ungeändert beschlossen 200533 Abstimmungsergebnis: einstimmig, mit Protokollnotiz Beschluss: I. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt.
Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung.
gefolgt.
_Gekürzt (2430 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57030?offset=1200_