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200546 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
öffentlich geförderten
Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat April 2020.
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat April 2020.
Begründung der Dringlichkeit: Da aktuell alle Sitzungen der politischen Gremien ruhen, ist eine Beschlussfassung über diese nicht möglich.
Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. In den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht für diesen Zeitraum eingestellt worden.
Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten. Hier ist für Kinder im Vorschulalter eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten organisiert. Schulen müssen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in Schlüsselpositionen der kritischen Infrastruktur arbeiten eine Notbetreuung in Schule vorhalten.
Da in diesen Zeiträumen für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, wurde von Seiten der Elternschaft schnell die Frage nach der Erstattung der Elternbeiträge gestellt.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall g
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.11 Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ungeändert beschlossen 200546 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat April 2020. Seite 1 von 1