Originalquelle: ALLRIS-Original
200547 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise findet derzeit keine Beratung in den politischen Gremien statt.
Die „Schließung von Kitas und Schulen“ bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Notbetriebes zieht teilweise massive Konsequenzen im Hinblick auf wichtige vertragliche Vereinbarungen und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen für den städtischen Haushalt nach sich. Strukturen, die unabweisbar notwendig sind, um Schulen nach Aufhebung des „Notfallprogramms“ schnellstmöglich wieder funktionsfähig zu machen, __müssen unbedingt erhalten bleiben__ . Daher brauchen die OGS-Träger sowie weitere Vertragspartner zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit.
Im Einzelnen betrifft das bei Amt 40 folgende Bereiche:
zu 1. Offener Ganztag (OGS)
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat zugesichert, die Landespauschale für die OGS weiter zu finanzieren. Das Land hat am 18.3.2020 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden öffentlich erklärt und zugesagt, dass Land und Kommunen die vollständige Weiterfinanzierung der Ganztagsangebote in Schulen zusichern (siehe Anlage). Es besteht se
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.12 Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen ungeändert beschlossen 200547 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1.Die Zuschüsse an die Träger des Offenen Ganztags werden auch für den Zeitraum der Notbetreuung an Schulen weitergezahlt. Im Einzelfall vertraglich vereinbarte Zweckbindungen der Mittel und der damit verbundene wirtschaftliche Umgang bleiben von dieser Regelung unberührt. Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen. 2.Die vertraglichen Verpflichtungen Dritten gegenüber, die Leistungen im Schülerspezialverkehr erbringen, werden mit 50% der vertraglich zu erbringenden Leistung weiter erfüllt. Seite 1 von 1