Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5364) # Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Brückenprojekte 200554 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte werden für die Dauer des Betretungsverbotes weitergeleistet. Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte werden für die Dauer des Betretungsverbotes weitergeleistet. Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Da aktuell alle Sitzungen der politischen Gremien ruhen ist eine Beschlussfassung über diese nicht möglich. Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Brückenprojekten für die Zeit vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten. Da sich in diesem Zeitraum zwar nur ein geringer Anteil der ansonsten betreuten Kinder in den Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen befinden, sich jedoch die laufenden Kosten (Personal, Miete, etc.) dadurch nicht reduzieren, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Informationsschreiben vom 18.03.2020 folgende Regelung getroffen: **Für Kindertageseinrichtungen: ** Die Träger erhalten die bisherige Finanzierung in voller Höhe weiter unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Damit kann der Betrieb der Kindertageseinrichtung sichergestellt und das Gehalt der Beschäftigten ohne Abzüge weiterg _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · ungeändert beschlossen