Originalquelle: ALLRIS-Original
200559 · 2020-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begrü ndung
Geltendes Planungsrecht
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben wird für das Gebiet zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße durch den Bebauungsplan Nr. 7923-15 aus dem Jahre 1979 bestimmt. Für das Flurstück Gemarkung Beuel, Flur 79, Flurstück 72 ist eine öffentliche Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Friedhof“ festgesetzt, während die übrigen Grundstücke in ein Mischgebiet fallen. Die Baugrenze entlang der Sankt Augustiner Straße fällt hier mit der Straßenbegrenzungslinie zusammen, die Geschossigkeit ist auf 3 bzw. auf 4 Vollgeschosse begrenzt. Die GRZ liegt bei 0, 4, die GFZ bei 1, 1.
Vorhandene Nutzung
Das Mischgebiet ist durch eine zwei- bis dreigeschossige Blockrandbebauung geprägt. Die Nutzung der Grünfläche als Friedhof entspricht ebenfalls der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung.
Städtebauliche Ziele
Am 22.02.2018 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6722-3 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße (B 56), Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über das besondere Vorkauf srecht nach § 25 BauGB in einem Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, für den in der Anlage dargestellten Umfang der Grundstücke Sankt Augustiner Straße Nr. 56, 58, 60, 62, 64, 66, und 70 (Flurstücke der Gemarkung Beuel, Flur 79, Nrn. 71, 68, 67, 65, 10, 63, 61, 60, 59, 58, 57, 498 und 497; Flurstücke Nrn. 10, 58, und 59 fallen dabei vollständig in den Bereich der Vorkauf srechtssatzung), und den Friedhof St. Joseph, Gemarkung Beuel, Flur 79, Flurstücksnummer 72 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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