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Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung

200560 · 2020-05-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.
  1. Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien dahinter zurücksteht.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beau

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.
  1. Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien dahinter zurücksteht.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beau

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf dem intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0) endete am 31.12.2019. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die in dem Masterplandokument enthaltenen städtebaulichen Grundaussagen und definierten Leitmotive als Rahmen für verschiedenste Vorhaben und Projekte nach wie vor Gültigkeit besitzen.

Um weitere Städtebaufördermittel für die Entwicklung der Inneren Stadt in den Jahren 2020-2024 zu erhalten, wurde zum 30.9.2019 ein Grundförderantrag beim Fördergeber eingereicht. Dieser Grundförderantrag für Städtebaufördermittel erhielt von der Bezirksregierung die Einstufung in die Kategorie C – d.h. es wurde noch keine Bewilligung für den Grundförderantrag erteilt, da Qualifizierungsbedarf zu den nachfolgend genannten Aspekten bestehe. In den Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln hat diese zum einen darauf hingewiesen, dass der Förderantrag die Umsetzungsvorausset

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 10.6 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung LINKE Beschluss: 1.Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen. 3.Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.

4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten Fachbereichen die Pr

_Gekürzt (1541 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53017?offset=1200_

2020-05-20 · Sportausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Sportausschusses vom 20.05.2020 7.8 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Seite 1 von 1

2020-05-26 · Kulturausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Kulturausschusses vom 26.05.2020 6.6 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ohne Votum 200560 Seite 1 von 1

2020-05-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 6.4 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Seite 1 von 2 2021 2022 2023 2024 2025 27.02.2020 MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 1 Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 1) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 20 Prozesssteuerung / Kommunikation Nr. 3 Zukunft Windeckbunker (Grünfläche) ggf. Nr. 16 Kunst am Hbf Nr. 10 Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Nr. 13 Brüdergasse Nr. 5 Kölnstraße zwischen Bertha-von-Suttner- Platz und Wilhelmsplatz Nr. 7 Frankenbad Nr. 11 Städtebauliche Verknüpfung Uni mit FGZ Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 2) Nr. 6 Viktoriakarree Nr. 12 Rheingasse Beantragungsreif Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 16, 20 Andere Fördermöglichkeiten: Nr. 16 Gestaltung der Abgänge am HBF Bonn Poststr. Nr. 17 Umgestaltung Vorplatz Alter Friedhof Nr. 19 Rabinstr. Förderzeitraum 2.0 Projekte für 3.0 oder außerhalb des Masterplans: Nr. 1 Umbau Rheinpromenade 3. BA Nr. 8 Neubau Stadtmuseum Nr. 9 Ermekeilkasern

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2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.5 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz 200560 Seite 1 von 1

2020-06-10 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2020 6.1 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: Ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1+2: Angenommen mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Linke Ziffer 3-5: Angenommen mit Mehrheit gegen BBB und AfB bei Enthaltung Linke Empfehlung: 1.Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.

3.Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.

4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Prior

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2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.5 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke Ziffern 3. bis 5.: Mehrheit gegen BBB und AfB bei Enth. Linke Beschluss:

  1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem

Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden

Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.

  1. Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der

Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit

hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitrau

_Gekürzt (2745 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45246?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200560-1 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und UmsetzungAntrag zur Vorlage 200560; Hier: Planerische Maßgaben für das Projekt Stiftsplatz

Sachverhalt

Eigentlich sollte die Umgestaltung des Stiftsplatzes schon vor Jahren u.a. mit einer Bürgerwerkstatt und einer bereits besetzten Jury (siehe Drs. 1710091EB3 – 2017) angegangen werden. Dazu kam es nicht, u.a. weil unterschiedliche Vorstellungen zum Abstellen von PKWs auf dem Platz existieren.

Mittlerweile ist der zum Platz gehörige Brunnen sehr schön saniert worden, was es noch auffälliger macht, dass der Stiftsplatz ansonsten fast nur aus abgestellten PKWs besteht.

Mit der vorgeschlagenen Regelung zum zukünftigen Umfang der PKW-Nutzung wird einerseits eine Art Kompromiss mit parkplatzsuchenden unmittelbaren Anwohner Innen angestrebt, andererseits jedoch deutlich gemacht, dass die baldige Umgestaltung zugunsten einer höherwertigen Nutzung sehr bald erwünscht ist. Weitere Vorgaben trifft dieser Beschluss nicht, er ermöglicht aber, dass sich sinnvoll mit dem Großteil des Platzes auseinandergesetzt werden kann.

PKW-Abstellmöglichkeiten sind zudem in naher Umgebung in den Parkgaragen vorhanden.

Beschlussvorschlag

  1. Auf dem Stiftsplatz verbleiben zukünftig max. 20 PKW-Stellplätze im Bereich zur Welschnonnenstraße. Abgesehen von Behindertenparkplatz und Ladestationen sind diese Stellplätze durchgehend ausschließlich für Anwohner Innen mit entsprechendem Ausweis vorbehalten.
  2. Für die Stellplätze im Fahrbahnbereich der Straße Stiftsplatz vor den ungeraden Hausnummern gilt eine Höchstparkdauer von einer Stunde (ggf. kostenpflichtig), abends bzw. nachts zusätzlich „Anwohner frei“.
  3. Die Projektmaßnahme wird im Rahmen des Masterplans möglichst vorgezogen (bislang 2023).