Originalquelle: ALLRIS-Original
200560 · 2020-05-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf dem intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0) endete am 31.12.2019. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die in dem Masterplandokument enthaltenen städtebaulichen Grundaussagen und definierten Leitmotive als Rahmen für verschiedenste Vorhaben und Projekte nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Um weitere Städtebaufördermittel für die Entwicklung der Inneren Stadt in den Jahren 2020-2024 zu erhalten, wurde zum 30.9.2019 ein Grundförderantrag beim Fördergeber eingereicht. Dieser Grundförderantrag für Städtebaufördermittel erhielt von der Bezirksregierung die Einstufung in die Kategorie C – d.h. es wurde noch keine Bewilligung für den Grundförderantrag erteilt, da Qualifizierungsbedarf zu den nachfolgend genannten Aspekten bestehe. In den Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln hat diese zum einen darauf hingewiesen, dass der Förderantrag die Umsetzungsvorausset
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 10.6 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung LINKE Beschluss: 1.Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen. 3.Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten Fachbereichen die Pr
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—— Beschlussauszug Sitzung des Sportausschusses vom 20.05.2020 7.8 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Kulturausschusses vom 26.05.2020 6.6 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ohne Votum 200560 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 6.4 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Seite 1 von 2 2021 2022 2023 2024 2025 27.02.2020 MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 1 Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 1) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 20 Prozesssteuerung / Kommunikation Nr. 3 Zukunft Windeckbunker (Grünfläche) ggf. Nr. 16 Kunst am Hbf Nr. 10 Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Nr. 13 Brüdergasse Nr. 5 Kölnstraße zwischen Bertha-von-Suttner- Platz und Wilhelmsplatz Nr. 7 Frankenbad Nr. 11 Städtebauliche Verknüpfung Uni mit FGZ Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 2) Nr. 6 Viktoriakarree Nr. 12 Rheingasse Beantragungsreif Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 16, 20 Andere Fördermöglichkeiten: Nr. 16 Gestaltung der Abgänge am HBF Bonn Poststr. Nr. 17 Umgestaltung Vorplatz Alter Friedhof Nr. 19 Rabinstr. Förderzeitraum 2.0 Projekte für 3.0 oder außerhalb des Masterplans: Nr. 1 Umbau Rheinpromenade 3. BA Nr. 8 Neubau Stadtmuseum Nr. 9 Ermekeilkasern
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.5 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz 200560 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2020 6.1 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: Ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1+2: Angenommen mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Linke Ziffer 3-5: Angenommen mit Mehrheit gegen BBB und AfB bei Enthaltung Linke Empfehlung: 1.Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.
3.Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Prior
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.5 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung ungeändert beschlossen 200560 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke Ziffern 3. bis 5.: Mehrheit gegen BBB und AfB bei Enth. Linke Beschluss:
Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.
Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitrau
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Sachverhalt
Eigentlich sollte die Umgestaltung des Stiftsplatzes schon vor Jahren u.a. mit einer Bürgerwerkstatt und einer bereits besetzten Jury (siehe Drs. 1710091EB3 – 2017) angegangen werden. Dazu kam es nicht, u.a. weil unterschiedliche Vorstellungen zum Abstellen von PKWs auf dem Platz existieren.
Mittlerweile ist der zum Platz gehörige Brunnen sehr schön saniert worden, was es noch auffälliger macht, dass der Stiftsplatz ansonsten fast nur aus abgestellten PKWs besteht.
Mit der vorgeschlagenen Regelung zum zukünftigen Umfang der PKW-Nutzung wird einerseits eine Art Kompromiss mit parkplatzsuchenden unmittelbaren Anwohner Innen angestrebt, andererseits jedoch deutlich gemacht, dass die baldige Umgestaltung zugunsten einer höherwertigen Nutzung sehr bald erwünscht ist. Weitere Vorgaben trifft dieser Beschluss nicht, er ermöglicht aber, dass sich sinnvoll mit dem Großteil des Platzes auseinandergesetzt werden kann.
PKW-Abstellmöglichkeiten sind zudem in naher Umgebung in den Parkgaragen vorhanden.
Beschlussvorschlag