Originalquelle: ALLRIS-Original

Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg

200562 · 2020-04-21 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt

Sachverhalt

Auf der stadtauswärts gerichteten rechten Seite des Bonner Talwegs ist der Gehweg sehr schmal und in dem benannten Abschnitt für das Parken freigegeben. Dies führt dazu, dass Begegnungsverkehr schon von Fußgänger Innen meist kaum möglich ist – sofern jemand ein Rad oder einen Kinderwagen schiebt oder Rollator nutzt, überhaupt nicht möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist der Gehweg breiter und unbeparkt, allerdings nutzen aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Läden) viel mehr Menschen den rechtsseitigen Gehweg, zudem ist nicht jeder oder jedem ein Seitenwechsel so einfach möglich.

Eigentlich müsste das Gehwegparken dort gänzlich untersagt werden, angesichts der Parkplatzprobleme sollte jedoch ein Kompromiss gefunden werden. Wenn an den beiden oben benannten Stellen zukünftig keine Parkmöglichkeit besteht, ist an diesen Stellen zumindest Fußgängerbegegnungsverkehr möglich. Zum Parken steht im Übrigen auch fußläufig am Bonner Talweg ein Parkhaus zur Verfügung.

Der unter 2. benannte Abschnitt ist häufig derart zugeparkt, dass ein Befahren mit Rollstuhl/Kinderwagen o.Ä. nicht erfolgen kann. Soweit die Läden dort auf einer Kurzparkmöglichkeit bestehen, sind die Stellplä

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden.
  2. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-04-21 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 10.6 Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200562 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Anregung lautete: 1.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden. 2.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a. Seite 1 von 1

2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 10.7 Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg vertagt 200562 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Die vertagte Anregung an OB lautet: 1.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden. 2.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a. Seite 1 von 1

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 10.3 Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg vertagt 200562 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Die vertagte Anregung lautet:

1.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden. 2.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a. Seite 1 von 1

2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 10.2 Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg geändert beschlossen 200562 Abstimmungsergebnis: einstimmig im Sinne der Stellungnahme Anregung an OB: Unmittelbar vor dem Boner Talweg 70 bis 72 undd 86a bis 88 werden jeweils zwei Absperrpfosten installiert. Der ursprüngliche Text der Anregung lautete: 1.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden. 2.An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a.

Die Bezirksvertretung Bonn folgt damit der Stellungnahme der Verwaltung.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200562-1 ST Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

In den beiden im Antrag genannten Bereichen wird das Parken auf dem Gehweg durch das Verkehrszeichen 315-65 ("Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts") erlaubt.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung führt zum Verkehrszeichen 315 folgendes aus:

Parken auf Gehwegen: Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.

Genaue Maße sind also nicht angegeben.

Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) sollen bei Neubauten von Verkehrsflächen bestimmte Mindestmaße verwirklicht werden. In diesem Zusammenhang ist jedoch bei Anwendung der Richtlinie aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Besonderheiten des Einzelfalles kein starrer Maßstab anzulegen. Die Verwaltung versucht im Rahmen der Abwägung aller Verkehrsinteressen die Wünsche nach Parkraum ebenso zu berücksichtigen, wie die Wünsche nach einer behinderungsfreien Nutz

_Gekürzt._