Originalquelle: ALLRIS-Original
200571 · 2020-04-21 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Elisabeth Struwe Hans Friedrich Rosendahl Allianz für Bonn
In den vergangenen Jahren ist eine ständige Zunahme an Containern auf Bonner Stadtgebiet zu beobachten. Auf öffentlichen Flächen im Bonner Stadtgebiet befinden sich über 300 Altkleidercontainer. Zusätzlich gibt es noch zahlreiche Container auf privatem Gelände. Über die Anz ahl der nicht angemeldeten Altkleidercontainer konnte keine Auskunft gegeben werden.
Entsprechend den Aussagen der Stadtverwaltung in der Stellungnahme ( __DS 1811856ST2__ ) könne „eine Ablehnung von derartigen Anträgen (gemeint ist die Aufstellung von Altkleidercontainern) sowie Untersagung bereits erteilter Sondernutzungserlaubnisse (...) nur aufgrund von einschlägigen Vorschriften (...) erfolgen“ und „setzt voraus, dass verkehrliche Gründe der Aufstellung entgegenstehen“.
Diese Einschränkung auf verkehrliche Gründe steht im Gegensatz zu der Auskunft des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW. Dieser zufolge kann die Anzahl der Container auch von stadtgestalterischen Aspekten abhängig und auch rückgängig gemacht werden. Auch die Satzung der Bundesstadt Bonn über „Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung“ bestimmt in §6, dass die Erlaubnis der Sondern
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Mit __DS 1910301ST2__ hatte die Verwaltung am 12.2.2019 zu einem entsprechenden Antrag von uns mitgeteilt: "Aktuell prüft die Verwaltung, ob sie die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Bonn zukünftig nur noch an Bonnorange erteilen kann." Wir hatten unseren Antrag daraufhin zurückgestellt. Wir fragen nun, was hat die Prüfung ergeben? Kann und sollte der Bonnorange die alleinige Zuständigkeit für die Entsorgungscontainer aller Art - Kleider und sonstiges - übertragen werden? Kann Bonnorange dann für ein einheitliches, ordentliches Design der Container in einem gepflegten Umfeld sorgen? Werden im Rahmen von Smart-City dann die Container mit Sensoren ausgestattet, die eine rechtzeitige Leerung ermöglichen?
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 2.11 Sachstand Gespräche mit Bonnorange über Sondernutzungsrechte für die Aufstellung von Entsorgungscontainern vertagt 200571 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte GA lautete: Mit DS 1910301ST2 hatte die Verwaltung am 12.2.2019 zu einem entsprechenden Antrag von uns mitgeteilt: "Aktuell prüft die Verwaltung, ob sie die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Bonn zukünftig nur noch an Bonnorange erteilen kann." Wir hatten unseren Antrag daraufhin zurückgestellt. Wir fragen nun, was hat die Prüfung ergeben? Kann und sollte der Bonnorange die alleinige Zuständigkeit für die Entsorgungscontainer aller Art - Kleider und sonstiges - übertragen werden? Kann Bonnorange dann für ein einheitliches, ordentliches Design der Container in einem gepflegten Umfeld sorgen? Werden im Rahmen von Smart-City dann die Container mit Sensoren ausgestattet, die eine rechtzeitige Leerung ermöglichen? Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 2.5 Sachstand Gespräche mit Bonnorange über Sondernutzungsrechte für die Aufstellung von Entsorgungscontainern vertagt 200571 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte GA lautete: Mit DS 1910301ST2 hatte die Verwaltung am 12.2.2019 zu einem entsprechenden Antrag von uns mitgeteilt: "Aktuell prüft die Verwaltung, ob sie die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Bonn zukünftig nur noch an Bonnorange erteilen kann." Wir hatten unseren Antrag daraufhin zurückgestellt. Wir fragen nun, was hat die Prüfung ergeben? Kann und sollte der Bonnorange die alleinige Zuständigkeit für die Entsorgungscontainer aller Art - Kleider und sonstiges - übertragen werden? Kann Bonnorange dann für ein einheitliches, ordentliches Design der Container in einem gepflegten Umfeld sorgen? Werden im Rahmen von Smart-City dann die Container mit Sensoren ausgestattet, die eine rechtzeitige Leerung ermöglichen? Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 1.7 Sachstand Gespräche mit Bonnorange über Sondernutzungsrechte für die Aufstellung von Entsorgungscontainern zur Kenntnis genommen 200571 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 2.6 Sachstand Gespräche mit Bonnorange über Sondernutzungsrechte für die Aufstellung von Entsorgungscontainern zur Kenntnis genommen 200571 Inhalt der Großen Anfrage: Mit DS 1910301ST2 hatte die Verwaltung am 12.2.2019 zu einem entsprechenden Antrag von uns mitgeteilt: "Aktuell prüft die Verwaltung, ob sie die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Bonn zukünftig nur noch an Bonnorange erteilen kann." Wir hatten unseren Antrag daraufhin zurückgestellt. Wir fragen nun, was hat die Prüfung ergeben? Kann und sollte der Bonnorange die alleinige Zuständigkeit für die Entsorgungscontainer aller Art - Kleider und sonstiges - übertragen werden? Kann Bonnorange dann für ein einheitliches, ordentliches Design der Container in einem gepflegten Umfeld sorgen? Werden im Rahmen von Smart-City dann die Container mit Sensoren ausgestattet, die eine rechtzeitige Leerung ermöglichen? Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 1.5 Sachstand Gespräche mit Bonnorange über Sondernutzungsrechte für die Aufstellung von Entsorgungscontainern zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz 200571 Die Große Anfrage wurde mit einer Protokollnotiz zur Kenntnis genommen und hatte folgenden Inhalt: Mit DS 1910301ST2 hatte die Verwaltung am 12.2.2019 zu einem entsprechenden Antrag von uns mitgeteilt: "Aktuell prüft die Verwaltung, ob sie die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Bonn zukünftig nur noch an Bonnorange erteilen kann." Wir hatten unseren Antrag daraufhin zurückgestellt. Wir fragen nun, was hat die Prüfung ergeben? Kann und sollte der Bonnorange die alleinige Zuständigkeit für die Entsorgungscontainer aller Art - Kleider und sonstiges - übertragen werden? Kann Bonnorange dann für ein einheitliches, ordentliches Design der Container in einem gepflegten Umfeld sorgen? Werden im Rahmen von Smart-City dann die Container mit Sensoren ausgestattet, die eine rechtzeitige Leerung ermöglichen?
Stv. Schmitt -BBB- bittet darum, folgende Fragen zu beantworten, StBR Wiesne
_Gekürzt (1355 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45184?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Gespräche zwischen der bonnorange AöR und der Verwaltung dauern noch an. Es sind in der Verwaltung noch letzte Details zu klären, die unmittelbaren Einfluss auf die geplante Kooperation zwischen der bonnorange AöR und verschiedenen karitativen Organisationen bei der Aufstellung von Altkleidercontainern im Stadtgebiet Bonn haben werden.
Falls es anschließend zu der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse ausschließlich an die bonnorange AöR kommen wird, wird die Verwaltung bei der Auswahl der zu erlaubenden Containerstandorte ausschließlich Standorte wählen, an denen sich bereits Wertstoffcontainer befinden (Wertstoffinseln) und dabei sowohl die im Straßen- und Wegerecht zu berücksichtigenden verkehrlichen als auch die stadtgestalterischen Aspekte, so auch ein einheitliches Erscheinungsbild der Altkleidercontainer, im Blick behalten.
Nach Erteilung der Erlaubnisse würde es bei der bonnorange AöR einen einheitlichen Ansprechpartner geben, bei dem Beschädigungen der Container oder Verschmutzungen in deren Umfeld gemeldet werden könnten, so dass die bonnorange AöR die jeweiligen Missstände unverzüglich beseitigen könnte.