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Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I;Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt -Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200

200573 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000,- EUR wird zugestimmt.

Finanzstelle:

5660813085090

Bezeichnung:

Vilicher Bach BE

Finanzposition:

78.5200

Deckung aus

Finanzstelle:

5660013089040

Bezeichnung:

Rheinufer Absturzsicherung

Finanzposition:

78.5200

Betrag:

370.000,- EUR

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000, - EUR wird zugestimmt.

Finanzstelle: 5660813085090

Bezeichnung: Vilicher Bach BE

Finanzposition: 78.5200

Deckung aus

Finanzstelle: 5660013089040

Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung

Finanzposition: 78.5200

Betrag: 370.000, - EUR

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Zur Fortführung und Fertigstellung der Maßnahme müssen dringend Nachtragsaufträge erteilt werden. Daher ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung dringend erforderlich. Um einen auf die Gewerke abgestimmten Bauablauf zu gewährleisten und weitere Verzögerungen zu vermeiden, ist die Erteilung von Nachtragsaufträgen unausweichlich.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.16 Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200 ungeändert beschlossen 200573 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085090 Bezeichnung: Vilicher Bach BE Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5660013089040 Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 370.000,- EUR Seite 1 von 1