Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5450) # Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I;Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt -Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200 200573 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085090 Bezeichnung: Vilicher Bach BE Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5660013089040 Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 370.000,- EUR ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000, - EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085090 Bezeichnung: Vilicher Bach BE Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5660013089040 Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 370.000, - EUR ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur Fortführung und Fertigstellung der Maßnahme müssen dringend Nachtragsaufträge erteilt werden. Daher ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung dringend erforderlich. Um einen auf die Gewerke abgestimmten Bauablauf zu gewährleisten und weitere Verzögerungen zu vermeiden, ist die Erteilung von Nachtragsaufträgen unausweichlich. - Festgestellter Mangel: Nur ein Schieber im Vilicher Bach zur Absicherung des Hinterlandes bei Hochwasser. Sollte dieser Schieber aus den 1950 er Jahren nicht funktionieren droht der KA und Anwohnern im Hochwasserfall immenser Schaden. - Bei längerer Unterbrechung der Arbeiten wird die Baufirma die Baustelle räumen und später ein zweites mal einrichten oder teilweise weiter Vorhaltekosten verlangen. - Die Baumaterialien (Schieberschacht als Betonfertigteil) haben lange Lieferzeiten 8-10 Wochen - Die Maschinenbaufirma und Elektrofirma kann in dieser Zeit auch nicht weiter arbeiten und müssen warten. - Eine Teilabnahme des Hochwasserpumpwerkes wäre erforderlich. - Erbrachte Leistungen aus dem Baubereich können nichtbezahlt werden. Durch Bauzeitverlängerungen und Massenmehrungen ist das beauftragte Volumen überschritten. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.16 Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200 ungeändert beschlossen 200573 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085090 Bezeichnung: Vilicher Bach BE Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5660013089040 Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 370.000,- EUR Seite 1 von 1