Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5510) # Neuorganisation der Liegenschaftsverwaltung 200593 · 2020-05-07 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Allein die im Antragstext erwähnten letzten beiden Grundstückstransaktionen werden für den Bonner Steuerzahler in Summe zu Einbußen in zweistelliger Millionenhöhe führen. Obschon der Oberbürgermeister bei Amtsantritt als erstes eine Organisationsverfügung erließ mit der er sich selbst zum zuständigen Dezernenten für Wirtschaft und damit auch für den Liegenschaftsbereich machte als auch versprach, ein wirksames Controlling aufzusetzen, das Schaden von der Stadt abwendet, ist es auch nach Oktober 2015 in der Verwaltung der Bundesstadt zu gewaltigen Fehlleistungen im Liegenschaftsmanagement gekommen. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt dem Oberbürgermeister seiner ihm obliegenden Organisationshoheit entsprechend die notwendigen und hinreichenden Konsequenzen aus den Vorgängen im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischem Grundeigentum am Brassertufer, am Bonner Bogen sowie vor dem Bahnhof zu ziehen und und wieder eine Liegenschaftsverwaltung __in Form eines selbständigen Amtes im Dezernat der Stadtkämmerin unter Leitung eines erfahrenen Volljuristen__ zu installieren, mit der sichergestellt wird, dass für die Stadt Bonn künftig finanzielle Verluste insbesondere aus Grundstücksgeschäften ausgeschlossen werden. ## Beratungsfolge - 2020-05-07 · Rat · vertagt - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · abgelehnt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-05-07 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.31 Neuorganisation der Liegenschaftsverwaltung vertagt 200593 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt dem Oberbürgermeister seiner ihm obliegenden Organisationshoheit entsprechend die notwendigen und hinreichenden Konsequenzen aus den Vorgängen im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischem Grundeigentum am Brassertufer, am Bonner Bogen sowie vor dem Bahnhof zu ziehen und und wieder eine Liegenschaftsverwaltung in Form eines selbständigen Amtes im Dezernat der Stadtkämmerin unter Leitung eines erfahrenen Volljuristen zu installieren, mit der sichergestellt wird, dass für die Stadt Bonn künftig finanzielle Verluste insbesondere aus Grundstücksgeschäften ausgeschlossen werden. Seite 1 von 1 ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.24 Neuorganisation der Liegenschaftsverwaltung abgelehnt 200593 Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen SPD, Linke, Piraten, BBB und AfB Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt dem Oberbürgermeister seiner ihm obliegenden Organisationshoheit entsprechend die notwendigen und hinreichenden Konsequenzen aus den Vorgängen im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischem Grundeigentum am Brassertufer, am Bonner Bogen sowie vor dem Bahnhof zu ziehen und und wieder eine Liegenschaftsverwaltung in Form eines selbständigen Amtes im Dezernat der Stadtkämmerin unter Leitung eines erfahrenen Volljuristen zu installieren, mit der sichergestellt wird, dass für die Stadt Bonn künftig finanzielle Verluste insbesondere aus Grundstücksgeschäften ausgeschlossen werden. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200593-1 ST Neuorganisation der Liegenschaftsverwaltung {#nv-5794} **Stellungnahme der Verwaltung** Als Reaktion auf die benannten Vorgänge sind seit der Integration der damaligen Stabstelle Liegenschaften in das Amt für Wirtschaftsförderung im Jahr 2016 Maßnahmen zur Verbesserung des Internen Kontrollsystems eingeleitet worden: Im Dezember 2018 wurden unter anderem die Überarbeitung der Unterschriftenregelung und eine dienstliche Anordnung über eine stärkere Einbindung der Amtsleitung sowie über Entscheidungen über Festpreis- bzw. Residualkostenverhandlungen verfügt. Seit November 2019 erfolgt die Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes in alle Vorgänge mit einem Wert über 100.000, - €. Durch eine vertiefte Kooperation zwischen der Liegenschaftsverwaltung und technischer Fachämter sowie dem Rechtsamt bei Aspekten von Vertragsverhandlungen und aufgrund der Festlegungen, dass Kosten durch eigene Gutachten zu belegen sind und keine unbezifferten Risiken eingegangen werden dürfen, wird sichergestellt, dass eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts nicht stattfindet. Eine Neubesetzung der Stelle mit einem erfahrenen Volljuristen erfolgte zum 01.01.2020. Eine erneute Neuorganisation der Abteilung Liegenschaften wird zu diesem Zeitpunkt als nicht zielführend erachtet.