Originalquelle: ALLRIS-Original

Gewerbesteuer stunden

200616 · 2020-05-26 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Dieter Schaper Angelika Esch

Sachverhalt

Zahlreiche Gewerbetreibende haben im Zuge der Corona-Krise massive Probleme, fällige Zahlungen zu leisten. Damit fehlende Liquidität nicht zu Insolvenzen und Konkursen führt, sollte auch den in Bonn angesiedelten Unternehmen und Freiberuflern die Chance eingeräumt werden diese schwierige Phase zu überstehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuern nur gestundet werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt :

  1. Gewerbesteuerzahlenden, auf Antrag, die Zahlungen an die Stadt zu stunden.
  2. Die Stundungen können für den Zeitraum 15. März 2020 bis einschließlich 31.06. 2020 gewährt werden.
  3. Die Stundungen werden zinsfrei gewährt.
  4. Die gestundete Gewerbesteuer wird von den Steuerpflichtigen, spätestens zum 31. Dezember 2021 nachgezahlt.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=12752; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=13782; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14793

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 7.1 Gewerbesteuer stunden erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200616 Seite 1 von 1

2020-06-04 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 04.06.2020 6.4 Gewerbesteuer stunden erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200616 Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200616-1 ST Gewerbesteuer stunden

Sachverhalt

In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister hat Frau Stadtkämmerin Margarete Heidler bereits am 24.03.2020 mit Bezug auf die Empfehlung des Städtetags Nordrhein-Westfalen vom 20.03.2020 zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus vorübergehend unter anderem folgende Verfahrensweise in Abweichung zu den Regelungen der Abgabenordnung, der Satzung der Bundesstadt Bonn über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen sowie Entscheidungen im Rahmen von Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) und der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und die Finanzbuchhaltung bei der Bundesstadt Bonn verfügt:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

es auf Antrag gestundet.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14794