Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5555) # Gewerbesteuer stunden 200616 · 2020-05-26 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Dieter Schaper Angelika Esch ## Sachverhalt Zahlreiche Gewerbetreibende haben im Zuge der Corona-Krise massive Probleme, fällige Zahlungen zu leisten. Damit fehlende Liquidität nicht zu Insolvenzen und Konkursen führt, sollte auch den in Bonn angesiedelten Unternehmen und Freiberuflern die Chance eingeräumt werden diese schwierige Phase zu überstehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuern nur gestundet werden. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt : 1. Gewerbesteuerzahlenden, auf Antrag, die Zahlungen an die Stadt zu stunden. 2. Die Stundungen können für den Zeitraum 15. März 2020 bis einschließlich 31.06. 2020 gewährt werden. 3. Die Stundungen werden zinsfrei gewährt. 4. Die gestundete Gewerbesteuer wird von den Steuerpflichtigen, spätestens zum 31. Dezember 2021 nachgezahlt. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=12752; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=13782; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14793 ## Beratungsfolge - 2020-05-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung · erledigt - 2020-06-04 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen · ohne Ergebnis - 2020-06-18 · Rat · abgesetzt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-05-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.05.2020 7.1 Gewerbesteuer stunden erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200616 Seite 1 von 1 ### 2020-06-04 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 04.06.2020 6.4 Gewerbesteuer stunden erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200616 Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200616-1 ST Gewerbesteuer stunden {#nv-5582} **Sachverhalt** In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister hat Frau Stadtkämmerin Margarete Heidler bereits am 24.03.2020 mit Bezug auf die Empfehlung des Städtetags Nordrhein-Westfalen vom 20.03.2020 zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus vorübergehend unter anderem folgende Verfahrensweise in Abweichung zu den Regelungen der Abgabenordnung, der Satzung der Bundesstadt Bonn über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen sowie Entscheidungen im Rahmen von Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) und der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und die Finanzbuchhaltung bei der Bundesstadt Bonn verfügt: - Laufende Gewerbe- und Vergnügungssteuern für das Veranlagungsjahr 2020 werden ohne Prüfung des Sachverhaltes auf Antrag gestundet. - Bei Stundungsanträgen für ältere Fälligkeiten für die Gewerbe- und Vergnügungssteuern wird der Sachverhalt grob bewertet, die Gewährung der beantragten Stundung aber großzügig gehandhabt. Nachweise über die Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten einer Geldbeschaffung werden nicht angefordert. - Die Entscheidung über einen möglichen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen und über einen Erlass von Nebenforderungen wird im Bereich der Ge _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** es auf Antrag gestundet. - Bei Stundungsanträgen für ältere Fälligkeiten für die Gewerbe- und Vergnügungssteuern wird der Sachverhalt grob bewertet, die Gewährung der beantragten Stundung aber großzügig gehandhabt. Nachweise über die Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten einer Geldbeschaffung werden nicht angefordert. - Die Entscheidung über einen möglichen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen und über einen Erlass von Nebenforderungen wird im Bereich der Gewerbe- und Vergnügungssteuern zunächst zurückgestellt. **Stellungnahme der Verwaltung** erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14794