Originalquelle: ALLRIS-Original
200633 · 2020-04-23 · Eilentscheidung HA · öffentlich
Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds in Höhe von 219.000 EUR zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn.
Grundsätzlich sind die Mittel aus dem Solidaritäts-Fonds nachrangig zu den Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Künstler*innen von Bund und Land NRW sowie zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Deckung für die Mittel des Fonds erfolgt aus den Mitteln für ausgewählte eigene Projekte des Kulturamts, auf deren Durchführung in diesem Jahr aufgrund der Kontaktverbote sowie der unklaren Lage weitgehend verzichtet wird sowie aus aufgrund der Krise eingesparten Aufwendungen der Kulturinstitute (Stadtarchiv, BOB, Kunstmuseum).
Kooperationsprojekte und Projekte des Kulturamts, in denen Kulturschaffende aus der freien Szene involviert sind, werden unter Vorbehalt der weiteren Corona-Entwicklung weiter geplant (z.B. Stadtgartenkonzerte, Sparte 1,2,3, Käpt´n Book).
Anträge können bis zum 31.5. gestellt werden. Anfang Juni sollen die Beträge ausgezahlt werden. Anhand einer Matrix, die ebenso wie die Vergabe der Gelder von Amt
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Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds in Höhe von 219.000 EUR zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn.
Grundsätzlich sind die Mittel aus dem Solidaritäts-Fonds nachrangig zu den Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Künstler*innen von Bund und Land NRW sowie zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Deckung für die Mittel des Fonds erfolgt aus den Mitteln für ausgewählte eigene Projekte des Kulturamts, auf deren Durchführung in diesem Jahr aufgrund der Kontaktverbote sowie der unklaren Lage weitgehend verzichtet wird sowie aus aufgrund der Krise eingesparten Aufwendungen der Kulturinstitute (Stadtarchiv, BOB, Kunstmuseum).
Kooperationsprojekte und Projekte des Kulturamts, in denen Kulturschaffende aus der freien Szene involviert sind, werden unter Vorbehalt der weiteren Corona-Entwicklung weiter geplant (z.B. Stadtgartenkonzerte, Sparte 1, 2, 3, Käpt´n Book).
Anträge können bis zum 31.5. gestellt werden. Anfang Juni sollen die Beträge ausgezahlt werden. Anhand einer Matrix, die ebenso wie die Vergabe der Gelder von A
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Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der durch die Corona-Krise herrschenden Situation, dass Veranstaltungen vorübergehend nicht stattfinden dürfen und Kulturbetriebe schließen mussten, stehen viele von ihnen vor einschneidenden Ausnahmefällen bis hin zur Existenzgefährdung.
Der Solidaritäts-Fonds soll als subsidiäres Instrument zu den Maßnahmen von Bund und Land eingerichtet werden, um zu verhindern, dass Einrichtungen aufgrund der Krise dauerhaft schließen müssen und freiberuflich tätige Künstler*innen von Insolvenz bedroht sind.
Aufgrund § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlußfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist.
Derzeit herrscht eine absolute Ausnahmesituation, in der durch die angeordneten Schließungen und Kontaktverbote auch die Bonner Kulturlandschaft bedroht ist. Aufgrund der durch die Corona-Krise herrschenden Situation, dass Veranstaltungen vorübergehend nicht stattfinden dürfen und Kulturbetriebe schließen mussten, stehen viele freie Kulturschaffende vor einschneidenden Ausnahmefällen bis hin zur Existenzgefäh
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.18 Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn ungeändert beschlossen 200633 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds in Höhe von 219.000 EUR zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn.
Grundsätzlich sind die Mittel aus dem Solidaritäts-Fonds nachrangig zu den Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Künstler*innen von Bund und Land NRW sowie zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Die Deckung für die Mittel des Fonds erfolgt aus den Mitteln für ausgewählte eigene Projekte des Kulturamts, auf deren Durchführung in diesem Jahr aufgrund der Kontaktverbote sowie der unklaren Lage weitgehend verzichtet wird sowie aus aufgrund der Krise eingesparten Aufwendungen der Kulturinstitute (Stadtarchiv, BOB, Kunstmuseum). Kooperationsprojekte und Projekte des Kulturamts, in denen Kulturschaffe
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Sachverhalt
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Kriterien zur Gewährung von Mitteln aus dem Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestandes der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn (DS-Nr. 200633) werden hinsichtlich der nachzuweisenden prozentualen Einnahmeausfälle bzw. Kostensteigerungen bei Institutionen/Initiativen/Vereinen auf 15 % und bei Künstler*innen auf 30 % verringert.
Zudem wird bei Institutionen, auch wenn die 15%ige Abweichung zum Vorjahr in den Monaten März bis Mai nicht erreicht wird, das prognostizierte Jahresergebnis betrachtet. Ist dieses defizitär, so wird eine Ermessensentscheidung getroffen. Liegt allerdings nur ein geringeres geplantes Defizit im laufenden im Vergleich zum Vorjahr, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Durch die Änderung entsteht kein zusätzlicher Mehrbedarf, das Volumen des Fonds verbleibt bei 219.000 EUR.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Kriterien zur Gewährung von Mitteln aus dem Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestandes der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn (DS-Nr. 200633) werden hinsichtlich der nachzuweisenden prozentualen Einnahmeausfälle bzw. Kostensteigerungen bei Institutionen/Initiativen/Vereinen auf 15 % und bei Künstler*innen auf 30 % verringert.
Zudem wird bei Institutionen, auch wenn die 15%ige Abweichung zum Vorjahr in den Monaten März bis Mai nicht erreicht wird, das prognostizierte Jahresergebnis betrachtet. Ist dieses defizitär, so wird eine Ermessensentscheidung getroffen. Liegt allerdings nur ein geringeres geplantes Defizit im laufenden im Vergleich zum Vorjahr, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Durch die Änderung entsteht kein zusätzlicher Mehrbedarf, das Volumen des Fonds verbleibt bei 219.000 EUR.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der sich verschärfenden Existenzgefährdung vieler Kultureinrichtungen und Künstler*innen und der zugesagten schnellen Hilfeleistung muss eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden. Die Beschlussfassung in regulären Sitzungen kann aufgrund der Terminierung nicht abgewartet werden.
Die Sichtung der Anträge hat ergeben, dass sowohl bei Einrichtungen als auch bei Künstler*innen die festgesetzten Abweichungen innerhalb der Betrachtungszeiträume von 20 % bei Institutionen bzw. 50 % bei Künstler*innen die besondere Situation betreffend nicht angemessen festgesetzt waren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Corona-bedingten Auswirkungen auf die einzelnen Existenzen und Wirkungskreise doch sehr viel nachhaltiger ausfallen. So hat sich die Lage der Kulturschaffenden seit der Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 verschärft. Inzwischen sind laut aktuell geltender Corona-Schutzverordnung des Landes NRW alle Großveranstaltungen bis mindestens 31.10.2020 verboten. Damit sind die in den Antragsunterlagen getroffenen Prognosen in den meisten Fällen nicht mehr realistisch. Die Jahresergebnisse der Einrichtungen fallen vorau
_Gekürzt._