Originalquelle: ALLRIS-Original
200644 · 2020-05-06 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs.
Einzelheiten zu den gewünschten Standorten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=15905
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 6.13 Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs vertagt 200644 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 24.02.2021 6.2 Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs vertagt - mit Maßgabe 200644-02 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt mit Maßgabe Die Bezirksvertretung Beuel hat den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, dass die Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vorgelegt wird. Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr. 200644) für Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.03.2021 6.1 Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs ungeändert beschlossen 200644-02 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr. 200644) für Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Gewässerabschnitt, der durch die Deutsche Bahn AG als Ausgleichsmaßnahme für die S 13 ökologisch aufgewertet wurde.
Bei den bachbegleitenden Wegen handelt es sich zudem um Unterhaltungswege für die Gewässerunterhaltung (teilweise auch für den in Abschnitten dort verlaufenden Mischwasserkanal). Durch Bankstandorte und Abfallbehälter würden künftig andere Anforderungen wie die Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht an die Unterhaltungswege gestellt.
Für eventuelle Maßnahmen müssten zudem die Vorgaben des Landschaftsschutzes sowie der im Landschaftsplan festgelegten Ziele für dieses Gebiet beachtet werden. Für die Aufstellung von Bänken wäre im Geltungsbereich des Landschaftsplans Siegmündung eine Befreiung gemäß § 67 BNat SchG erforderlich, der der Naturschutzbeirat zustimmen müsste. Grund dafür ist, dass die Aufstellung der Bänke unter die Verbotstatbestände des Landschaftsplans fällt.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen eines Ortstermins zwischen dem Antragsteller und den beteiligten Fachämtern die Möglichkeiten zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten und Abfalleimern in diesem Bereich zu besprechen und der Bezirksvertretung über
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr.
) für Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr. __200644__ ) für Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten.
Begründung
Der mit dem Bürgerverein Geislar und der Verwaltung durchgeführte Ortstermin brachte folgendes Ergebnis:
Notwendige Anträge nach Naturschutz- bzw. Wassergesetz sind gesondert zu stellen.
Die Verwaltung wird die Aufstellung g enehmigter Bänke übernehmen und diese unterhalten, der Bürgerverein wird Patenschaften übernehmen.
Von der Aufstellung von Ab
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung zur Aufstellung von 4 Bänken entlang des Vilicher Baches (Standort 3 bis 6 gemäß des Plans Bürgerantrag) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung zur Aufstellung von 4 Bänken entlang des Vilicher Baches (Standort 3 bis 6 gemäß des Plans Bürgerantrag) wird zugestimmt.
Begründung
Der Bürgerverein hatte mit Bürgerantrag vom April 2020 die Aufstellung von Bänken und Abfalleimern entlang des Vilicher Baches beantragt. Begründet wurde der Bedarf damit, dass der Bereich durch die Renaturierungsmaßnahmen eine enorme Aufwertung erfahren habe.
Der Abschnitt wird zum Spazieren gehen, Joggen und Radfahren genutzt. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt eine wichtige Wegeverbindung im regionalen Radverkehrsnetz der Rad Region Rheinland.
Ein daraufhin anberaumter Ortstermin der Verwaltung mit dem Bürgerverein brachte das folgende Ergebnis:
_Gekürzt._