Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

200645 · 2020-04-29 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Wir beantragen die Einführung einer medizinischen Versorgung für alle Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz in Bonn in Form eines Anonymen Krankenscheins oder eines vergleichbaren Konzepts

.

Einzelheiten zur Begründung des Anliegens sowie zu den unterstützenden Organisationen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Wir beantragen die Einführung einer medizinischen Versorgung für alle Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz in Bonn in Form eines Anonymen Krankenscheins oder eines vergleichbaren Konzepts .

Einzelheiten zur Begründung des Anliegens sowie zu den unterstützenden Organisationen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

des Anliegens sowie zu den unterstützenden Organisationen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-28 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 28.05.2020 4.25 Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz verwiesen 200645 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung zur weiteren abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen Der Bürgerantrag, der die Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz thematisiert, wird bei Anerkennung der Tagesordnung zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen. Es findet keine Beratung im Bürgerausschuss statt. Seite 1 von 1

2021-05-27 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 27.05.2021

10.1 Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zur Kenntnis genommen

200645-04

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Seite 1 von 1

2021-08-26 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 26.08.2021

7.3 Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz ungeändert beschlossen

200645-05

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Empfehlung:

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Einführung eines Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Hierfür erhält der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKS) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 245.000 € für die Dauer von bis zu drei Jahren ab Beginn des Projektes.

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2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.10 Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz ungeändert beschlossen

200645-05

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Einführung eines Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Hierfür erhält der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKS) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 245.000 € für die Dauer von bis zu drei Jahren ab Beginn des Projektes.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200645-2 ST Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um die Vertagung des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch andauern.

200645-3 ST Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Stellungnahme der Verwaltung

Vom Grundsatz her haben seit dem 01.04.2007 bzw. 01.01.2009 alle (ehemaligen) gesetzlich oder privat Krankenversicherten Zugang zu einer Krankenversicherung.

Die im folgenden dargestellte Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt neben dem Bürgerantrag auch das der Verwaltung vom Verein Anonymer Krankenschein Bonn (AKS-Bonn) zur Verfügung gestellte Konzept zur Einführung einer medizinischen Versorgung für alle Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn .

Der im Bürgerantrag des Vereins angeführte Wert von ca. 9.000 bis 10.000 Menschen in Bonn ohne (ausreichende) Absicherung im Krankheitsfall entspricht etwa 3% der Bonner Bürgerinnen und Bürger. Dem Konzept ist zu entnehmen, dass die Ermittlung der Zahlen zum Teil auf bundesweiten Daten beruht, die auf Bonn heruntergebrochen wurden. Zum Teil beruht sie auf Schätzungen deren Ermittlungsgrundlage unbekannt ist. Eine valide Beurteilungsgrundlage für die Anzahl der tatsächlich betroffenen Personen ergibt sich aus den Daten nicht.

Konkret auf die einzelnen, als ohne Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung, angeführten Personengruppen bezogen, ist Folgendes festzustellen:

**Obdachlose Personen

_Gekürzt._

200645-04 Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

In der Sitzung am 19.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, in Gesprächen mit dem Verein „Anonymer Krankenschein Bonn (AKS)“ ein Konzept für ein Modellprojekt für eine medizinische Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn zur Beratung und Beschlussfassung zu erarbeiten.

In einem offenen und konstruktiven Austausch wurde zwischen dem Verein „AKS“ und der Verwaltung ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Dieses befindet sich nunmehr in der internen Abstimmung.

Wegen Fristablauf wird jedoch die Sitzung des ASMG am 27.05.2021 nicht mehr zu erreichen sein. Die Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung wird daher voraussichtlich zur Sitzung am 26.08.2021 eingebracht werden.

200645-05 Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Einführung eines Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz.

Hierfür erhält der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKS) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 245.000 € für die Dauer von bis zu drei Jahren ab Beginn des Projektes.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Einführung eines Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz.

Hierfür erhält der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKS) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 245.000 € für die Dauer von bis zu drei Jahren ab Beginn des Projektes.

Begründung

Mit Bürgerantrag vom 07.04.2020 (DS 200645) hat der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. die Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz beantragt. In seiner Sitzung am 19.08.2020 hat der ASMGW die Verwaltung damit beauftragt, in

Gesprächen mit dem Verein ein Konzept für ein Modellprojekt zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss zu erarbeiten. Im Haushalt 2021/2022 werden, nach Beschlussfassung durch den Rat zur Einführung des Modellprojektes, nachlaufend entsprechende Haushaltsmittel angemeldet.

In Zusammenarbeit mit dem Verein wurde das als Anlage beigefügte Konzept erarbeitet und abgestimmt. Hiernach verbessert die Realisierung eines Zugangs zur regulären Gesundheitsversorgung die soziale, gesundheitliche und rechtliche Lage der Betroffenen am stärksten. Eine medizinische Parallelversorgung ist zu vermeiden. Daher ist eine Clearingstelle als Anlaufstelle zu schaffen, in der alle Menschen ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unterstützung finden können, um bestehende Krankenversicherungsansprüche einzulösen. Nur bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rah

_Gekürzt._

200645-06 Evaluationsbericht zum Modellprojekt des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB) zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz

Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Fortführung des Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz für weitere drei Jahre.

Hierfür erhält der AKSB insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 995.539 € für die Dauer von drei Jahren ab 01.10.2024.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Fortführung des Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz für weitere drei Jahre.

Hierfür erhält der AKSB insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 995.539 € für die Dauer von drei Jahren ab 01.10.2024.

Begründung

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 ein dreijähriges Modellprojekt des AKSB zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn beschlossen (DS-Nr. __200645-05__ ).

Es wurde eine Clearingstelle als Anlaufstelle geschaffen, in der alle Menschen ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unterstützung finden können, um bestehende Krankenversicherungsansprüche einzulösen. Nur bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen einlösbaren Leistungsansprüchen wird eine medizinische Versorgung durch einen Anonymen Krankenschein ermöglicht. Das Modellprojekt endet am 30.09.2024.

Es wurde eine begleitende ausführliche Evaluation durchgeführt, die Ergebnisse sind im anliegenden Evaluationsbericht dargestellt.

Das Modellprojekt verbessert in erheblichem Maße die Gesundheitsversorgung in Bonn. Es bietet eine sichere Anlaufstelle für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Die Clearingstelle unterstützt mit ihrer umfassenden Beratung Betr

_Gekürzt._

200645-07 BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier: Einstellung der Finanzierung des anonymen Krankenversicherungsschutzes; Drucksachengruppe 200645

Sachverhalt

Die Stadt Bonn hat seit Projektbeginn im Jahre 2021 (Vgl. DS __200645-05__ ) bis heute 1.630.299 € für das freiwillige Angebot „Anonymer Krankenschein“ ausgegeben. Hinzu kommen noch 75.000 € für die Substitutionsbehandlung im Rahmen des AKS (Vgl. DS __252850__ ). Nach den vorliegenden Evaluationsberichten entfielen durchschnittlich 53, 33 % der in Anspruch genommenen Leistungen auf Personen irregulären Aufenthaltes. Zusätzliche 7, 9 % der Inanspruchnahme des Programms erfolgte durch Personen, deren Abschiebung oder Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt wurde bzw. durch nach EU-Recht Nichtfreizügigkeitsberechtigte.

Angesichts der desolaten Haushaltslage kann sich Bonn das die reguläre Gesundheitsversorgung unterlaufende und mit dem Geld der Bonner Steuerzahler finanzierte Angebot nicht mehr leisten. Zudem leistet die Stadt Bonn mit der freiwilligen Finanzierung des auf Umgehung der Meldepflichten ausgerichteten Anonymen Krankenscheins dem illegalen Aufenthalt von Ausreisepflichtigen Vorschub und unterstützt so seit Jahren aktiv vielf

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Stadtrates vom 18. April 2024 (Vgl. DS __200645-06__ ) zur Fortführung des Projektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für Personen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz unter absichtlicher Umgehung von § 87 des Aufenthaltsgesetzes wird aufgehoben. Entsprechend wird die Förderung des Projektes Anonymer Krankenschein (AKS) mit städtischen Mitteln mit Ablauf des Jahres 2026 eingestellt. Etwaige Anträge auf Weiterbewilligung von städtischen Zuschüssen für die Substitutionsbehandlung im Rahmen des AKS werden abgelehnt.

200645-09 ST BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier: Einstellung der Finanzierung des anonymen Krankenversicherungsschutzes; Drucksachengruppe 200645

Begründung

des Antrags vermengt unterschiedliche Rechtsmaterien – insbesondere Aufenthaltsrecht, Sozialleistungsrecht, ärztliche Schweigepflicht und kommunales Haushaltsrecht. Aus diesen unterschiedlichen Regelungsbereichen wird eine vermeintliche Rechtswidrigkeit des AKS abgeleitet, die sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gerade nicht ergibt.

Die Kosten für die von den Antragstellenden angesprochenen und nicht vorher beim Sozialamt zu beantragenden medizinischen Notfall-Leistungen werden durch die behandelnden Krankenhäuser und Heilberufler bei der Stadt Bonn im Rahmen der Kostenerstattung als Nothelfer gemäß § 25 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch bzw. § 6a Asylbewerberleistungsgesetz geltend gemacht.

§ 87 Aufenthaltsgesetz enthält grundsätzliche Übermittlungspflichten gegenüber der Ausländerbehörde. Öffentliche Stellen müssen der Ausländerbehörde insbesondere bestimmte aufenthaltsrechtlich relevante Tatsachen mitteilen, von denen sie im Rahmen ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen.

Diese Pflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. § 88 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass eine Übermittlung unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Vorschriften der Übermittlung ent

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag des BBB abzulehnen.

Die Begründung des Antrags vermengt unterschiedliche Rechtsmaterien – insbesondere Aufenthaltsrecht, Sozialleistungsrecht, ärztliche Schweigepflicht und kommunales Haushaltsrecht. Aus diesen unterschiedlichen Regelungsbereichen wird eine vermeintliche Rechtswidrigkeit des AKS abgeleitet, die sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gerade nicht ergibt.

Die Kosten für die von den Antragstellenden angesprochenen und nicht vorher beim Sozialamt zu beantragenden medizinischen Notfall-Leistungen werden durch die behandelnden Krankenhäuser und Heilberufler bei der Stadt Bonn im Rahmen der Kostenerstattung als Nothelfer gemäß § 25 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch bzw. § 6a Asylbewerberleistungsgesetz geltend gemacht.

§ 87 Aufenthaltsgesetz enthält grundsätzliche Übermittlungspflichten gegenüber der Ausländerbehörde. Öffentliche Stellen müssen der Ausländerbehörde insbesondere bestimmte aufenthaltsrechtlich relevante Tatsachen mitteilen, von denen sie im Rahmen ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen.

Diese Pflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. § 88 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass eine Übermittlung unt

_Gekürzt._

Dokumente