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Städtebaulicher Wettbewerb "Umfeld Dottendorfer Straße" - Aufgabenstellung und Auslobung

200516-1 · 2020-04-23 · Eilentscheidung HA · öffentlich

Sachverhalt

  1. Den Rahmenbedingungen bzw. der Aufgabenstellung für eine Auslobung eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Wettbewerbs für die Bereiche nördlich und südlich der Dottendorfer Straße wird zugestimmt (Anlage 1 und 2).
  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund nicht auszuschließender immissionsschutzrechtlicher Konflikte mit dem angrenzenden Heizkraftwerk Süd eine wohnbauliche Nutzung nördlich der Dottendorfer Straße (ehem. Christian-Miesen-Gelände) ausgeschlossen werden muss.

Beschlussvorschlag

  1. Den Rahmenbedingungen bzw. der Aufgabenstellung für eine Auslobung eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Wettbewerbs für die Bereiche nördlich und südlich der Dottendorfer Straße wird zugestimmt (Anlage 1 und 2).
  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund nicht auszuschließender immissionsschutzrechtlicher Konflikte mit dem angrenzenden Heizkraftwerk Süd eine wohnbauliche Nutzung nördlich der Dottendorfer Straße (ehem. Christian-Miesen-Gelände) ausgeschlossen werden muss.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: In seiner Sitzung am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Bonn eine Veränderungssperre für den Bereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Nr. 6718-2 ‚In der Raste‘ beschlossen (DS-Nr. 1911065). Zudem liegt der Verwaltung in diesem Bereich ein Baugesuch vor, welches nicht mit den städtebaulichen Zielsetzungen vereinbar ist und daher am 07.01.2019 zurückgestellt wurde. Um die Einhaltung der damit verbundenen Fristen (Fristablauf am 06.01.2022) gewährleisten und damit Schadensansprüchen gegenüber der Stadt vorbeugen zu können, ist die zügige Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens bzw. die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption sowie die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Nach Fristablauf der Veränderungssperre sind städtebauliche Fehlentwicklungen an diesem bedeutenden Standort zu erwarten, sollte die Schaffung von neuem Planungsrecht nicht fristgerecht erfolgen. Siehe hierzu auch DS-Nr. 1912938 und 200293-1.

Sollte eine Entscheidung erst in der Ratssitzung am 07.05.2020 fallen, wäre der Terminplan des Wettbewerbsverfahren nicht mehr zu halten (Auslobung 18. KW, Rückfragekolloquium der Teilnehmer 05.05.2020

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge