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Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)

190020 · 2020-06-19 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB - Fraktion

Sachverhalt

__Gremium__ | Sitzung | Ergebnis | Z. * Rat | 02.09.2019 | mit Mehrheit gegen Linke, 2 BBB und So Li bei Enth. AfB vertagt | 1 Rat | 26.09.2019 | bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt | 1

  1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7-105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.
  1. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen:

2.1

Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor.

2.2

Der Oberbürgermeister legt dem Rat unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 1 vor der Bescheidung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages, eines Grundstücksverkaufs bzw. Vergabe von Rechten an städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen in vorstehender Sache zu folgenden

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

__Gremium__ | Sitzung | Ergebnis | Z. * Rat | 02.09.2019 | mit Mehrheit gegen Linke, 2 BBB und So Li bei Enth. AfB vertagt | 1 Rat | 26.09.2019 | bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt | 1

  1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7-105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.
  1. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen:

2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor.

2.2 Der Oberbürgermeister legt dem Rat unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 1 vor der Bescheidung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages, eines Grundstücksverkaufs bzw. Vergabe von Rechten an städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen in vorstehender Sache zu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

In der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 10. April 2019 informierte die Verwaltung in einem mündlichen Vortrag über den Eingang einer Bauvoranfrage der VEBOWAG. Die Wohnungsbaugesellschaft plant, den zur Trierer Straße gelegenen Grundstücksteil am Melbbad zu bebauen. Der riegelartige Baukomplex soll bis zu sechs Geschosse hoch, ca. 120 Meter lang und mit bis zu sechs Geschossen in der Spitze 20 Meter hoch werden. Geschaffen werden sollen rd. 100 Wohneinheiten mit Flächenzuschnitten im Bereich von 25 bis 77 qm Grundfläche(Vgl. DS 1911204NO).

Nach Auffassung der Antragsteller sollte das in der Bürgerschaft umstrittene Vorhaben nicht weiter als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet sondern mit Blick auf das große öffentliche Interesse und das dem Vorgang innewohnende hohe Streitpotenzial vom Rat aufgegriffen werden. Das vorgeschlagene Verfahren bietet die Möglichkeit, mögliche Konflikte, die durch die geplante Bebauung in vorliegender Form hervorgerufen werden könnten, abwägend zu erörtern und vor einer Entscheidung in der Sache, die Bevölkerung einzubeziehen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2019-11-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 5.1 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) vertagt 190020 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt bis zur ersten Sitzung im neuen Jahr (2020).

Der ursprünglich vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:

  1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend

aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7- 105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.

  1. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn

Folgendes beschließen:

2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor.

2.2 Der Oberbürgermeister legt dem Rat unab

_Gekürzt (3158 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:86730?offset=1200_

2019-12-12 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 12.12.2019 6.2 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) vertagt 190020 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgsetzt Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend

aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7- 105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.

  1. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn

Folgendes beschließen:

2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor.

2.2 Der Oberbürgermeister legt dem Rat unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 1 vor der Bescheidung einer Bauvoranfrage bzw. e

_Gekürzt (3075 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:92841?offset=1200_

2020-05-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.1 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190020 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und hatte folgenden Inhalt: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 02.09.2019 mit Mehrheit gegen Linke, 2 BBB und SoLi bei Enth. AfB vertagt 1 Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt 1

  1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend

aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7- 105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.

  1. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn

Folgendes beschließen:

2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergab

_Gekürzt (3484 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45057?offset=1200_

2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 1.9 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020 vertagt 190020-4 Seite 1 von 1

2020-05-28 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 28.05.2020 1.2 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020 vertagt 190020-4 Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt Die Beratung der Großen Anfrage wird vertagt. Diese hat folgenden Inhalt:

  1. Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante

Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen?

  1. Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat

die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt bzw. ist deren gutachterliche Über

_Gekürzt (6282 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52438?offset=1200_

2020-06-23 · Betriebsausschuss SGB

—— Beschlussauszug Sitzung des Betriebsausschusses SGB vom 23.06.2020 1.2 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020 vertagt 190020-4 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage hatte folgenden Wortlaut:

1.Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen? 2.Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt bzw. ist deren gutachterliche Überprüfung beabsichtigt? 3.Trifft es zu, dass die Vebowag die Reduzierung der Bruttogesc

_Gekürzt (5934 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57468?offset=1200_

2020-06-24 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 24.06.2020 1.2 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020 zur Kenntnis genommen 190020-4 Der Ausschuss nimmt die Große Anfrage zur Kenntnis. Die Anfrage hatte folgenden Wortlaut:

1.Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen? 2.Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt bzw. ist deren gutachterliche Überprüfung beabsichtigt? 3.Triff

_Gekürzt (6047 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52538?offset=1200_

2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 2.3 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020 zur Kenntnis genommen 190020-4 Die Große Anfrage lautete:

1.Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen? 2.Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt bzw. ist deren gutachterliche Überprüfung beabsichtigt? 3.Trifft es zu, dass die Vebowag die Reduzierung der Bruttogeschossfläche aufgrund des Versc

_Gekürzt (5915 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:36136?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

190020-1 AA Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307AA7)

Sachverhalt

Begrü ndung

Die Melbbad-Bebauung wird insbesondere mit besonderem Wohnungsbedarf für die Uni-Kliniken begründet. Dieser könnte auch anders gedeckt werden, nämlich auf dem genannten nahegelegenen, großen, freien Grundstück.

Damit das Grundstück nicht aus Spekulationsinteresse an hohem Grundstücksverkaufspreis verbunden mit intensivster Bebauung zurückgehalten wird, sollte zugleich dem oder den Eigentümern klargemacht werden, dass sie damit aufgrund des aufzustellenden Bebauungsplanes künftig nicht zu rechnen haben.

Beschlussvorschlag

__Gremium__ | Sitzung | Ergebnis | Z. * Rat | 26.09.2019 | bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt

Der Antrag des BBB __1911307NV4__ wird ergänzt (Alt. 1) - oder ersetzt (Alt. 2) - um folgende Punkte:

Die Verwaltung erstellt kurzfristig einen – ggf. vorhabenbezogenen – Bebauungsplan für das Grundstück nördlich Im Wingert/Trierer Straße als Alternativstandort für ein Wohngebäude mit Kleinwohnungen, die insbesondere für Angestellte der Universitätsklinik geeignet sein könnten. Dabei sollte der Bebauungsplan ein gegenüber bisherigen Investorenplänen für diesen Standort deutlich geringeres Volumen aufweisen, insbesondere auf nächtliche Kaltluftströme Rücksicht nehmen und daher keine Querriegel-Bebauung vorsehen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Stadtentwicklungsgesellschaft oder Vebowag das genannte Grundstück für diese Zwecke erwerben und entwickeln könnten.

190020-3 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme DS-Nr. 190279-2 ST. Zuletzt hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt Bonn am 07.11.2019 über den Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ berichtet (Drucksachen-Nr. 1912823). Seit diesem Zeitpunkt haben sich folgende Entwicklungen ergeben:

Das Lärmgutachten ist überarbeitet und der Bezirksregierung Köln zur Prüfung weitergeleitet worden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 14.01.2020 mitgeteilt, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen. Damit sind die Voraussetzungen zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheides grundsätzlich erfüllt.

Ein Gutachten zum Thema potentielle Beeinträchtigung der Kaltluftströme durch das Bauvorhaben wurde der Verwaltung vorgelegt. Eine Prüfung ergab einige Nachfragen, die im Dezember an die VEBOWAG übermittelt wurden. Zum heutigen Zeitpunkt liegen die geforderten Ergänzungen noch nicht vor.

Die VEBOWAG hat darüber hinaus ein Verschattungsgutachten vorgelegt. Durch den Neubau würde danach in den Nachmittagsstunden eine frühere Verschattung im Bereich der Schwimmbecken eintreten. Dies wäre aus Sicht des Bäderbetriebes für die Badegäste n

_Gekürzt._

190020-4 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)Große Anfrage zur Vorlage 190020

Sachverhalt

Die Fragesteller sind insbesondere an einer Klärung der Frage interessiert, ob der immer wieder gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern suggerierte „Fortbestand des Melbbads durch Bebauung“ in rechtlicher und finanzieller Hinsicht tatsächlich sichergestellt werden kann. Der BBB-Fraktion liegen belastbare Hinweise darauf vor, dass die zu erwartenden „Kaufpreisabzüge“ (Residualkosten) der Höhe nach annähernd den ermittelten theoretischen Verkaufserlös erreichen werden und damit aus Fraktionssicht durch die Bebauung keinerlei wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer Sanierung im Bestand oder einer Reduzierung auf das erforderliche Raumvolumen für einen Schwimmbadbetrieb generiert werden können.

Fest steht hingegen, dass der Bauherr die finanziellen Erschwernisse z.B. durch Altlasten und mangelnde Tragfähigkeit des Bodens vom Kaufpreis abziehen möchte . Unklar und schleierhaft hingegen ist, wie der Oberbürgermeister verhindern will, dass ihm die hierfür zuvor vom Kaufpreis abgezogenen Residualkosten nicht bei der Erstattung der Rohbaukosten erneut in Rechnung gestellt werden und damit die Stadt bei dieser Maßnahme doppelt zur Kasse gebeten wird. Ebenfalls auf der Hand liegt, dass für da

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen?
  2. Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt bzw. ist deren gutachterliche Überprüfung beabsichtigt?
  3. Trifft es zu, dass die Vebowag die Reduzierung der Bruttogeschossfläche aufgrund des Verschattungsgutachtens teilweise durch eine Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage und Schaffung von Wohnraum auf gleicher Ebene (-1 Ebene) und damit direkt oberhalb der Schwimmbadeinrichtungen anstrebt?
  4. Trifft es zu, dass die neue Planung unter Berücksichtigung des Verschattungsgutachtens am 30.03.2020 dem sog. „Koalitionsausschuss“ vorgestellt werde

_Gekürzt._

190020-5 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)Große Anfrage zur Vorlage 190020

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung der Beantwortung der Großen Anfrage. Für die Beantwortung der detaillierten Fragen sind verwaltungsinterne Abstimmungen und eine längere Bearbeitungszeit erforderlich.

Die Ausschusssitzungen am 27.05. und 28.05.2020 können nicht erreicht werden. Ggf. kann den Folgegremien eine Beantwortung vorgelegt werden.

190020-6 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)Große Anfrage zur Vorlage 190020

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich ausschließen ?

Es trifft zu, dass die Grundstücksvergabe an die VEBOWAG ohne Wettbewerbs- bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Rates DS 1512113EB8 vom 17.09.2015. Der Rat hat beschlossen, dass städtische Flächen, die potentiell für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geeignet sind, zuerst der VEBOWAG anzubieten sind. Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht sind für vergleichbare Fälle geprüft und liegen nicht vor.

  1. Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses für die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen und sind

_Gekürzt._

190020-7 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)BBB-Antrag zur Vorlage 190020

Sachverhalt

Die Bürgerinitiative "Rettet das Melbbad" befürchtet, dass durch die geplante Bebauung auf dem Gelände des Melbbads der Fortbestand des Freibads gefährdet ist. Aufgrund der Bedeutung des Projekts sollte der Beschluss durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids gefasst werden.

Durch die geplante Realisierung des bis zu 7-geschossigen Wohngebäudes mit über 80 Wohneinheiten ist die Attraktivität des Freibads gefährdet. So wird der Charakter des als sozialer Treffpunkt und Naherholungsort beliebten Melbbads durch eine massive Wohnbebauung beeinträchtigt. Es besteht ein realistisches Risiko, dass der Schwimmbadbetrieb aufgrund von Mieterklagen gegen Lärmbeeinträchtigungen eingestellt werden muss.

Die Kaltluftzufuhr in Richtung Poppelsorf/Südstadt wird durch den Baukörper beeinflusst. Gerade vor dem Hintergrund immer größerer Hitzeperioden und der sich aufheizenden Bonner Innenstadt, die sich bekanntlich in einer Kessellage befindet, ist dieses Bauvorhaben bei vielen Bürgern umstritten. Die Verschattung von Teilen des Geländes (neben den Schwimmbecken ist auch der Vorplatz betroffen) sowie die Fällung von zahlreichen schützenswerten Bäumen stößt ebenfalls auf

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt, zur geplanten Bebauung auf dem Melbbadgrundstück einen Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 (1) GO NRW durchzuführen.
  1. Die Fragestellung lautet: " Sollen das Grundstück des Melbbades als Schwimmbad und Freizeitanlage vollständig erhalten, von einer Wohnbebauung frei gehalten und die sanierungsbedürftigen Anlageteile alsbald saniert werden? “

190020-8 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)BBB-Antrag zur Vorlage 190020

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrages mit der nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW erforderlichen Mehrheit (2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates) wird die Verwaltung einen entsprechenden Ratsbürgerentscheid organisieren und durchführen.

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