Originalquelle: ALLRIS-Original
200697 · 2020-05-06 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag, unterstützt durch die Schulleitung des St. Adelheid-Gymnaisums, hat folgenden Wortlaut:
Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten) auf der unterbrochenen Linie des Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn im Abstand von 2, 50 m auf einer Länge von 70 m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außen an den dort vorhandenen Einfahrten). Damit wird das Halten und Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder einzuschränken.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag, unterstützt durch die Schulleitung des St. Adelheid-Gymnaisums, hat folgenden Wortlaut:
Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten) auf der unterbrochenen Linie des Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn im Abstand von 2, 50 m auf einer Länge von 70 m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außen an den dort vorhandenen Einfahrten). Damit wird das Halten und Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder einzuschränken.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2020 6.14 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich Pützchens Chaussee 162-168 vertagt 200697 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.5 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich Pützchens Chaussee 162-168 vertagt 200697 Abstimmungsergebnis: vertagt Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag, unterstützt durch die Schulleitung des St. Adelheid-Gymnaisums, hat folgenden Wortlaut: Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten) auf der unterbrochenen Linie des Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn im Abstand von 2,50 m auf einer Länge von 70 m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außen an den dort vorhandenen Einfahrten). Damit wird das Halten und Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder einzuschränken. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Der Schutzstreifen gehört grundsätzlich zur Fahrbahn und darf von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Durch den Einbau von Leitelementen auf der gestrichelten Linie des Schutzstreifens würde die Fahrbahn verschmälert, so dass unter Einhaltung des Sicherheitsabstands zu Radfahrenden kein Begegnungsverkehr mehr möglich wäre.
Des Weiteren stellen die vorgeschlagenen Einbauten insofern eine Verkehrsgefährdung dar, dass Radfahrende diese mit dem Reifen oder der Pedale touchieren.
Auch die Straßenreinigung (Kehrmaschine) und der Winterdienst würden erschwert. Die Verwaltung lehnt daher den Vorschlag ab.
Es verbleibt das ordnungsbehördliche Vorgehen gegen widerrechtliches Parken.
__Beschlussvorschlag: __
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Die Antragstellenden werden entsprechend der Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.