Originalquelle: ALLRIS-Original

Temporäre Verkehrsberuhigung in der Pützstraße

200700 · 2020-05-27 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Herbert Spoelgen Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Das derzeitige verringerte Verkehrsaufkommen durch die Corona-Epedemie sollte genutzt werden, versuchsweise die Pützstraße zu beruhigen. Da im Bonner Zentrum mit den gleichen Maßnahmen verschieden Verkehrsführungen getestet wurden, sollte auch in Kessenich ein Versuch möglich sein. Aufgrund des sehr schmalen Fußgängerweges ist zurzeit eine Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nur durch ein ausweichen auf die Fahrbahn möglich, das führt sicherlich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Fußgänger*innen und Auto-Verkehr. Durch eine Begrenzung des Individualverkehrs kann die Situation entschärft werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt:

Temporär eine Anwohnerstraße in der Pützstraße in Kessenich einzurichten. Diese Maßnahme soll mit einfachen Mitteln und entsprechender Beschilderung, versuchsweise bis Ende der Sommerferien getestet werden.

Die Absperrung soll so erfolgen, dass Anwohner*innen-und Lieferverkehr möglich ist. Die Auswirkungen werden evaluiert und als Entscheidungsgrundlage für eventuelle weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Bereich genutzt.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14413

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.16 Temporäre Verkehrsberuhigung in der Pützstraße erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 200700 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der erledigte Antrag lautete: Die Verwaltung wird beauftragt: Temporär eine Anwohnerstraße in der Pützstraße in Kessenich einzurichten. Diese Maßnahme soll mit einfachen Mitteln und entsprechender Beschilderung, versuchsweise bis Ende der Sommerferien getestet werden. Die Absperrung soll so erfolgen, dass Anwohner*innen-und Lieferverkehr möglich ist. Die Auswirkungen werden evaluiert und als Entscheidungsgrundlage für eventuelle weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Bereich genutzt. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200700-1 ST Temporäre Verkehrsberuhigung in der Pützstraße - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Unter Einbeziehung der Stellungnahme der Polizei nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bei der Pützstraße handelt es sich gemäß § 60 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) um eine sogenannte fiktiv gewidmete öffentliche Verkehrsfläche im straßenrechtlichen Sinne. Auch wenn keine förmliche Widmung vorliegt, ergibt sich der Widmungsinhalt aus dem örtlich vorhandenen Ausbauzustand sowie der bisherigen Nutzung. Somit dient die Pützstraße als Wohn- und Geschäftsstraße uneingeschränkt allen Verkehrsarten. Eine Beschränkung des Benutzerkreises nur auf Anlieger würde den Widmungsinhalt einschränken und insoweit die straßenrechtliche Maßnahme der Teilentziehung gemäß § 7 StrWG NRW voraussetzen. Eine vorübergehend nur temporäre Beschränkung könnte zwar gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung von der Straßenverkehrsbehörde zunächst ohne dieses Verfahren angeordnet werden. Aus den folgenden Gründen rät die Verwaltung jedoch davon ab, dem Antrag zu folgen:

Um eine Grundlage für die spätere Evaluation zu erhalten, müssten zunächst verlässliche und aussagekräftige Ausgangsdaten des derzeitigen Durchgangsverkehrs über einen längeren Zeitraum erhoben werden. Allerdings stellt sich di

_Gekürzt._