Originalquelle: ALLRIS-Original

Aufstellung von Ortstafeln

200709 · 2020-04-22 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Henriette Reinsberg Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu Hartwig Lohmeyer FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas

Sachverhalt

erfolgt mündlich!

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. Ortstafeln mit fehlerhaftem Inhalt umgehend zu entfernen,
  1. von der Aufstellung von Ortstafeln (§ 42 STVO Richtzeichen 310/311) im Bonner Stadtgebiet bis auf Weiteres abzusehen, und
  1. vor der Herstellung und Aufstellung von Ortstafeln den politischen Gremien einen Beschlussvorschlag zu machen

Begründung

der Dringlichkeit: **

Die Verwaltung hat im Stadtbezirk Hardtberg zahlreiche fehlerhafte Ortstafeln auf der Grundlage von § 42 StVO Richtzeichen 310/311 aufgestellt. Diese müssen so schnell wie möglich entfernt werden. Da nicht auszuschließen ist, dass die Verwaltung im gesamten Bonner Stadtgebiet solche Ortstafeln mit Fehlern aufstellt, muss dringend ein Beschluss gefasst werden, dass diese Aufstellungen bis auf Weiteres unterbleiben und von der Zustimmung durch die politischen Gremien abhängig gemacht werden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 7.2 Aufstellung von Ortstafeln geändert beschlossen 200709 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Piraten wie PLA Empfehlung an HA: Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. Ortstafeln mit fehlerhaftem Inhalt umgehend zu entfernen,
  2. von der Aufstellung von Ortstafeln (§ 42 STVO Richtzeichen 310/311)im

Bonner Stadtgebiet bis auf Weiteres abzusehen, und

  1. vor der Herstellung und Aufstellung von Ortstafeln den politischen Gremien

einen Beschlussvorschlag zu machen.

  1. die rechtliche Implikation für die Aufstellung der Ortstafeln zu erläutern

Die hinzugefügte Ziffer 4 entspricht der Empfehlung des PLA.

Seite 1 von 1

2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 7.1 Aufstellung von Ortstafeln ungeändert beschlossen 200709 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen SPD Empfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. Ortstafeln mit fehlerhaftem Inhalt umgehend zu entfernen,
  2. von der Aufstellung von Ortstafeln (§ 42 STVO Richtzeichen 310/311) im

Bonner Stadtgebiet bis auf Weiteres abzusehen, und

  1. vor der Herstellung und Aufstellung von Ortstafeln den politischen Gremien

einen Beschlussvorschlag zu machen.

Die Verwaltung teilt in der Sitzung mit, dass die Ortstafeln gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 42 Straßenverkehrsordnung auch auf unbedeutenden Straßen aufzustellen sind (siehe auch DS-Nr.: 200681-1 ST). Die Anweisung, die Ortstafeln an den Stellen, in der sie nach der StVO vorgesehen sind, aufzustellen, erfolgte durch die Bezirksregierung im Rahmen einer Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörden im November 2019.

Ein Antrag zur Geschäftsordnung von Bzv. Naß (BBB) auf Schluss der Aussprache nach der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung wurde mit Mehrheit gegen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, BBB und DIE LINKE abgelehnt.

Stv. Trützler

_Gekürzt (1469 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53374?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200709-1 ST Aufstellung von Ortstafeln

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1)

Die fehlerhaften Ortstafeln wurden unmittelbar nach Bekanntwerden innerhalb eines Tages ausgetauscht. Bei der Montage wurden versehentlich Schilder vertauscht, die Standorte waren allerdings korrekt. Es mussten keine Schilder neu produziert werden.

Zu 2+3)

Die Verwaltung hat das Aufstellen weiterer Ortstafeln aufgrund der bisherigen Beratung im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.04.2020 vorübergehend ausgesetzt.

Gleichzeitig kann der Anregung, keine weiteren Ortstafeln aufzustellen und die Standorte der Politik vorab zur Beschlussfassung vorzulegen, aus nachfolgend erläuterten Gründen nicht entsprochen werden:

Die StVO ist Bundesrecht, das die Bundesländer als eigene Angelegenheiten ausführen. Verkehrsrechtliche Anordnungen, wie das Aufstellen von Ortstafeln, werden von den Kommunen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen und gehören demnach nicht zu den Selbstverwaltungsaufgaben. Dort, wo die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei ein Erfordernis für die Aufstellung feststellt, ist die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO vorgegebene Handlungsanweisung auch weiterhin zu befolgen.

Eine Ortstafel ist ein Richtzeichen, das nach

_Gekürzt._