Originalquelle: ALLRIS-Original

Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.04.2020

200710 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Mai 2020.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag mit dem Land NRW eine Vereinbarung zur mindestens hälftigen Übernahme der ausfallenden Elternbeiträge auch für den Monat Mai und ggf. darüber hinaus zu verhandeln.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag mit einem differenzierten Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen, wenn das Betretungsverbot über den Monat Mai 2020 verlängert wird.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Mai 2020.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag mit dem Land NRW eine Vereinbarung zur mindestens hälftigen Übernahme der ausfallenden Elternbeiträge auch für den Monat Mai und ggf. darüber hinaus zu verhandeln.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag mit einem differenzierten Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen, wenn das Betretungsverbot über den Monat Mai 2020 verlängert wird.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Art und Umfang des Betretungsverbotes wurden erst mit Rechtsverordnung vom 20.04.2020 bekannt, daher konnte diese Vorlage nur sehr kurzfristig erstellt werden. Um den Einzug der Elternbeiträge rechtzeitig stoppen zu können und damit einen erheblichen Erstattungsaufwand bei der Stadtkasse zu vermeiden, ist ein Beschluss bis zum 28.04.2020 notwendig. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden.

Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 und Verordnung vom 20.04.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 03.05.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und Verordnung analog anzuwenden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern oder Elternteile in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten.

Da in dem Zeitraum vom 16.03.- 19.04.2020 für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stand, wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung vom

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.19 Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.04.2020 ungeändert beschlossen 200710 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf

die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Mai 2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag mit dem Land NRW

eine Vereinbarung zur mindestens hälftigen Übernahme der ausfallenden Elternbeiträge auch für den Monat Mai und ggf. darüber hinaus zu verhandeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag mit einem

differenzierten Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen, wenn das Betretungsverbot

_Gekürzt (1255 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45227?offset=1200_