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200719 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.8 Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße geändert beschlossen 200719 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU, FDP, AfB Beschluss: Dem Bürgerantrag wird für eine Testphase für die Dauer eines Jahres entsprochen. Die Verwaltung berichtet nach Ablauf über die Erfahrungen. Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Nach Information der Polizei wurde im gesamten Straßenzug Schloßstraße in den vergangenen Jahren lediglich ein meldepflichtiger Verkehrsunfall erfasst.
Aufgrund des Antrages hat die Verwaltung die Situation vor Ort geprüft. Abgesehen vom üblichen Lieferverkehr handelt es sich mehrheitlich um den KFZ-Verkehr der Bewohner der anliegenden Häuser. Bedingt durch den vorhandenen Straßenquerschnitt und der dortigen Parkregelung ist ein vernünftiger Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich.
Nach Einführung einer Einbahnstraßenregelung in dem Teilbereich der Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße müsste aufgrund der dortigen Verhältnisse nicht zwingend mit erhöhten Fahrgeschwindigkeiten und größeren Blockumfahrten gerechnet werden.
Ob die Mehrzahl der betroffenen Anlieger der Einführung einer Einbahnstraßenregelung positiv gegenüberstehen, kann von Seiten der Verwaltung nicht beurteilt werden.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung auf der Schloßstraße hinter der Einmündung Wilhelm-Levison-Straße in Fahrtrichtung Argelanderstraße das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“) mit dem Zusatz 1022-10 („Radverkehr frei“) und an der Einmündung Argelander
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Verwaltung sind keine negative Erfahrungen bezüglich der Einbahnstraßenregelung bekannt.
Die Maßnahme hat sich somit bewährt und die Einbahnstraßenregelung wird dauerhaft umgesetzt.