Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5793) # 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn 200720 · 2020-05-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die für die Erweiterung des Elternbeitragsprogrammes erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitsgestellt. ## Beschlussvorschlag 1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die für die Erweiterung des Elternbeitragsprogrammes erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitsgestellt. ## Begründung Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes, beschlossen am 03.12.2019, ergeben sich einige Änderungen, die auch für den Bereich der Elternbeiträge relevant sind. Dies betrifft schwerpunktmäßig das 2. beitragsfreie Jahr und die Gleichstellung von Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Tagespflege, welche zur Anpassung der Elternbeiträge führt. Weiterhin ändern sich durch die Neustrukturierung des Gesetzes die Rechtsgrundlagen, auf die die Beitragssatzung Bezug nimmt. Im Rahmen der Überarbeitung werden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und Anpassungen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen (Wechselmodell). __Zu Ziffer 1+ 2 der Änderungssatzung (§ 1 Abs. 1): __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 ändern sich die Rechtsgrundlagen. __Zu Ziffer 3 der Änderungssatzung: __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 wird ein weiteres beitragsfreies Jahr eingeführt. Die zusätzliche Befreiung für vorzeitig eingeschulte Kinder entfällt. __Zu Ziffer 4 der Änderungssatzung (§ 3 Abs. 6): __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 ändern sich die Rechtsgrundlagen. __Zu Ziffer 5 der _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-05-26 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen - 2020-06-04 · Schulausschuss · ungeändert beschlossen - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.33 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn vertagt 200720 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: 1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die für die Erweiterung des Elternbeitragsprogrammes erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitsgestellt. Seite 1 von 1 ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.33 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen 200720 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD bei Enth. Linke in Verbindung mit ST-1 Beschluss: 1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten und um Ziffer 12-1 ergänzten Fassung beschlossen. 2. Die für die Erweiterung des Elternbeitragsprogrammes erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitsgestellt. - - - Die Ergänzung (fett markiert) geht zurück auf den mit ST-1 neu eingebrachten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Seite 1 von 3 Anlage 1 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in K _Gekürzt (6883 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57033?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200720-1 ST 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn {#nv-6557} **Begründung** __ Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes, beschlossen am 03.12.2019, ergeben sich einige Änderungen, die auch für den Bereich der Elternbeiträge relevant sind. Dies betrifft schwerpunktmäßig das 2. beitragsfreie Jahr und die Gleichstellung von Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Tagespflege, welche zur Anpassung der Elternbeiträge führt. Weiterhin ändern sich durch die Neustrukturierung des Gesetzes die Rechtsgrundlagen, auf die die Beitragssatzung Bezug nimmt. Im Rahmen der Überarbeitung werden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und Anpassungen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen (Wechselmodell). __Zu Ziffer 1+ 2 der Änderungssatzung (§ 1 Abs. 1): __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 ändern sich die Rechtsgrundlagen. __Zu Ziffer 3 der Änderungssatzung: __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 wird ein weiteres beitragsfreies Jahr eingeführt. Die zusätzliche Befreiung für vorzeitig eingeschulte Kinder entfällt. __Zu Ziffer 4 der Änderungssatzung (§ 3 Abs. 6): __ Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 ändern sich die Rechtsgrundlagen. __Zu Ziffer 5 _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Im Rahmen eines Urteils des VG Köln (AZ.: 19 K 7458/18) vom 14.05.2020 hat das Gericht bei der Verhandlung einer Elternbeitragsangelegenheit festgestellt, dass die Satzungsregelung des § 5 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn vom 05. April 2019 mit Gültigkeit ab August 2019 nichtig ist. Um die Nichtigkeit dieser Regelung zu heilen, soll die Formulierung des § 5 Abs. 5 des Beschlussvorschlags DS-Nr. 200720 durch folgende Anpassung der Satzungsregelung mit Gültigkeit ab 01. August 2020 ersetzt werden: „Die Beitragspflicht endet zum Letzten des Monats, in dem der Betreuungsvertrag endet oder die mit dem Träger des jeweiligen Tagesbetreuungsangebotes vereinbarte Kündigung des Platzes wirksam wird. Der Träger teilt den Zeitpunkt der Beendigung des Betreuungsvertrages mit. Endet der Vertrag im Laufe eines Monats, so ist der Elternbeitrag für den vollen Monat zu entrichten, in dem der Vertrag endet.“ __Neuer Beschlussvorschlag: __ 1. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur E _Gekürzt._ ### 200720-2 AA 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 200720 {#nv-6626} **Sachverhalt** Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes fordert die Anpassung der Elternbeiträge zwischen Kita und Tagespflege. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Umsetzung ergeben sich dadurch jedoch in den unter 1. genannten Zeitkontingenten bis 25 Wochenstunden Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege von bis zu 20 %. Die Linksfraktion schlägt vor, die Beitragserhöhungen auf 10 % zu begrenzen und stattdessen die Elternbeiträge U3 in Kindertageseinrichtungen im entsprechenden Stundenbereich zu senken, um auf diesem Weg die geforderte Anpassung der Elternbeiträge zwischen Kita und Tagespflege zu erreichen. **Beschlussvorschlag** Die vorgeschlagenen Beitragstabellen für die Betreuung in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen (Anlage 3) werden nach folgenden Maßgaben geändert: 1. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege für eine Betreuung mit einem Zeitkontingent von 10-15, 16-20 und 21-25 Wochenstunden werden für alle Einkommensstufen auf maximal 10 % der alten Beiträge begrenzt. (Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.) 2. Die Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit 25 Wochenstunden werden auf das Niveau des so ermittelten neuen Beitragssatzes für Kinder in Tagespflegestellen mit 21-25 Wochenstunden gesenkt. ### 200720-3 ST 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt BonnStellungnahme zum Änderungsantrag 200720-2 AA {#nv-6655} **Stellungnahme der Verwaltung** Die vorgeschlagenen Beitragstabellen für die Betreuung in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen (Anlage 3) werden nach folgenden Maßgaben geändert: 1. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege für eine Betreuung mit einem Zeitkontingent von 10-15, 16-20 und 21-25 Wochenstunden werden für alle Einkommensstufen auf maximal 10 % der alten Beiträge begrenzt. (Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.) In den drei aufgeführten Zeitkontingenten werden aktuell 32 Kinder der insgesamt ca. 1.250 Kinder in Tagespflege betreut. 26 Familien sind davon aktuell beitragspflichtig. Die zusätzliche Belastung der 26 Familien aufgrund der Anhebung der Beiträge beträgt insgesamt ca. 900 € mtl. 2. Die Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit 25 Wochenstunden werden auf das Niveau des so ermittelten neuen Beitragssatzes für Kinder in Tagespflegestellen mit 21-25 Wochenstunden gesenkt. Mit diesem Stundenkontingent werden derzeit 35 Kinder der rund 12.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. Davon sind nur 23 Eltern beitragspflichtig. Für beide Konstellationen gilt, dass durch die Erweiterung des befreiten Personenkreises (2. beit _Gekürzt._