Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5805) # Gewährung von Sonderzuschüssen an katholische Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bonn zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze 200726 · 2020-05-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze in Bonn erhalten die im Vertragsentwurf aufgeführten Einrichtungen in katholischer Trägerschaft ab dem 01.08.2020 einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten. Die einzelnen Sonderzuschüsse ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, die daraus resultierende gesamte öffentliche Finanzierung der Einrichtungen oder einzelner Gruppen darf 100 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31.07.2023 befristet. 1. Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Erhalt der Einrichtungen, über die in den Betriebskosten und Pauschalen enthaltenen hinaus, werden nicht gewährt. 1. Für die katholischen Kindertageseinrichtungen, die einen Sonderzuschuss erhalten, verpflichten sich die Träger, ausschließlich Bonner Kinder aufzunehmen und freie Plätze, die der Träger nicht „nahtlos“ selbst neu belegen kann, umgehend dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn mitzuteilen. Wird ein auswärtiges Kind ohne Zustimmung der Stadt Bonn aufgenommen oder tritt eine Unterbelegung der Einrichtung ein, weil freie Plätze nicht gemeldet wurden, wird der Sonderzuschuss anteilig gekürzt. Hält ein _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze in Bonn erhalten die im Vertragsentwurf aufgeführten Einrichtungen in katholischer Trägerschaft ab dem 01.08.2020 einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten. Die einzelnen Sonderzuschüsse ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, die daraus resultierende gesamte öffentliche Finanzierung der Einrichtungen oder einzelner Gruppen darf 100 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31.07.2023 befristet. 2. Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Erhalt der Einrichtungen, über die in den Betriebskosten und Pauschalen enthaltenen hinaus, werden nicht gewährt. 3. Für die katholischen Kindertageseinrichtungen, die einen Sonderzuschuss erhalten, verpflichten sich die Träger, ausschließlich Bonner Kinder aufzunehmen und freie Plätze, die der Träger nicht „nahtlos“ selbst neu belegen kann, umgehend dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn mitzuteilen. Wird ein auswärtiges Kind ohne Zustimmung der Stadt Bonn aufgenommen oder tritt eine Unterbelegung der Einrichtung ein, weil freie Plätze nicht gemeldet wurden, wird der Sonderzuschuss anteilig gekürzt. Hält ein _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung __Zur Ausgangslage__ Die Stadt Bonn ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz verantwortlich. Dies gilt insbesondere unter der Prämisse, dass seit dem 01.08.2013 der Rechtsanspruchsbereich (ab dem 1. Lebensjahr) deutlich ausgedehnt worden ist. Auch zukünftig kann die Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsangebotes nur unter Einbeziehung und in gutem Einvernehmen mit den freien Trägern – insbesondere auch den Kirchen - erfolgen. Die Stadt Bonn setzt traditionell und auch künftig auf eine große Trägervielfalt. Durch den Strukturwandel ist Bonn weiterhin für junge Familien attraktiv. Deshalb steht die Stadt Bonn und mit ihr die freien Träger vor der Herausforderung, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern den Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Kinder ihr Recht auf frühe und qualitativ gute Bildung und Betreuung verwirklichen können. Bereits im September 2019 ist der Stadtdechant Dr. Picken an die Verwaltung herangetreten, um in einem ersten Sondierungsgespräch eine mögliche. „Neuausrichtung der Berechnungsgrundlagen“ in Bezug auf die zum 31.07.2020 auslaufende Generalvereinbarung der sonderfinanzierten Einrichtungen zu erör _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-05-26 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.22 Gewährung von Sonderzuschüssen an katholische Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bonn zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze vertagt 200726 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: 1.Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze in Bonn erhalten die im Vertragsentwurf aufgeführten Einrichtungen in katholischer Trägerschaft ab dem 01.08.2020 einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten. Die einzelnen Sonderzuschüsse ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, die daraus resultierende gesamte öffentliche Finanzierung der Einrichtungen oder einzelner Gruppen darf 100 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31.07.2023 befristet. 2.Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Erhalt der Einrichtungen, über die in den Betriebskosten und Pauschalen enthaltenen hinaus, werden nicht gewährt. 3.Für die katholischen Kindertageseinrichtungen, die einen Sonderzuschuss erhalten, verpfli _Gekürzt (2977 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45276?offset=1200_ ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.22 Gewährung von Sonderzuschüssen an katholische Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bonn zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze ungeändert beschlossen 200726 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke bei Enth. Stv. Achtermeyer -Grüne- Beschluss: 1.Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze in Bonn erhalten die im Vertragsentwurf aufgeführten Einrichtungen in katholischer Trägerschaft ab dem 01.08.2020 einen Sonderzuschuss zu den Betriebskosten. Die einzelnen Sonderzuschüsse ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, die daraus resultierende gesamte öffentliche Finanzierung der Einrichtungen oder einzelner Gruppen darf 100 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten nicht überschreiten. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31.07.2023 befristet. 2.Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Erhalt der Einrichtungen, über die in den Betriebskosten und Pauschalen enthaltenen hinaus, werden nicht gewährt. 3.Für die katholischen Kindertageseinrichtungen, die einen Sonderzuschuss erhalten, verpflichten sich die Träger, ausschließlich Bonner Kinder aufzunehmen und freie Plät _Gekürzt (2898 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57021?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200726-1 AA Gewährung von Sonderzuschüssen an katholische Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bonn zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf KindergartenplätzeAntrag zur Vorlage 200726 {#nv-6327} **Sachverhalt** erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Im Vertragsentwurf zwischen der Stadt und dem Träger wird unter Punkt II Belegungsmanagement der letzte Satz wie folgt geändert: Die Stadt Bonn trifft die verbindliche Aufnahmeentscheidung zur Belegung der Plätze.