Originalquelle: ALLRIS-Original

Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße

200747 · 2020-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.
  1. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen.
  1. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche Realisierungswettbewerb für sein Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.
  1. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen.
  1. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche Realisierungswettbewerb für sein Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Begründung

Die KREER Development GmbH, Köln hat die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4, Gemarkung Dottendorf, Flur 2, Flurstücke 731, 732 und 733 erworben und beabsichtigt eine Neuentwicklung des Grundstücks. Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 7920-15, der für die Flächen ein Sondergebiet - Büro und Verwaltung - mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0, 5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1, 8 in Verbindung mit max. IV Vollgeschossen festsetzt.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, ihre Liegenschaft gemischt genutzt für Büro- und Dienstleistung, Wohnen, Gastronomie und evtl. Nahversorgung und einer gegenüber dem bestehenden Planungsrecht flächenmäßig intensiveren Ausnutzung zu entwickeln.

Gemäß der am 07.05.2020 beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel ist für den Standort ein Hochhaus mit rd. 40 m Gebäudehöhe beabsichtigt. Die Rahmenplanung definiert den Bereich an der Ollenhauerstraße 2 – 4 als eine der neuen "Mitten". Die Situation steht exemplarisch für den strategischen Ansatz der Mitten in der Rahmenplanung: Diese sollen die Programmatik des "Mischen" besonders abbilden und zielen darauf ab, das öffentliche Leben im Bundesviertel zu stärken. Daher

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 7.3 Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße vertagt - mit Maßgabe 200747 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die nachfolgende Empfehlung wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme zum Änderungsantrag (200747-1AA) vorlegt:

  1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf

Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.

  1. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen.

  1. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche

Realisierungswettbe

_Gekürzt (1339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53120?offset=1200_

2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 7.1 Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße vertagt 200747 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Empfehlung an PLA:

  1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf

Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.

  1. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen.

  1. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche

Realisierungswettbewerb für sein Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

_Gekürzt (1217 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:36216?offset=1200_

2020-11-24 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.11.2020 7.2 Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße vertagt - mit Maßgabe 200747 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung:

  1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf

Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.

  1. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen.

  1. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche

Realisierungswettbewerb für sein Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Die Bezirksvertretung Bonn

_Gekürzt (1410 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:41277?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200747-1 AA Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ OllenhauerstraßeAntrag zur Vorlage 200747

Sachverhalt

Die Realisierung des Rahmenplans Bundesviertel wird dazu führen, dass einige Grundstücke eine erhebliche Bodenwertsteigerung durch die Genehmigung von Hochbauten und andere wiederum eine Bodenwertsenkung wegen der Freilegung als Platz erfahren werden.

Dies hat für die Stadt Bonn beachtliche finanzielle Konsequenzen, denn nach § 42 BauGB (Planungsschadensrecht) hat ein Eigentümer bei einer Bodenwertsenkung, weil die zulässige Nutzung aufgehoben wird, das Recht auf Entschädigung durch die Gemeinde, wohingegen es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, dass im umgekehrten Fall einer Bodenwertsteigerung der Eigentümer eine der Wertsteigerung angepasste Geldzahlung an die Gemeinde leistet. (keine gesetzliche Möglichkeit des Planungswertausgleichs).

Auf die Stadt Bonn kommen daher im Hinblick auf die geplanten Plätze neben der Freiräumung der Grundstücke und der Platzgestaltung beachtliche Kosten durch die Entschädigungszahlungen zu.

Im konkreten Fall geht es um Entschädigungsansprüche der Grundstückseigentümerin Ollenhauerstr. 2. Für dieses Grundstück ist eine bodenwertmindernde Platzfläche vorgesehen (s. Abb. Plazza, gestrichelter Pfeil). Um die Entschädigungskosten für die Stadt zu v

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Vor Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstr. 4 wird geklärt, wer die Kosten für die Entschädigung durch Wertminderung, die Platzfreiräumung und Platzgestaltung auf dem Grundstück Ollenhauerstr.2* übernehmen wird. *(diese Fläche wird in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7920-15 einbezogen)
  1. Die Stadt Bonn regelt in einem städtebaulichen Vertrag eine Folgekostenvereinbarung für zukünftige Bauvorhaben im Bundesviertel. In dieser Folgekostenvereinbarung werden die Kosten für die Schaffung von Platzflächen, die durch städtebauliche Planungen im Bundesviertel entstehen sollen, von den Grundstückseigentümern anteilig übernommen. Die anteiligen Folgekosten werden unter Berücksichtigung der Angemessenheit der Werterhöhung ihres Grundstückes bestimmt. (§ 6 II __BauGB__ -MaßnG Abs. 3) Diese Regelung gilt bereits für den aktuellen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-15.

200747-2 ST Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 200747-1 AA:

Zu Ziffer 1:

Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, wäre bei einer Änderung oder Aufhebung der heute zulässigen Nutzung auf dem Grundstück Ollenhauerstr.2 die ausgeübte Nutzung unter Gegenrechnung des Wertes nach Umplanung zu entschädigen. Würde – wie im Rahmenplan vorgesehen – nach der Umplanung hier eine öffentliche Platzfläche festgesetzt, wäre demnach die Differenz zwischen dem Wert des Baugrundstücks nach geltendem Planungsrecht und dem Wert einer Verkehrsfläche zu entschädigen. Diese Kosten wären durch die Stadt zu tragen es sei denn, der Vorhabenträger würde vor der Umplanung das Eigentum über diese Flächen erlangen. In diesem Fall könnte die Niederlegung und das Anlegen der Platzfläche städtebaulich-vertraglich vereinbart werden, wobei allerdings die Kosten nur im Rahmen der Angemessenheit dem Vorhabenträger angelastet werden können. Darüber hinaus gehende Kosten verblieben bei der Stadt. Weitere Fallgestaltungen sind in der Verwaltungsvorlage zum Zielbeschluss beschrieben. Auch bei diesen wird die Grenze der Angemessenheit für Leistungen des Vorhabenträgers dazu führen, dass lediglich ein zum gegenwä

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 200747-1 AA:

Zu Ziffer 1:

Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, wäre bei einer Änderung oder Aufhebung der heute zulässigen Nutzung auf dem Grundstück Ollenhauerstr.2 die ausgeübte Nutzung unter Gegenrechnung des Wertes nach Umplanung zu entschädigen. Würde – wie im Rahmenplan vorgesehen – nach der Umplanung hier eine öffentliche Platzfläche festgesetzt, wäre demnach die Differenz zwischen dem Wert des Baugrundstücks nach geltendem Planungsrecht und dem Wert einer Verkehrsfläche zu entschädigen. Diese Kosten wären durch die Stadt zu tragen es sei denn, der Vorhabenträger würde vor der Umplanung das Eigentum über diese Flächen erlangen. In diesem Fall könnte die Niederlegung und das Anlegen der Platzfläche städtebaulich-vertraglich vereinbart werden, wobei allerdings die Kosten nur im Rahmen der Angemessenheit dem Vorhabenträger angelastet werden können. Darüber hinaus gehende Kosten verblieben bei der Stadt. Weitere Fallgestaltungen sind in der Verwaltungsvorlage zum Zielbeschluss beschrieben. Auch bei diesen wird die Grenze der Angemessenheit für Leistungen des Vorhabenträgers dazu führen, dass lediglich ein zum gegenwä

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

zum Änderungsantrag 200747-1 AA:

Zu Ziffer 1:

Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, wäre bei einer Änderung oder Aufhebung der heute zulässigen Nutzung auf dem Grundstück Ollenhauerstr.2 die ausgeübte Nutzung unter Gegenrechnung des Wertes nach Umplanung zu entschädigen. Würde – wie im Rahmenplan vorgesehen – nach der Umplanung hier eine öffentliche Platzfläche festgesetzt, wäre demnach die Differenz zwischen dem Wert des Baugrundstücks nach geltendem Planungsrecht und dem Wert einer Verkehrsfläche zu entschädigen. Diese Kosten wären durch die Stadt zu tragen es sei denn, der Vorhabenträger würde vor der Umplanung das Eigentum über diese Flächen erlangen. In diesem Fall könnte die Niederlegung und das Anlegen der Platzfläche städtebaulich-vertraglich vereinbart werden, wobei allerdings die Kosten nur im Rahmen der Angemessenheit dem Vorhabenträger angelastet werden können. Darüber hinaus gehende Kosten verblieben bei der Stadt. Weitere Fallgestaltungen sind in der Verwaltungsvorlage zum Zielbeschluss beschrieben. Auch bei diesen wird die Grenze der Angemessenheit für Leistungen des Vorhabenträgers dazu führen, dass lediglich ein zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret absc

_Gekürzt._

200747-3 ST Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße

Stellungnahme der Verwaltung

Es liegen neue Informationen zur Themati k der Grundstücksverfügbarkeit vor. Hierzu werden Gespräche mit dem Vorhabenträger stattfinden. Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen der Beschlussvorlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Ergebnisse und die hieraus zu ziehenden Konsequenzen berichten. Ziel bleibt es, für die Umsetzung des strategischen Ansatzes der Rahmenplanung aus "Verdichten" und "Freiräumen" in diesem Bereich eine angemessene Lastenverteilung sicherzustellen.

200747-4 AA Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ OllenhauerstraßeAntrag zur Vorlage 200747

Sachverhalt

Der Rahmenplan Bundesviertel sieht die planerische Festsetzung von Hochpunkten vor, um dort durch bauliche Verdichtung mehr Gewerbe- und Wohnraum zu schaffen. Im Gegenzug sollen in näherer Umgebung der einzelnen Vorhaben auch Freiräume und Plätze geschaffen werden, die sowohl mehr Aufenthaltsqualität als auch ökologische und mikroklimatische Verbesserungen schaffen sollen. Der Rahmenplan ist somit das städtebauliche Instrument zur Verdichtung und Freiräumung gleichermaßen. Infolgedessen sind im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, des Vorhaben- und Erschließungsplans in einem städtebaulichen Vertrag Regelungen zur angemessenen Verteilung der Kosten zwischen der Stadt Bonn und dem Vorhabenträger zu treffen, um dieser Zielsetzung Rechnung zu tragen.

Beschlussvorschlag

Ziff. 2 wird wie folgt ergänzt: Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird geregelt, in welchem Umfang der Vorhabenträger sich an den Kosten der Maßnahmen angemessen beteiligt, die anlässlich der Einbeziehung der Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes entstehen, um den Zielsetzungen des Rahmenplanes Bundesviertel zu entsprechen.

Stellungnahme der Verwaltung

, Bürgerbriefe). Auch vor einer Sitzung zurückgezogene Vorlagen erhalten diesen Status. Grunddaten Betreff: Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße Antrag zur Vorlage 200747 Antragsteller/-in: Bert Moll Henriette Reinsberg CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hartwig Lohmeyer Rolf Beu Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Status: öffentlich (Beratung abgeschlossen o. Vorlage nicht sitzungsrelevant) Vorlageart: Änderungsantrag Federführend: 01-2 Ratsbüro Antrag-/ Fragesteller/in: Bert Moll, Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg, CDU-Stadtratsfraktion, Hartwig Lohmeyer, Rolf (Rudolf) Beu, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Frank Thomas, Fraktion Freie Demokratische Partei Dokumente Dokument Vorlage Öffnet PDF-Datei 'Vorlage' in neuem Fenster Sammeldokument Öffnet PDF-Datei 'Sammeldokument öffentlich' in neuem Fenster Aktionen personal Beratungsfolge ausblenden Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Gestoppt Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung Aug 26, 2020 Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vertagt NA