Originalquelle: ALLRIS-Original
200749 · 2020-05-19 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kern Johannes Schott
__Zu 1.)__
In seiner Sitzung am 10.04.2019 hat der Planungsausschuss folgendes beschlossen (DS 1910650EB5):
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 2.7 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht vertagt 200749 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte GA lautet: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 2.4 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht vertagt 200749 Abstimmungsergebnis: einstimmig Inhalt der vertagten Großen Anfrage: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.08.2020 2.7 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht vertagt 200749 Inhalt der vertagten Großen Anfrage: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 2.2 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht vertagt 200749 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Große Anfrage lautete: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.11.2020 2.1 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht vertagt 200749 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage hatte folgenden Wortlaut: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 2.1 Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen 200749 Inhalt der Großen Anfrage: Wie lautet der aktuelle Sachstand bzw. Stand der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1910650EB5,
Oberbürgermeister zwischenzeitlich alle bautechnischen Nachweise und notwendigen Konzepte vorliegen und wenn ja, seit wann und sofern nicht, welche Unterlagen genau noch für die abschließende Genehmigung fehlen?
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Stellungnahme der Verwaltung
Zu Punkt 1 (Viktoriakarrée, Sachstand zum Beschluss DS-Nr. __1910650EB5__ ):
Es wurden Gespräche mit der Universität Bonn geführt. Die Universität hat ihr großes Interesse an Flächen im Viktoriakarree in einem aktuell geführten Gespräch bestätigt. Das Interesse erstreckt sich auch auf den Bereich des ehemaligen Viktoriabades. Nach Präzisierung des konkreten Flächenbedarfs und der Nutzungsarten wird die Verwaltung auf dieser Grundlage die erforderlichen Beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für das gesamte Quartier vorbereiten und es werden notwendige Gutachten (Artenschutzprüfung, Baumbewertung, Lärmschutzgutachten, Verkehrliche Auswirkungen) als Voraussetzung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. In diesem Zusammenhang wird auch der Gesprächsfaden mit den privaten Eigentümer*innen im Quartier wieder aufgenommen werden. Diese hatten sich im Ergebnis der 2018 durchgeführten Gesprächsrunden hinsichtlich ihrer Flächen überwiegend bestandsorientiert gezeigt (s. [__1910650ED2__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/https/www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/191
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Zustand des ehem. Rheinland-Pfalz-Pavillons, der durch den Pächter des Rheinauen-Restaurants übernommen und hergerichtet werden sollte, ist beklagenswert. Was mit dem denkmalgeschützten Pavillon künftig in Planung steht und warum sich bei der Stadt Bonn ganz offenbar niemand dafür zuständig sieht, den Niedergang des Bauwerks zu stoppen, soll mit der Anfrage erörtert werden.
Als letzten diesseits ermittelten Sachstand teilte die Verwaltung auf Nachfrage mit: „Zu Punkt 2 (Rheinland-Pfalz-Pavillon, Sachstand zu DS-Nr. 1810031): Wie bereits in der Stellungnahme zu DS-Nr. 1810031ST4 vom 14.01.2019 dargelegt, wurde über die Zulässigkeit der Revitalisierung des ehem. Weinpavillons Rheinland-Pfalz sowie die damit verbundene Erweiterung im Rahmen der am 06.06.2018 erteilten Zusicherung entschieden. Die für die Baugenehmigung erforderlichen bautechnischen Nachweise (Statik) wurden zwischenzeitlich vorgelegt, so dass am 29.01.2020 die Baugenehmigung erteilt wurde.“
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Auf die 4 gestellten Fragen wird zusammengefasst geantwortet:
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie - insbesondere im Bereich der Gastronomie - verursachten neuen Ausgangssituation sah es der Eigentümer des Rheinland-Pfalz Pavillons als erforderlich an, sein Konzept und die damit verbundene bisherige Planung anzupassen. Daher wurde die 2020 erteilte Baugenehmigung nicht weiterverfolgt.
Der Bauherr steht mittlerweile in Kontakt mit dem Bauordnungsamt und mit der Bezirksregierung als zuständiger Denkmalbehörde, um eine neue Baugenehmigung für die angepasste Konzeption zu erhalten und somit dem weiteren Verfall des Bestandsgebäudes entgegenzutreten.
In diesem Zusammenhang wird auf die nicht-öffentliche Vorlage mit der DS-Nr.: __221922__ , welche am 02.11.2022 im Finanzausschuss beraten wurde, verwiesen.